Autor Thema: Überschreiten JAEG, Kinderkrankengeld  (Read 779 times)

vermessen

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Überschreiten JAEG, Kinderkrankengeld
« am: 23.03.2024 17:11 »
Moin,

ich bräuchte mal Erfahrungswerte bei der Versicherung von Kindern in der PKV und wenn diese Erkranken.

Kurz zur Situation.

Aktuell liege ich mit A12 S6 knapp unter der Jahresarbeitsentgeldgrenze. Unsere beiden Kinder (<12J) sind über meine Frau in der GKV familienversichert.

Nun steht eine Beförderung nach A13 in Aussicht. Damit würde ich auch nach Abzug der Familienbestandteile über die JAEG kommen und müsste theoretisch die Kinder privat versichern.
Das wäre grundsätzlich kein Problem auch wenn wir überlegen einfach meine Wochenstunden genau so zu reduzieren dass ich knapp drunter liege.

Nun aber zum Fall dass ich weiter vollzeit gehe. Die Beiträge für die Kinder fressen den Mehrverdienst vermutlich nicht auf.

Wie verhält es sich mit Kinderkrankengeld wenn meine Frau zur Betreuung zu Hause bleiben muss und die Kinder über mich Beihilfeversichert sind?
Bekommt Sie wie aktuell den Lohn abgezogen und kann sich über Ihre GKV das Geld wiederholen oder bleibt sie auf dem Verlust sitzen? Da eins unserer Kinder gern alle möglichen 'Krankheiten anschleppt wäre das finanziell ein ganz schöner Mehraufwand und würde den Mehrverdienst meinerseits auf jeden Fall für einige Jahre auffressen.

Gibt es Unterstützung von der Beihilfe oder der PKV der Kinder?

Oder einfach auf 95% der Stunden reduzieren und gut ist?

Wie sind eure Erfahrungen?

Andy24

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Antw:Überschreiten JAEG, Kinderkrankengeld
« Antwort #1 am: 23.03.2024 17:52 »
Wenn die Kinder nicht Familienmitglied in der GKV gibt es auch kein Kinderkrankengeld für die Frau. Deine Frau bleibt zwar zuhause und wird vom Arbeitgeber freigestellt, aber dafür gibt’s dann für die Tage 0 Euro.

Du hast aber dafür Anspruch auf Sonderurlaub, aber je nach Fallkonstellation in der Regel nicht mehr als 4 Tage pro Kind pro Jahr.

Ein Wechsel in die PKV sollte auch für die Kinder gut überlegt sein, ggf. können Vorerkrankungen oder Notwendigkeit von Zahnspangen das Ganze auch wieder teuer machen.

Viele Grüße
Andy

Max Bommel

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Antw:Überschreiten JAEG, Kinderkrankengeld
« Antwort #2 am: 23.03.2024 20:29 »
Zu deinen Kind Krank Tagen: Die JAEG spielt für Bundesbeamte bei Sonderurlaub für krankes Kind keine Rolle mehr, du hast grundsätzlich acht Tage. In 2024 und 2025 sind es vorübergehend sogar 13 Tage je Kind. Bin mir nicht sicher, ob die Änderung der Verordnung schon durch ist, sie soll aber auf jeden Fall schon angewandt werden.

PolareuD

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Antw:Überschreiten JAEG, Kinderkrankengeld
« Antwort #3 am: 23.03.2024 20:43 »
Zu deinen Kind Krank Tagen: Die JAEG spielt für Bundesbeamte bei Sonderurlaub für krankes Kind keine Rolle mehr, du hast grundsätzlich acht Tage. In 2024 und 2025 sind es vorübergehend sogar 13 Tage je Kind. Bin mir nicht sicher, ob die Änderung der Verordnung schon durch ist, sie soll aber auf jeden Fall schon angewandt werden.

Ja, ist sie.

https://www.gesetze-im-internet.de/surlv_2016/__21.html

Max

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Antw:Überschreiten JAEG, Kinderkrankengeld
« Antwort #4 am: 24.03.2024 11:07 »
Damit würde ich auch nach Abzug der Familienbestandteile über die JAEG kommen und müsste theoretisch die Kinder privat versichern.
Das wäre grundsätzlich kein Problem
PKV ist kein Muss.  Ob PKV sicher kein Problem sein kann hängt davon ab ob du eine Anwartschaft hast.

Alexander79

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Antw:Überschreiten JAEG, Kinderkrankengeld
« Antwort #5 am: 24.03.2024 14:56 »
Lass uns das doch mal durchrechnen...
Ein Kind kostet rund 40€ im Monat in der PKV.
Mit einer Beförderung auf A13 bekommst du 641€ Brutto mehr Monat und du frägst ernsthaft ob du da die Stunden reduzieren sollst, damit deine Kinder kostenlos familienversichert bleiben können?

Da fällt mir ehrlich gesagt nichts mehr ein...

Das leiste ich mir sogar, als A8er.

vermessen

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Antw:Überschreiten JAEG, Kinderkrankengeld
« Antwort #6 am: 24.03.2024 18:23 »
Nicht kostenlos sondern Kostenfrei ist hier der passende Begriff, da meine Frau ihre Beiträge ja fleißig monatlich bezahlt.

Und bevor die Moralkeule rausgeholt wird sollte man prüfen ob sie einen nicht selbst erwischt. Schließlich zahlt der Staat auch 80% der Kranken- bzw. Arztkosten für deine Kinder!
Aktuell erschließt sich für mich auch nicht der Mehrwert einer PKV für die Kinder da alle bisher notwendigen Behandlungen zeitnah und zu unserer vollen Zufriedenheit erfolgt sind. Und dass ganz ohne Scheckbuch wedeln.

Nun gut, ich werde dann mal auf Schmarotzer tun und vermutlich die Stunden entsprechend reduzieren.

Alexander79

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Antw:Überschreiten JAEG, Kinderkrankengeld
« Antwort #7 am: 24.03.2024 19:59 »
Nun gut, ich werde dann mal auf Schmarotzer tun und vermutlich die Stunden entsprechend reduzieren.

Also fassen wir zusammen.
Die JAEG beträgt 2024 69.300€.
Dein Verdienst ohne Familienzuschläge beträgt aktuell 65.498,76€
Mit A13/6 wäre dein Jahresgehalt ohne Familienzuschläge 73.194,12€ (Ohne Zulagen)

Nur das ich das richtig verstehe, du willst also im Jahr auf mindestens 3.894,12€ Brutto verzichten um dir rund 1.000€ PKV Beiträge für deine Kinder zu sparen?

Respekt ... Also ein Sozialschmarotzer bist du wirklich nicht.  :o

PolareuD

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Antw:Überschreiten JAEG, Kinderkrankengeld
« Antwort #8 am: 24.03.2024 20:44 »
Die Summe relativiert sich noch etwas, wenn die Ehefrau kein Kinderkrankengeld mehr erhält. Bei voller Ausschöpfung der Kinderkrankentage geht dann im Extremfall etwas mehr als ein halbes Monatsgehalt verloren. Allerdings ist dieser Effekt zeitlich limitiert. Wenn das Immunsystem der Kinder erstmal ausreichend trainiert ist, reduzieren sich auch Kinderkrankentage.

Andy24

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Antw:Überschreiten JAEG, Kinderkrankengeld
« Antwort #9 am: 24.03.2024 20:50 »
Wie oben schon geschrieben:
Es empfiehlt sich mit Kindern ggf. zeitnah in die PKV einzutreten, wenn die noch kein Alter für manifestierte Krankheiten (ADHS etc.), Zahnbehandlungen (insbesondere Kieferorthopädie) benötigen. Wenn es absehbar teuer für die PKV ist, dann wollen die auch mal gerne nicht. Bei einer Tochter eines Freundes hat die angefragte PKV abgelehnt, weil eine schon im Säuglingsalter vorliegenden und bereits ausgeheilte Hüftgelenksdysplasie vorhanden war.

Wenn ich die Kosten für die Zahnspangen bei meinen beiden Großen sehe, da macht die HUK nicht unbedingt ein Plus-Geschäft mit den Kindern.


VG

PolareuD

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Antw:Überschreiten JAEG, Kinderkrankengeld
« Antwort #10 am: 24.03.2024 21:01 »
Kosten die die GKV für Familienangehörige nicht übernimmt sind eventuell beihilfefähig und können entsprechend dem Beihilfebemessungssatz teilweise erstattet werden.