Autor Thema: [BY] Lehrer Freigabe, Versorg,  (Read 555 times)

Anika1977

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[BY] Lehrer Freigabe, Versorg,
« am: 23.03.2024 11:57 »
Hallo,
ich bin auf Lebenszeit verbeamtete Lehrerin. Jetzt habe ich mich auf eine
Stelle ins Umweltministerium, als wissenschaftliche Mitarbeiterin beworben, die eine Übernahme bis A14 ausweist. Ich bin A13+Z.


Mein Schulleiter hat gesagt, dass das Kultusministerium die Freigabe verweigern kann (und er vermutet auch wird wegen Lehrermangels).

Kann die Freigabe wirklich verweigert werden?
Kann man dage etwas tun?
Wie ist es mit den bisher erdienten Prozenten?

Ein Entlassung mit Nachversicherung kann ich mir (alleinerziehend) nicht leisten.
« Last Edit: 23.03.2024 13:41 von Admin »

Anika1977

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Antw:Lehrer BY Freigabe, Versorg,
« Antwort #1 am: 23.03.2024 12:11 »
Beide Ministerien, also Kultusministerium und Umweltministerium sind Ministerien des Landes Bayern.

Patricia

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Antw:Lehrer BY Freigabe, Versorg,
« Antwort #2 am: 23.03.2024 13:05 »
Gratulation, dass Du so eine Möglichkeit hast.
Ich suche so etwas schon länger . . . . .

* Der Schulleiter erzählt (mal wieder) totalen BullShit
  [War da nicht gerade etwas letzte Woche mit einem Schulleiter  . . .¿]

* Im Prinzip gibt es keine Freigabe, diese ist eine (eher inoffizielle) Absprache zw. Behörden u Ministerien
* Ein Beamter ist ernannt, wenn innere & äußere Wirksamkeit vorliegt

Folge:   Deine aufnehmende Behörde überreicht dir die Urkunde, du musst sie anfassen / quittieren, dann bist du
             ernannt.  Die Ruheprozente werden auch übernommen, lediglich die Stufeneingruppierung kann sich
              ändern (Zeit v. Referendariat ist nicht mehr dabei!]

Es hängt jetzt also NUR von deiner aufnehmenden Behörde ab.  Punkt.

Anika1977

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Antw:Lehrer BY Freigabe, Versorg,
« Antwort #3 am: 23.03.2024 13:39 »
Danke.
Ob ich wirklich genommen werde, stellt sich bald heraus.

Beamter

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Antw:Lehrer BY Freigabe, Versorg,
« Antwort #4 am: 23.03.2024 16:13 »
Danke.
Ob ich wirklich genommen werde, stellt sich bald heraus.

Bedank dich mal besser nicht.

Was da geschrieben wurde ist Quatsch.

Du bist Beamtin des Freistaats Bayern und bekommst keine neue Urkunde.

Höchstens zum Beispiel von einer kommunalen Einrichtung. Dann im Rahmen einer sogenannten Raubernennung.