Autor Thema: Änderung meiner Entgeltgruppe möglich  (Read 1266 times)

Hallenwart

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Änderung meiner Entgeltgruppe möglich
« am: 24.03.2024 08:18 »
Guten Tag,
ich benötige nochmal Euer Wissen :-)
seit 1. Mai 2021 bin ich in einer Gemeinde als Hallenwart angestellt Teilzeit 20 Stunden in der Woche.
Mein Bruttogehalt beträgt nun 1207,96 Euro Abrechnung März 2024.
Durch unterschiedlichen Hallenbetrieb, einige Räume werden auch für private Feiern an Wochenenden vermietet, muss ich auch dann öfter mal nach dem Rechten sehen....das kann auch nur mal 30 Minuten sein wegen Schlüsselübergabe oder Abnahme der Räume. Auch mein Arbeitstag ist durch den Betrieb oft gestückelt, oft muss ich Vormittags und Abends zur Halle. Da ich (weiblich 58 Jahre) eine ungelernte Kraft bin habe ich die niedrigste Entgeltgruppe also Stufe 2. Auf dem Lohnzettel steht auch nächste Steigerung 5.25 (also Mai 2025)  habe ich bei einer Verhandlung überhaupt eine Chance auf Lohnsteigerung eventuell in eine andere Gruppe zu kommen.
Meine Arbeiten sind tatsächlich auf Öffnen und Schließen, Reinigen der Räumlichkeiten und des Außengeländes, Rasen mähen, Hecken schneiden, Überwachung der Heizungsanlage begrenzt. Kleinere Arbeiten die ich erledigen
kann mache ich auch, allerdings habe ich ja eben keine Ausbildung in einem handwerklichen Beruf. Da meine direkter Vorgesetzter, unser Bürgermeister, dieses Jahr sein Amt leider nieder legt, würde ich eine Gehaltsverhandlung gerne noch in seiner Amtsperiode anstreben, wenn ich Aussicht auf Erfolg habe.
Erwähnen muss ich auch, dass ich mit den Vereinen auch viele Dinge selbstständig regele also auch eigenverantwortlich handele und dies auch begrüßt und geschätzt wird.
Was denkt ihr darüber könnte ich eine höhere Gruppierung anstreben, wäre das gerechtfertigt?

Für Eure Meinung dazu bin ich sehr dankbar
Liebe Grüße



FearOfTheDuck

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Antw:Änderung meiner Entgeltgruppe möglich
« Antwort #1 am: 24.03.2024 10:22 »
Zu verhandeln gibt es da nichts. Tarifbeschäftigte sind aufgrund der ihnen dauerhaft übertragenen Tätigkeit eingruppiert. Die EG ergibt sich damit aus dem, was dir schriftlich an Aufgaben übertragen wurde. Was du sonst noch (ohne Übertragung) erledigst, spielt keine Rolle. Aufgrund dieser Tätigkeit bildet sich dein AG eine Rechtsmeinung zur EG-Gruppe. Dabei kann er sich natürlich irren. Wenn du also denkst, es ist eine höhere EG. dann musst du den AG auffordern, dir das korrekte Gehalt auszuzahlen.

Anhand deiner genannten Aufgaben könnte die EG 2 durchaus korrekt sein, je nach Ausgestaltung und Zeitaufteilung könnte sie höher oder niedriger sein.

Hallenwart

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Antw:Änderung meiner Entgeltgruppe möglich
« Antwort #2 am: 24.03.2024 11:13 »
Hallo, Dankeschön für die schnelle Antwort, also ist es eher uninteressant mein Anliegen vorzutragen, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht.
Liebe Grüße

TreueTomate

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Antw:Änderung meiner Entgeltgruppe möglich
« Antwort #3 am: 24.03.2024 12:38 »
Fragen kostet nichts. Lass dir eine vernünftige Argumentation einfallen. Vllt arbeitest du ja deutlich mehr als 20 Stunden aufgrund deiner Flexibilität, insofern diese so von dir erwartet wird.

Vielleicht sollte deine Arbeit ja EG 3 sein und dein Bürgermeister sieht das ähnlich 😉.

Wenn man nicht fragt, kann man nur verlieren. Vielleicht kannst du ja auch noch Arbeiten übertragen bekommen, die deine EG dann verändern.

FearOfTheDuck

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Antw:Änderung meiner Entgeltgruppe möglich
« Antwort #4 am: 24.03.2024 17:15 »
Die vereinbarten Stunden haben damit mit der Tätigkeit nix zu tun.

Versuchen kannst du es trotzdem. Du musst halt darstellen, dass deine Aufgaben "eingehende fachliche Einarbeitung erfordern" (EG3) oder sogar "schwierige Tätigkeiten" (EG4) sind.

Wenn du z.B. beim Reinigen viele verschiedene Mittel verwendest und entscheiden musst, welches gerade richtig oder falsch ist...

Wenn du bei der Kontrolle der Heizungsanlage selbst Einstellungen vornehmen darfst...

Solltest du höherwertige Aufgaben ausführen, die dir bisher nicht übertragen sind, dann lass dir diese übertragen.  (Je nachdem, was zu z.B. mit den Vereinen da selbstständig regelst).