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[All] Lehrer - Was ist in meinem Fall besser: Verbeamtung oder Angestellter?

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Biergenießer:
Hallo zusammen,

ich bin gerade sehr verunsichert welchen Weg ich weiter einschlagen soll und hoffe darauf, dass hier vielleicht manche Forenmitglieder einen besseren Überblick über sinnvolle Zukunftsperspektiven für mich haben könnten als ich.  ;D

Zu meiner Situation: Ich bin 43 Jahre alt und habe ein konsekutives Magister Artium Studium mit den Fächern Philosophie und Soziologie sowie ein erstes Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien erfolgreich abgeschlossen. Das daran anschließende Referendariat habe ich probiert, aber leider nicht bestanden. Aktuell arbeite ich befristet in Hessen als Lehrer (Ethik und PoWi, sowie Vertretung / Bereitschaft). Ich habe nun mehrere Optionen wie es für mich weitergehen könnte:
1. Länder wie Meck-Pom, Thüringen & Brandenburg ermöglichen eine unbefristete Einstellung in den öffentlichen Dienst auf E13-Basis mit verlängerter Stufenlaufzeit (insgesamt 4 Jahre Verzögerung).
2. Direkteinstieg in Baden-Württemberg für das Lehramt an Sek. 1 Schulen. Nach drei Jahren hätte ich das Lehramt und somit die Laufbahnbefähigung und könnte danach theoretisch auch noch verbeamtet werden.
3. Umsatteln auf Sek. 1 Lehramt in Hessen, dafür müsste ich aber noch mal 4-5 Module nachstudieren, weil das Unterrichtsfach im Sek. 1 Bereich Ethik heißt und nicht Philosophie. Danach müsste ich dann wieder ins Referendariat und dieses Mal jenes optimalerweise auch bestehen. ;) Dann hätte ich auch die Laufbahnbefähigung mit der Option verbeamtet werden zu können.

Ganz wichtig: Ich habe aktuell ungefähr 3 Jahre Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Gemeinsam mit den 8 Jahren, die ich noch bis zu meinem 45. Lebensjahr nachzahlen kann, käme ich also auf 11 Jahre Beitragszeit. Ich brauche mindestens 35 Beitragsjahre, also müsste ich noch bis 67 arbeiten, um den Mindestanspruch geltend zu machen, könnte aber natürlich optional auch bis 70 oder 72 länger arbeiten und dann entsprechend 40 Jahre insgesamt einzahlen (gesundheitliches vorausgesetzt).

Ich überlege jetzt, ob für mich das Anstreben einer Verbeamtung aus Pensiongründen überhaupt lohnt oder nicht. Ich bin ja schon relativ spät dran. In Hessen wird zwar bis 50 verbeamtet, aber man hat mir gesagt, dass es sein könnte, dass ich mit der Lehrbefähigung aus BaWü evtl. gar nicht in das Ranglistenverfahren kommen kann.
Als Angestellter im öffentlichen Dienst könnte ich hingegen über die VBL zusätzliche Alterabsicherung generieren. Ich bin verunsichert, wie hoch hingegen meine Altersbezüge als Pensionar nach einer angenommenen Verbeamtung in meinem Fall überhaupt wären. Da haben mir bisher verschiedene Leute verschiedenes gesagt. Beispielsweise wäre es auch so, dass Beamte eben nicht so leicht sagen könnten, dass sie länger arbeiten möchten, um Beschäftigungszeit zu generieren.

Wie lange müsste ich eigentlich als Beamter arbeiten, um pensionsfähig zu werden?

Der Beruf des Lehres macht mir Spaß, deswegen möchte ich auch weiter als Lehrer arbeiten. Ich bin mir aktuell nur nicht sicher, ob ich es unbedingt auf die Verbeamtung noch anlegen sollte. Denn viel Zeit habe ich ja nicht mehr und dann weiß ich aktuell überhaupt nicht, wie das später im Falle der Verbeamtung mit den Pensionen aussieht.

Ok, ich hoffe hier im Forum gibt es Einige, die mir weiterhelfen können. Falls ich wichtige Dinge nicht beachtetet habe, könnt ihr mich gerne darauf aufmerksam machen!  :D

Viele Grüße und besten Dank!
Der Biergenießer

LehrerBW:
Wenn du jetzt schon 43 bist, kannst du dochbin BW gar nicht mehr verbeamtet werden.

clarion:
In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Altersgrenzen für die Verbeamtung.

Dass Renten - und Pensionsansprüche zusammen treten ist nicht ungewöhnlich, das addiert sich auch solange bis Du die maximale Pensionshöhe erreichst. Bei Erreichen der Maximalhöhe wird die Pension entsprechend gekürzt. Die Zeit als tarifbeschäftigter Lehrer wird vermutlich als ruhegehaltsfähig anerkannt.

Mit 43 Jahren hast Du erst drei Jahre Rentenansprüche erworben? Hast Du eine Kontenklärung bei der RV gemacht.? Nach dem Referendariat müsstest Du doch auch nachversichert worden sein?

Biergenießer:

--- Zitat von: LehrerBW am 23.03.2024 17:09 ---Wenn du jetzt schon 43 bist, kannst du dochbin BW gar nicht mehr verbeamtet werden.

--- End quote ---

Laut den Informationen des Landes BaWü schon:

"42. Lebensjahr noch nicht vollendet; diese Altersgrenze kann sich im Einzelfall um zwei Jahre je Betreuungsfall oder Pflegefall sowie um die Zeit des tatsächlich abgeleisteten Grundwehrdienstes oder Zivildienstes erhöhen; unabhängig davon kann bei Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteigern im Einzelfall eine Verbeamtung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres auch dann erfolgen, wenn ein eindeutiger Mangel an geeigneten jüngeren Bewerberinnen und Bewerbern vorliegt; in diesem Fall muss die Übernahme in das Beamtenverhältnis unter Berücksichtigung der Versorgungslasten einen erheblichen Vorteil für das Land bedeuten;"

Quelle
https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/lobw/Direkteinstieg-Info-Sek1

Biergenießer:

--- Zitat von: clarion am 24.03.2024 08:09 ---In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Altersgrenzen für die Verbeamtung.

Dass Renten - und Pensionsansprüche zusammen treten ist nicht ungewöhnlich, das addiert sich auch solange bis Du die maximale Pensionshöhe erreichst. Bei Erreichen der Maximalhöhe wird die Pension entsprechend gekürzt. Die Zeit als tarifbeschäftigter Lehrer wird vermutlich als ruhegehaltsfähig anerkannt.

Mit 43 Jahren hast Du erst drei Jahre Rentenansprüche erworben? Hast Du eine Kontenklärung bei der RV gemacht.? Nach dem Referendariat müsstest Du doch auch nachversichert worden sein?

--- End quote ---

Das ist schon Mal gut zu wissen, danke. Eine Kontenklärung habe ich tatsächlich noch nicht gemacht, das werde ich mal in die Wege leiten. Nach wie vor Frage ich mich nur ab wievielen Jahren Dienst man als Beamter eigentlich grundsätzlich in den Ruhestand gehen kann (auch mit Abzügen). In der gesetzlichen Rentenversicherung geht das ja mit 35 Beitragsjahren, wenn ich das nicht falsch verstanden habe.

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