Gratulation, dass Du so eine Möglichkeit hast.
Ich suche so etwas schon länger . . . . .
* Der Schulleiter erzählt (mal wieder) totalen BullShit
[War da nicht gerade etwas letzte Woche mit einem Schulleiter . . .¿]
* Im Prinzip gibt es keine Freigabe, diese ist eine (eher inoffizielle) Absprache zw. Behörden u Ministerien
* Ein Beamter ist ernannt, wenn innere & äußere Wirksamkeit vorliegt
Folge: Deine aufnehmende Behörde überreicht dir die Urkunde, du musst sie anfassen / quittieren, dann bist du
ernannt. Die Ruheprozente werden auch übernommen, lediglich die Stufeneingruppierung kann sich
ändern (Zeit v. Referendariat ist nicht mehr dabei!]
Es hängt jetzt also NUR von deiner aufnehmenden Behörde ab. Punkt.