Du musst bei deine Berechnung auch das entgangene Gehalt mit einbeziehen.
Das sind einige Tausender. Und wenn man die noch verzinst...
Die Differenz die ich weniger Erhalte wenn ich mich verbeamtet werde?
Wie meinst du das mit einbeziehen?
Wenn ich vlt doch als A11 reingehen kann (was aber anscheinend sehr selten sein soll), dann ändert das doch mehr als gedacht wenn man direkt die Zahlen sieht.
E12/4 = 3909€ bis Dezember '27, dann
E12/5 = 4309€ bis Dezember '32, dann
E12/6 = 4500€
A11/3 = 4025€ bis Dezember '25, dann
A11/4 = 4181€ bis Dezember '28, dann
A12/5 = 4591€ bis Dezember '31, dann
A13/6 = 5160€ bis Dezember '35, dann
A13/7 = 5273€ bis Dezember '39, dann
A13/8 = 5384€ bis Dezember X
Also mein Personaler hat mir erzählt dass in der Bundesoberbehörde nahezu alle Personen verbeamtet sind, denke das kommt nicht von ungefähr. IdR ist man innerhalb von 12 Jahren (gut gerechnet laut seiner Aussage) auf der A13 wenn man mit A10 einsteigt. Planstellen seien auch ausreichend verfügbar. Ich würde das jetzt auch für bare Münze nehmen, die Intention ist ja auch die Leute an Board zu holen und zu behalten, vor allem bei der aktuellem Mangel an Fachkräften.
Was mir grad einfällt, vielleicht weißt du das. Wenn ich von E12/4 auf A10/X einsteige, die Stufe wurde aber normal anhand der Berufserfahrung definiert oder ? Oder wird da pauschal was abgezogen? Ich mein da was gelesen zu haben.
Mein beruflicher Werdegang: Ausbildung -> Meister -> Studium Technische Hochschule -> Ingenieur 6 1/2 Jahre, für die E12 Stelle wird mir das komplett anerkannt, daher E12/4. Die typische Laufbahnvorbereitung habe ich nicht gemacht, ich mein diese wird nicht als Arbeitszeit anerkannt, richtig?
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Und wenn dich halten will, dann dürfte die Zulagen zur Stufe 6 und darüber hinaus auch möglich sein.
Also theoretisch halt 20% der Stufe 2 als Entgelt dazugerechnet.
Also erst in 15 Jahren verdienst du als Beamter mehr.
Falls du bis dahin keine 13er oder 14 er Stelle gefunden hast.
Aber man wird ja nicht Beamter des Geldes wegen, oder?
Okay, höre ich zum ersten mal. Habe es auch jetzt im TVöD-Bund gefunden:
1Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein
bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden.
2Haben Beschäftigte bereits die Stufe 5 oder die Endstufe ihrer jeweiligen Entgeltgruppe erreicht, kann ihnen unter den Voraussetzungen des Satzes 1 ein
um bis zu 20 v. H. der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe höheres Entgelt
gewährt werden. 3Die Gewährung der Zulagen nach den Sätzen 1 und 2 kann
zeitlich befristet erfolgen. 4Die Zulagen sind jederzeit widerruflich und gelten als
Tabellenentgelt gemäß § 15.