Autor Thema: [BE] Aufnahme Nebentätigkeit - Erfahrungen mit Dienstherr Bezirksamt?  (Read 467 times)

Hauruck

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 24
Hallo,
ich erwäge derzeit, eine befristete Nebentätigkeit anzunehmen.

- Für mich als verbeamtete Kraft in Vollzeit (40 Wochenstunden) bei einem Bezirksamt darf ich dann max. 8 Stunden in der Woche der Nebentätigkeit nachgehen. Ist das so richtig?

- Meine PKV greift hier auch? Das heißt, ich und AG der Nebentätigkeit müssen nicht zusätzlich an eine (gesetzl.) KV für mich zahlen?

- Hat hier jemand Erfahrungswerte zur Hauptstadt? Ist der Dienstherr Bezirksamt in der Regel offen und kooperativ, wenn man eine Nebentätigkeit ausüben möchte?

- Ich spreche meinen Dienstherrn darauf an, sobald mir ein Arbeitsvertrag vorliegt?

- Mit der Nebentätigkeit lande ich - ledig - in der Steuerklasse 6?

- Nebentätigkeit wäre befristet angestellt auch im Öffentl. Dienst - keine Konkurrenzsituation der Branchen. Kann das dennoch zu Schwierigkeiten führen, die ich noch nicht auf dem Schirm habe... und falls ja, welchen?

Danke für Erfahrungswerte zu dem Thema!

Tagelöhner

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 893
Wie kannst Du als Beamter eigentlich noch Kapazitäten für einen Nebenjob haben? Widmest Du dich etwa nicht mit voller Hingabe den Pflichten und Aufgaben, die mit deinem Dienstposten verknüpft sind?

Wenn ich der Dienstherr wäre würde ich das konsequent ablehnen. Nachher benötigst du durch die Mehrbelastung noch mehr Erholungszeiten, und büßt damit an Leistungsfähigkeit in deiner Haupttätigkeit ein. Wo kommen wir da außerdem bzgl. der Fürsorgepflicht hin, man muss dich doch vor Überlastung schützen  ;D.

Wenn dir soviel an Nebentätigkeiten liegt, wärst du mal lieber Tarifbeschäftigter geblieben.  8)

Max

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 614
@TE
Tagelöhner hat immer ein wenig weltfremd Ansichten. Zumindest in unserer Behörde sind Nebentätigkeiten gang und gäbe.

Zu den Fragen:

Ja
Ja (falls Sozialversicherungspflichtig beachte Arbeitslosen und Rentenversicherung)
Nein
Ja (viele Behörden haben einen Vordruck um die Genehmigung einfacher zu machen)
Ja (egal wegen Lohnsteuerjahresauagleich)
Nein