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[BE] Aufnahme Nebentätigkeit - Erfahrungen mit Dienstherr Bezirksamt?

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Grandia:
Nebentätigkeiten müssen nicht beantragt, sondern angezeigt werden. Eine Ablehnung kann also garnicht erfolgen. Hauptsache die Leistung stimmt.

Organisator:

--- Zitat von: Grandia am 08.05.2024 08:25 ---Nebentätigkeiten müssen nicht beantragt, sondern angezeigt werden. Eine Ablehnung kann also garnicht erfolgen. Hauptsache die Leistung stimmt.

--- End quote ---

Ist das bei Beamten wirklich so?

Casa:

--- Zitat ---Ist das bei Beamten wirklich so?
--- End quote ---

Wäre mir auch neu.

Nebentätigkeit im öD -> Anzeigepflicht
Nebentätigkeit freie Wirtschaft -> müsste man nachschlagen

Organisator:

--- Zitat von: Casa am 08.05.2024 08:55 ---
--- Zitat ---Ist das bei Beamten wirklich so?
--- End quote ---

Wäre mir auch neu.

Nebentätigkeit im öD -> Anzeigepflicht
Nebentätigkeit freie Wirtschaft -> müsste man nachschlagen

--- End quote ---

Ich meine eher, dass bei Beamten grundsätzlich eine Nebentätigkeit durch den Dienstherren zu genehmigen ist.

Grandia:
Nds. Hier, aber wir haben nur noch das Formular zur Anzeige und ich hab meine Nebentätigkeiten nie beantragt, sondern einfach für die Akte bekannt gegeben.
Ich schau mal nach...

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