Autor Thema: [BR] Verbeamtung Brandenburg - welche Eingruppierung bei Wechsel Arbeitgeber  (Read 1273 times)

Marie Kreutz

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Guten Tag,

ich bin seit 2014 im öffD nach TV-L als tariflich Beschäftigte in Brandenburg angestellt. Mein Arbeitgeber verbeamtet nicht, mir läuft langsam die Zeit davon, da es bis zum 47. Geburtstag nur noch einige Monate sind.

Bis vor einem Jahr war ich im mittleren Dienst. Aufgrund von Erfahrungen und Kenntnissen wurde ich letztes Jahr in den gehobenen Dienst in die EG 9b TV-L eingruppiert.

Meine Frage: würde ich es schaffen, den Arbeitgeber zu wechseln und eine Verbeamtung (auf Probe) einzugehen, würde man mich in den mittleren Dienst oder in den gehobenen Dienst (kein Studium) „stecken“? Oder ist die Stelle entscheidend, die ich besetzen würde?

Vielen Dank schon mal.
« Last Edit: 27.03.2024 23:08 von Admin »

cyrix42

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Der TVöD trifft zur Frage von möglichen Verbeamtungen naturgemäß keine Aussage. Im Übrigen sind für die Frage der Laufbahn die erworbenen Bildungsabschlüsse relevant, nicht die ausgeübten Tätigkeiten.

FearOfTheDuck

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Die Frage wäre besser im Unterforum: Beamte der Länder und Kommunen aufgehoben.

So Beamtengedöns wie "mittlerer" oder "gehobener Dienst" sieht das Tarifrecht naturgemäß nicht vor.

schubidu99

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So Beamtengedöns wie "mittlerer" oder "gehobener Dienst" sieht das Tarifrecht naturgemäß nicht vor.

Dann hat mich mein Dienstherr vor meiner Beamtung über 10 Jahre als Tarifbeschäftigter im geh. Dienst illegal beschäftigt... wow, man lernt hier immer dazu. Ich sage nur Bananenrepublik  ;D

cyrix42

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Es gibt weder im TV-L noch im TVöD einen "gehobenen Dienst". Es gibt die Entgeltgruppen 1 bis 15 -- und die Eingruppierung erfolgt anhand der auszuübenden Tätigkeiten. Entsprechend sind Laufbahnen o.ä. kein Tarifgegenstand...

schubidu99

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Es gibt weder im TV-L noch im TVöD einen "gehobenen Dienst".

Ja, neee is klar!  ::)

SamFisher

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Beweis uns das Gegenteil und zeige die Stellen im Tarifvertrag, in den TB in die Beamtenlaufbahnen einsortiert werden.

Bastel

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Es gibt weder im TV-L noch im TVöD einen "gehobenen Dienst".

Ja, neee is klar!  ::)

Es gibt leider genug AGs die diesen Quatsch erzählen. Und du bist darauf reingefallen. Ohne Studium würdest du zu 99% in den mittleren Dienst kommen. Das wird aber wohl nichts mehr bei dir.

Beamter

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Es gibt weder im TV-L noch im TVöD einen "gehobenen Dienst".

Ja, neee is klar!  ::)

Qualität der Aussagen sinkt stetig.