Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[BE] Aufnahme Nebentätigkeit - Erfahrungen mit Dienstherr Bezirksamt?
Grandia:
Nebentätigkeiten müssen nicht beantragt, sondern angezeigt werden. Eine Ablehnung kann also garnicht erfolgen. Hauptsache die Leistung stimmt.
Organisator:
--- Zitat von: Grandia am 08.05.2024 08:25 ---Nebentätigkeiten müssen nicht beantragt, sondern angezeigt werden. Eine Ablehnung kann also garnicht erfolgen. Hauptsache die Leistung stimmt.
--- End quote ---
Ist das bei Beamten wirklich so?
Casa:
--- Zitat ---Ist das bei Beamten wirklich so?
--- End quote ---
Wäre mir auch neu.
Nebentätigkeit im öD -> Anzeigepflicht
Nebentätigkeit freie Wirtschaft -> müsste man nachschlagen
Organisator:
--- Zitat von: Casa am 08.05.2024 08:55 ---
--- Zitat ---Ist das bei Beamten wirklich so?
--- End quote ---
Wäre mir auch neu.
Nebentätigkeit im öD -> Anzeigepflicht
Nebentätigkeit freie Wirtschaft -> müsste man nachschlagen
--- End quote ---
Ich meine eher, dass bei Beamten grundsätzlich eine Nebentätigkeit durch den Dienstherren zu genehmigen ist.
Grandia:
Nds. Hier, aber wir haben nur noch das Formular zur Anzeige und ich hab meine Nebentätigkeiten nie beantragt, sondern einfach für die Akte bekannt gegeben.
Ich schau mal nach...
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version