Autor Thema: [All] Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?  (Read 3853 times)

Biergenießer

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Hallo zusammen,

ich bin gerade sehr verunsichert welchen Weg ich weiter einschlagen soll und hoffe darauf, dass hier vielleicht manche Forenmitglieder einen besseren Überblick über sinnvolle Zukunftsperspektiven für mich haben könnten als ich.  ;D

Zu meiner Situation: Ich bin 43 Jahre alt und habe ein konsekutives Magister Artium Studium mit den Fächern Philosophie und Soziologie sowie ein erstes Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien erfolgreich abgeschlossen. Das daran anschließende Referendariat habe ich probiert, aber leider nicht bestanden. Aktuell arbeite ich befristet in Hessen als Lehrer (Ethik und PoWi, sowie Vertretung / Bereitschaft). Ich habe nun mehrere Optionen wie es für mich weitergehen könnte:
1. Länder wie Meck-Pom, Thüringen & Brandenburg ermöglichen eine unbefristete Einstellung in den öffentlichen Dienst auf E13-Basis mit verlängerter Stufenlaufzeit (insgesamt 4 Jahre Verzögerung).
2. Direkteinstieg in Baden-Württemberg für das Lehramt an Sek. 1 Schulen. Nach drei Jahren hätte ich das Lehramt und somit die Laufbahnbefähigung und könnte danach theoretisch auch noch verbeamtet werden.
3. Umsatteln auf Sek. 1 Lehramt in Hessen, dafür müsste ich aber noch mal 4-5 Module nachstudieren, weil das Unterrichtsfach im Sek. 1 Bereich Ethik heißt und nicht Philosophie. Danach müsste ich dann wieder ins Referendariat und dieses Mal jenes optimalerweise auch bestehen. ;) Dann hätte ich auch die Laufbahnbefähigung mit der Option verbeamtet werden zu können.

Ganz wichtig: Ich habe aktuell ungefähr 3 Jahre Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Gemeinsam mit den 8 Jahren, die ich noch bis zu meinem 45. Lebensjahr nachzahlen kann, käme ich also auf 11 Jahre Beitragszeit. Ich brauche mindestens 35 Beitragsjahre, also müsste ich noch bis 67 arbeiten, um den Mindestanspruch geltend zu machen, könnte aber natürlich optional auch bis 70 oder 72 länger arbeiten und dann entsprechend 40 Jahre insgesamt einzahlen (gesundheitliches vorausgesetzt).

Ich überlege jetzt, ob für mich das Anstreben einer Verbeamtung aus Pensiongründen überhaupt lohnt oder nicht. Ich bin ja schon relativ spät dran. In Hessen wird zwar bis 50 verbeamtet, aber man hat mir gesagt, dass es sein könnte, dass ich mit der Lehrbefähigung aus BaWü evtl. gar nicht in das Ranglistenverfahren kommen kann.
Als Angestellter im öffentlichen Dienst könnte ich hingegen über die VBL zusätzliche Alterabsicherung generieren. Ich bin verunsichert, wie hoch hingegen meine Altersbezüge als Pensionar nach einer angenommenen Verbeamtung in meinem Fall überhaupt wären. Da haben mir bisher verschiedene Leute verschiedenes gesagt. Beispielsweise wäre es auch so, dass Beamte eben nicht so leicht sagen könnten, dass sie länger arbeiten möchten, um Beschäftigungszeit zu generieren.

Wie lange müsste ich eigentlich als Beamter arbeiten, um pensionsfähig zu werden?

Der Beruf des Lehres macht mir Spaß, deswegen möchte ich auch weiter als Lehrer arbeiten. Ich bin mir aktuell nur nicht sicher, ob ich es unbedingt auf die Verbeamtung noch anlegen sollte. Denn viel Zeit habe ich ja nicht mehr und dann weiß ich aktuell überhaupt nicht, wie das später im Falle der Verbeamtung mit den Pensionen aussieht.

Ok, ich hoffe hier im Forum gibt es Einige, die mir weiterhelfen können. Falls ich wichtige Dinge nicht beachtetet habe, könnt ihr mich gerne darauf aufmerksam machen!  :D

Viele Grüße und besten Dank!
Der Biergenießer
« Last Edit: 02.04.2024 20:27 von Admin »

LehrerBW

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Wenn du jetzt schon 43 bist, kannst du dochbin BW gar nicht mehr verbeamtet werden.

clarion

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In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Altersgrenzen für die Verbeamtung.

Dass Renten - und Pensionsansprüche zusammen treten ist nicht ungewöhnlich, das addiert sich auch solange bis Du die maximale Pensionshöhe erreichst. Bei Erreichen der Maximalhöhe wird die Pension entsprechend gekürzt. Die Zeit als tarifbeschäftigter Lehrer wird vermutlich als ruhegehaltsfähig anerkannt.

Mit 43 Jahren hast Du erst drei Jahre Rentenansprüche erworben? Hast Du eine Kontenklärung bei der RV gemacht.? Nach dem Referendariat müsstest Du doch auch nachversichert worden sein?

Biergenießer

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Wenn du jetzt schon 43 bist, kannst du dochbin BW gar nicht mehr verbeamtet werden.

Laut den Informationen des Landes BaWü schon:

"42. Lebensjahr noch nicht vollendet; diese Altersgrenze kann sich im Einzelfall um zwei Jahre je Betreuungsfall oder Pflegefall sowie um die Zeit des tatsächlich abgeleisteten Grundwehrdienstes oder Zivildienstes erhöhen; unabhängig davon kann bei Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteigern im Einzelfall eine Verbeamtung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres auch dann erfolgen, wenn ein eindeutiger Mangel an geeigneten jüngeren Bewerberinnen und Bewerbern vorliegt; in diesem Fall muss die Übernahme in das Beamtenverhältnis unter Berücksichtigung der Versorgungslasten einen erheblichen Vorteil für das Land bedeuten;"

Quelle
https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/lobw/Direkteinstieg-Info-Sek1

Biergenießer

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In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Altersgrenzen für die Verbeamtung.

Dass Renten - und Pensionsansprüche zusammen treten ist nicht ungewöhnlich, das addiert sich auch solange bis Du die maximale Pensionshöhe erreichst. Bei Erreichen der Maximalhöhe wird die Pension entsprechend gekürzt. Die Zeit als tarifbeschäftigter Lehrer wird vermutlich als ruhegehaltsfähig anerkannt.

Mit 43 Jahren hast Du erst drei Jahre Rentenansprüche erworben? Hast Du eine Kontenklärung bei der RV gemacht.? Nach dem Referendariat müsstest Du doch auch nachversichert worden sein?

Das ist schon Mal gut zu wissen, danke. Eine Kontenklärung habe ich tatsächlich noch nicht gemacht, das werde ich mal in die Wege leiten. Nach wie vor Frage ich mich nur ab wievielen Jahren Dienst man als Beamter eigentlich grundsätzlich in den Ruhestand gehen kann (auch mit Abzügen). In der gesetzlichen Rentenversicherung geht das ja mit 35 Beitragsjahren, wenn ich das nicht falsch verstanden habe.

clarion

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Die Regeln für Beamte sind diesbezüglich denen der Rentenversicherung angeglichen, auch mit Hinblick auf die prozentualen Abzüge.  Mit 43 Jahren darfst Du aber davon ausgehen, dass die Regeln bis zu deinen 63. Geburtstag noch geändert werden.

RagnarDanneskjoeld

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Der Beruf des Lehres macht mir Spaß, deswegen möchte ich auch weiter als Lehrer arbeiten. Ich bin mir aktuell nur nicht sicher, ob ich es unbedingt auf die Verbeamtung noch anlegen sollte. Denn viel Zeit habe ich ja nicht mehr und dann weiß ich aktuell überhaupt nicht, wie das später im Falle der Verbeamtung mit den Pensionen aussieht.

Ich freue mich über jeden Quereinsteiger. Das erlaubt es mir, früher den Beruf zu verlassen...  8)
Zu deiner Frage: viele Kollegen schaffen die reguläre Pensionsgrenze aus den unterschiedlichsten Gründen nicht. Da bist du mit einer Pension definitiv besser bedient als mit einer Rente, insbesondere falls die Mindestversorgung ins Spiel käme. 

ohjeee

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Hallo zusammen,

ich bin gerade sehr verunsichert welchen Weg ich weiter einschlagen soll und hoffe darauf, dass hier vielleicht manche Forenmitglieder einen besseren Überblick über sinnvolle Zukunftsperspektiven für mich haben könnten als ich.  ;D

Zu meiner Situation: Ich bin 43 Jahre alt und habe ein konsekutives Magister Artium Studium mit den Fächern Philosophie und Soziologie sowie ein erstes Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien erfolgreich abgeschlossen. Das daran anschließende Referendariat habe ich probiert, aber leider nicht bestanden. Aktuell arbeite ich befristet in Hessen als Lehrer (Ethik und PoWi, sowie Vertretung / Bereitschaft). Ich habe nun mehrere Optionen wie es für mich weitergehen könnte:
1. Länder wie Meck-Pom, Thüringen & Brandenburg ermöglichen eine unbefristete Einstellung in den öffentlichen Dienst auf E13-Basis mit verlängerter Stufenlaufzeit (insgesamt 4 Jahre Verzögerung).
2. Direkteinstieg in Baden-Württemberg für das Lehramt an Sek. 1 Schulen. Nach drei Jahren hätte ich das Lehramt und somit die Laufbahnbefähigung und könnte danach theoretisch auch noch verbeamtet werden.
3. Umsatteln auf Sek. 1 Lehramt in Hessen, dafür müsste ich aber noch mal 4-5 Module nachstudieren, weil das Unterrichtsfach im Sek. 1 Bereich Ethik heißt und nicht Philosophie. Danach müsste ich dann wieder ins Referendariat und dieses Mal jenes optimalerweise auch bestehen. ;) Dann hätte ich auch die Laufbahnbefähigung mit der Option verbeamtet werden zu können.

Ganz wichtig: Ich habe aktuell ungefähr 3 Jahre Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Gemeinsam mit den 8 Jahren, die ich noch bis zu meinem 45. Lebensjahr nachzahlen kann, käme ich also auf 11 Jahre Beitragszeit. Ich brauche mindestens 35 Beitragsjahre, also müsste ich noch bis 67 arbeiten, um den Mindestanspruch geltend zu machen, könnte aber natürlich optional auch bis 70 oder 72 länger arbeiten und dann entsprechend 40 Jahre insgesamt einzahlen (gesundheitliches vorausgesetzt).

Ich überlege jetzt, ob für mich das Anstreben einer Verbeamtung aus Pensiongründen überhaupt lohnt oder nicht. Ich bin ja schon relativ spät dran. In Hessen wird zwar bis 50 verbeamtet, aber man hat mir gesagt, dass es sein könnte, dass ich mit der Lehrbefähigung aus BaWü evtl. gar nicht in das Ranglistenverfahren kommen kann.
Als Angestellter im öffentlichen Dienst könnte ich hingegen über die VBL zusätzliche Alterabsicherung generieren. Ich bin verunsichert, wie hoch hingegen meine Altersbezüge als Pensionar nach einer angenommenen Verbeamtung in meinem Fall überhaupt wären. Da haben mir bisher verschiedene Leute verschiedenes gesagt. Beispielsweise wäre es auch so, dass Beamte eben nicht so leicht sagen könnten, dass sie länger arbeiten möchten, um Beschäftigungszeit zu generieren.

Wie lange müsste ich eigentlich als Beamter arbeiten, um pensionsfähig zu werden?

Der Beruf des Lehres macht mir Spaß, deswegen möchte ich auch weiter als Lehrer arbeiten. Ich bin mir aktuell nur nicht sicher, ob ich es unbedingt auf die Verbeamtung noch anlegen sollte. Denn viel Zeit habe ich ja nicht mehr und dann weiß ich aktuell überhaupt nicht, wie das später im Falle der Verbeamtung mit den Pensionen aussieht.

Ok, ich hoffe hier im Forum gibt es Einige, die mir weiterhelfen können. Falls ich wichtige Dinge nicht beachtetet habe, könnt ihr mich gerne darauf aufmerksam machen!  :D

Viele Grüße und besten Dank!
Der Biergenießer

Gibts Familie und Kinder? Wenn nein, würde ich ein Angestelltenverhältnis vorziehen.
Bedenke auch, dass du dich privat versichern musst. Bei erstmaliger Aufnahme spielen Vorerkrankungen und Alter eine nicht unerhebliche Rolle in der Höhe der Versicherungsbeiträge.

Auch die Pensionsregelungen, was Anrechnung von Ausbildungs-/Studienzeiten betrifft, haben sich im Gegensatz zu vor 15 Jahren deutlich verschlechtert. Deine Pension wird dann pro Jahr knapp 1,8% betragen. Rechnest du mit mehreren Beförderungsämtern könnte der Beamtenstatus etwas besser sein, bedenke aber oben entsprechend das Thema Private Krankenversicherung.

2strong

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Sollten bisher tatsächlich kaum rentenversicherungspflichtige Zeiten vorliegen, solltest Du mit Mitte 40 unbedingt das Beamtenverhältnis anstreben. In der DRV kommst Du bis zum Ruhestand nämlich auf keinen grünen Zweig mehr. Als Beamter kannst Du Dir dagegen zumindest noch die Mindestversorgung sichern. Die ist zwar nicht üppig, aber immerhin irgendwie auskömmlich.

Johann

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Gibts Familie und Kinder? Wenn nein, würde ich ein Angestelltenverhältnis vorziehen.
Bedenke auch, dass du dich privat versichern musst. Bei erstmaliger Aufnahme spielen Vorerkrankungen und Alter eine nicht unerhebliche Rolle in der Höhe der Versicherungsbeiträge.

Auch die Pensionsregelungen, was Anrechnung von Ausbildungs-/Studienzeiten betrifft, haben sich im Gegensatz zu vor 15 Jahren deutlich verschlechtert. Deine Pension wird dann pro Jahr knapp 1,8% betragen. Rechnest du mit mehreren Beförderungsämtern könnte der Beamtenstatus etwas besser sein, bedenke aber oben entsprechend das Thema Private Krankenversicherung.
Je nachdem, welches Bundesland es am Ende wird, gibt es mittlerweile in mehreren Ländern die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe, mit der ein Verbleib in der GKV wirtschaftlich sein kann.

ohjeee

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Sollten bisher tatsächlich kaum rentenversicherungspflichtige Zeiten vorliegen, solltest Du mit Mitte 40 unbedingt das Beamtenverhältnis anstreben. In der DRV kommst Du bis zum Ruhestand nämlich auf keinen grünen Zweig mehr. Als Beamter kannst Du Dir dagegen zumindest noch die Mindestversorgung sichern. Die ist zwar nicht üppig, aber immerhin irgendwie auskömmlich.

stimmt, das ist natürlich auch ein Punkt, Mindest"rente", wobei das bei 20-25 Jahren vor dir als Lehrer womöglich nicht zum Tragen käme.

Und natürlich das Thema Langzeiterkrankung, Burnout ist ja nicht unüblich bei Lehrern, wäre noch ein Punkt zugunsten des Beamtenverhältnisses, da es über die 6 Wochen der Angestellten hinaus "Lohnfortzahlung" gibt. Ist halt die Frage, ob man mit so etwas aktiv rechnet, für mich spielte das keine Rolle in der Entscheidung.

PolareuD

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Anspruch auf die Mindestversorgung erwirbt man, wenn man ununterbrochen 5 Jahre als Beamter tätig ist und krankheitsbedingt ausscheidet. Zumindest ist das die Regelung beim Bund. Die Bundesländer werde analoge oder zumindest ähnliche Regelungen haben.

Die Höchstversorgung im Ruhestand beträgt 71,75% der letzten Monatsbezüge (40 Dienstjahre x 1,79…). Bei theoretischen 24 Dienstjahren kommen noch ca. 42,9% zusammen. Relevant ist das letzte Statusamt, dass man mindestens 2 Jahre vor dem Ruhestand inne hatte.
« Last Edit: 26.03.2024 18:06 von PolareuD »

AVP

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Das kommt aktuell auch sehr aufs Bundesland an. Die Besoldungstabellen sind komplett auseinander gedriftet. Was in dem einen Bundesland bei A13 rauskommt entspricht in dem anderen Bundesland nur A11. Der TV-L ist überall erstmal gleich.

Ich selbst bin gerade in einer Versetzung von Niedersachsen zum Bund (kein Lehrer) und obwohl mir Niedersachsen eine A13 anbietet (aktuell und Bund wäre erstmal nur A12), hätte ich beim Bund in A12 5.000€ brutto mehr im Jahr als in Niedersachsen in A13.

Problem ist natürlich, das ganze ist nur eine Momentaufnahme, niemand weiß wie es in 5 Jahren aussieht.

Hessen besoldet soweit ich weiß derzeit ziemlich stark, dürfte daher deutlich attraktiver sein als eine TV-L Anstellung. In Meck Pom und Brandenburg ist die Besoldung kaum attraktiver als das Tarifentgelt

Sponti

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Hallo!

Ich hänge mich an die Fragestellung mal ran. Hab andere Voraussetzungen, bin seit 12 Jahren angestellter Lehrer in Nds, aber bin ähnlich alt und stelle mir die Frage, ob ich vom Angestelltenverhältnis ins Beamtenverhältnis wechseln soll.
Ich bin chronisch krank, habe also eine Vorerkrankung und eine Gleichstellung. Daher habe ich mich bislang nicht für das Beamtenverhältnis entschieden, da ich die PKV fürchtete. Ich hab relativ geringe Krankenzeiten, aber das kann sich ja im Leben leider auch ändern.

Nun gibt es in Niedersachsen seit 1.2. die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe. Netto würde plus/minus bislang das Gleiche rauskommen bei mir, da keine Kinder. Ich denke weiterhin, das die PKV für mich ein Risiko darstellt bzw. eine schwierig zu kalkulierende Position ist, trotz Öffnungsaktion der Kassen. Vermutlich käme nur ein Standardtarif dabei raus plus Risikozuschlag.

Meine Fragen dazu:

-Was passiert mit meiner VBL, wenn ich verbeamtet werde?

-Ich kenne den Modus, dass man 78 Wochen Krankengeld beziehen kann als Angestellter, danach "ausgesteuert", sprich Rentner oder arbeitslos wird. Wie ist das bei Beamten? Ich stelle im verbeamteten Arbeitsumfeld fest, dass einige Kollegen sehr lang krank sind, aber nicht in den Ruhestand versetzt werden.

-Wie lange gibt es Lohnfortzahlung beim Beamten?

-Werden meine Rentenzeiten in der DRV umgewandelt in Anrechnungszeiten für die Pension oder erhalte ich Rente plus angepasste Pension. Wie ich las, darf das in Summe nicht höher ausfallen als die reine Pension.

- Wird meine Arbeitszeit als tarifbeschäftigter AN hinsichtlich auf die Verbeamtung angerechnet? Bin ich also rechtlich gesehen 1 Jahr Beamter nach Verbeamtung oder 13, weil 12 Jahre als Angestellter beim Land?


Vielen Dank für eure Hilfe/Anregungen!




« Last Edit: 31.03.2024 11:58 von Sponti »

frankundfrei

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Hi Sponti,

rein was die Beamtenversorgung im Ruhestand angeht, kannst du dir das ja ausrechnen.....ggf findest du einen Rechner im www.  einen Versorgungsrechner....https://n-heydorn.de/pensionsrechner.html  (KEINE Gewähr, da privater Anbieter und ggf interessensorientiert und zu GROB)
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/versorgung/auskuenfte_zur_versorgung/auskunft-ueber-die-hoehe-der-versorgung-68530.html

Ich hab den meiner Behörde selbst in Excel nachgebaut und kann somit schnell mit den Zahlen wie Eintrittsalter usw spielen.
Du bekommst ja sicher jährlich die vorauss. Renteninformation.

Grds. ist sicher die schlechter, als das, was du als Beamter bekämst.
Und die PKV dürfte trotz deines hohen Alters im Ruhestand auch nicht teurer sein, da du nur 30 % versichern musst......das Risiko im Alter zur PKV sehe ich auch, ich war bei der Debeka und hab mir das ausrechnen lassen...letztlich kannst du ja immer auf den Standardtarif zurück....und auf den würdest du auhc 70 % Beihilfe bekommen....

LG Frank