Autor Thema: [Allg] Erschwerniszulagen im Vergleich  (Read 1679 times)

MasterNoname89

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[Allg] Erschwerniszulagen im Vergleich
« am: 24.03.2024 16:55 »
Hallo Mitstreiter,

in Bezug auf Dienst zu ungünstigen Zeiten und Wechselschichtzulage, finde ich leider keine länderübergreifende Übersicht und auch die im Internet zu findenden Gesetzestexte sind offenbar nicht mehr alle auf dem neuesten Stand.

Aus diesem Grund möchte ich hier eine Umfrage starten, um die jeweiligen länderspezifischen Regelungen in Erfahrung zu bringen. Ich würde mich freuen, wenn diese hier (evtl. nach unten stehendem Muster) vervollständigt werden.

Ich beginne für Sachsen mit den Zulagen Stand 01.01.2024



DUZ: (§6 Sächsische Erschwerniszulagen und Mehrarbeitszeitvergütungsverordnung)

Nachtschicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr -                   1,60 €/h
Sonntags- und Feiertagsdienste 00:00- 24:00 Uhr             3,20 €/h
Samstagsdienste von 13:00 - 20:00 Uhr                           0,64 €/h -> Polizei, Feuerwehr 0,77 €/h

Wechselschichtzulage: (§8a Sächsische Erschwerniszulagen und Mehrarbeitszeitvergütungsverordnung)

Voraussetzung:
> mindestens 5 Nachtschichtstunden im Kalendermonat zwischen 20:00 und 06:00 Uhr
> mindestens 4 Dienstpaare mit einer Differenz zwischen den Dienstbeginnzeiten von mind. 7h bis max. 17h
-Dienstpaare müssen nicht an aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden, betrachtet wird der gesamte Monat -
(Bsp.: Dienstbeginn Mo:06:00 Uhr, Di: 09:00 Uhr - kein Dienstpaar, da Differenz nur 3h;
Mo: 06:00 Uhr, Do: 14:00 Uhr - Dienstpaar ja, da Differenz Dienstbeginn 8h)

Höhe:
20:00 Uhr - 06:00 Uhr - Grundbetrag 2,40 €/h (gedeckelt auf 108€/Monat)
00:00 Uhr - 06:00 Uhr - Erhöhungsbetrag 1 €/h (für alle entsprechend geleisteten Stunden im Monat)
mindestens 3 Dienste an Sa, So und/oder FT - Zusatzbetrag 20 €


Danke vorab für eure Antworten :)
« Last Edit: 02.04.2024 20:27 von Admin »

schubidu99

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Antw:Erschwerniszulagen im Vergleich
« Antwort #1 am: 24.03.2024 20:48 »
Das Ansinnen mag löblich sein, aber es handelt sich hier um eine klassische Länderumfrage, die nur im Ministerialbereich so üblich ist. Ich empfehle stattdessen sich an die zuständige Gewerkschaft zu wenden. Für Mitglieder sollten Auskünfte dieser Art dort unkompliziert möglich sein.

jailweekend

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Antw:Erschwerniszulagen im Vergleich
« Antwort #2 am: 25.03.2024 02:54 »
Soweit ich weiß, können die Sätze und Zulagen je nach Provinz variieren und unterliegen häufig Tarifverträgen. Für genaue und aktuelle Informationen empfiehlt es sich, sich an die zuständige Gewerkschaft zu wenden.
I'm a Painter!

MasterNoname89

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Antw:Erschwerniszulagen im Vergleich
« Antwort #3 am: 26.03.2024 13:27 »
Das Ansinnen mag löblich sein, aber es handelt sich hier um eine klassische Länderumfrage, die nur im Ministerialbereich so üblich ist. Ich empfehle stattdessen sich an die zuständige Gewerkschaft zu wenden. Für Mitglieder sollten Auskünfte dieser Art dort unkompliziert möglich sein.

Ich möchte eigentlich nur eine Übersicht zwischen den einzelnen Bundesländern für mich zum Vergleich haben. Es sollte grundsätzlich jedem Beamten möglich sein, die für Ihn geltenden gesetzlichen Regelungen in einem Forum dieser Art zu veröffentlichen.


Soweit ich weiß, können die Sätze und Zulagen je nach Provinz variieren und unterliegen häufig Tarifverträgen. Für genaue und aktuelle Informationen empfiehlt es sich, sich an die zuständige Gewerkschaft zu wenden.

Die Regelungen dazu sind in den jeweiligen Landesbesoldungsgesetzen niedergeschrieben. Das heißt jedes Bundesland für sich hat individuelle Regelungen, die ich hier einfach aufgelistet haben wollte.

Kann denn keiner zu den für Ihn geltenden Regelungen hier Auskunft geben? Oder sind hier nur Beamte im Tagdienst vertreten?

MasterNoname89

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Antw:Erschwerniszulagen im Vergleich
« Antwort #4 am: 27.03.2024 13:22 »
Bund

Stand 01.01.2024

DUZ (§ 4 EZulV)

Nachtschicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr -                   2,97 €/h
Sonntags- und Feiertagsdienste 00:00- 24:00 Uhr             6,31 €/h
Samstagsdienste von 13:00 - 20:00 Uhr                           1,49 €/h



Wechselschichtzulage: (§17b EZulV)

Regelungen entsprechend Sachsen (da Sachsen die Bundesregelung im Jahr 2020 übernommen hat)
Höhe:

20:00 Uhr - 06:00 Uhr - Grundbetrag 2,40 €/h (gedeckelt auf 108€/Monat)
00:00 Uhr - 06:00 Uhr - Erhöhungsbetrag 1 €/h (für alle entsprechend geleisteten Stunden im Monat)
mindestens 3 Dienste an Sa, So und/oder FT - Zusatzbetrag 20 €

MasterNoname89

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Antw:Erschwerniszulagen im Vergleich
« Antwort #5 am: 27.03.2024 13:31 »
Thüringen


Stand 01.01.2024

DUZ (§ 4 ThürEZulV)

Nachtschicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr -                   1,76 €/h*
Sonntags- und Feiertagsdienste 00:00- 24:00 Uhr             3,80 €/h*
Samstagsdienste von 13:00 - 20:00 Uhr                           1,05 €/h



Wechselschichtzulage:
(§14 ThürEZulV)

pauschal 102,26 €* (bei Dienst nach einem Schichtplan)


*(geplant bis zum 30.06.2024 - Entfall der Wechselschichtzulage, dafür Erhöhung des DUZ für Nacht- und Sonntags- bzw. Feiertagsdienst auf jeweils 5,00 €/h)
« Last Edit: 27.03.2024 13:37 von MasterNoname89 »

MasterNoname89

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Antw:Erschwerniszulagen im Vergleich
« Antwort #6 am: 27.03.2024 13:46 »
Hessen


Stand 01.01.2024

DUZ (§ 4 EZulV HE)

Nachtschicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr -                   3,30 €/h
Sonntags- und Feiertagsdienste 00:00- 24:00 Uhr             4,10 €/h
Samstagsdienste von 13:00 - 20:00 Uhr                           0,80 €/h



Wechselschichtzulage: (§20 EZulV HE)

pauschal 102,26 € (bei Dienst nach einem Schichtplan)

MasterNoname89

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Antw:Erschwerniszulagen im Vergleich
« Antwort #7 am: 29.03.2024 10:37 »
Saarland

Stand 01.01.2024



DUZ (§ 4 EZulV - Saarland)

Nachtschicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr -                   1,92 €/h
Sonntags- und Feiertagsdienste 00:00- 24:00 Uhr             4,48 €/h
Samstagsdienste von 13:00 - 20:00 Uhr                           0,77 €/h



Wechselschichtzulage: (§17b EZulV - Saarland)

Höhe

20:00 Uhr - 06:00 Uhr - Grundbetrag 1,44 €/h (gedeckelt auf 64,80 €/Monat)
00:00 Uhr - 06:00 Uhr - Erhöhungsbetrag 0,60 €/h (für alle entsprechend geleisteten Stunden im Monat)
mindestens 3 Dienste an Sa, So und/oder FT - Zusatzbetrag 12 €

MasterNoname89

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Antw:Erschwerniszulagen im Vergleich
« Antwort #8 am: 29.03.2024 10:45 »
Berlin

Stand 01.01.2024


DUZ (§ 4 EZulV - Berlin)

Nachtschicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr -                   1,87 €/h
Sonntags- und Feiertagsdienste 00:00- 24:00 Uhr             3,84 €/h
Samstagsdienste von 13:00 - 20:00 Uhr                           0,80 €/h



Wechselschichtzulage:(§17b EZulV - Berlin)


Höhe:

20:00 Uhr - 06:00 Uhr - Grundbetrag 2,68 €/h (gedeckelt auf 120,60 €/Monat)
00:00 Uhr - 06:00 Uhr - Erhöhungsbetrag 1,12 €/h (für alle entsprechend geleisteten Stunden im Monat)
mindestens 3 Dienste an Sa, So und/oder FT - Zusatzbetrag 22,30 €

MasterNoname89

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Antw:Erschwerniszulagen im Vergleich
« Antwort #9 am: 29.03.2024 10:49 »
Bayern

Stand 01.01.2024


DUZ (§ 11 i.V.m. Anlage 4 BayZulV)

Nachtschicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr -                   5,00 €/h
Sonntags- und Feiertagsdienste 06:00- 20:00 Uhr             3,84 €/h
Samstagsdienste von 13:00 - 20:00 Uhr                           0,76 €/h -> Polizei, Feuerwehr  0,96 €/h



Wechselschichtzulage:


nicht vorhanden?


MasterNoname89

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Antw:Erschwerniszulagen im Vergleich
« Antwort #10 am: 29.03.2024 10:56 »
Baden Württemberg

Stand 01.01.2024


DUZ (§ 5 EZulVOBW)

Nachtschicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr -                   1,28 €/h
Sonntags- und Feiertagsdienste 00:00- 24:00 Uhr             3,81 €/h
Samstagsdienste von 13:00 - 20:00 Uhr                           0,64 €/h -> Polizei, Feuerwehr 0,77 €/h



Wechselschichtzulage:
(§ 17 EZulVOBW)

pauschal 102,26 € (bei Dienst nach einem Schichtplan)

MasterNoname89

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Antw:Erschwerniszulagen im Vergleich
« Antwort #11 am: 29.03.2024 11:02 »
Niedersachsen

Stand 01.01.2024


DUZ (§ 5 NEZulVO)

Nachtschicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr -                   1,80 €/h
Sonntags- und Feiertagsdienste 00:00- 24:00 Uhr             3,20 €/h
Samstagsdienste von 13:00 - 20:00 Uhr                           0,80 €/h



Wechselschichtzulage:
(§ 17 NEZulVO)

pauschal 102,26 € (bei Dienst nach einem Schichtplan)

bazilloBW

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Antw:Erschwerniszulagen im Vergleich
« Antwort #12 am: 29.03.2024 12:30 »
Wenn man in BW aber bspw eine Polizeizulage erhält, bekommt man von der Erschwerniszulage lediglich 50%. Dies ist entsprechend geregelt - ich schau mal nach, wenn ich Dienst habe - über diese Regelung bin ich erst vor kurzem gestolpert.


Baden Württemberg

Stand 01.01.2024


DUZ (§ 5 EZulVOBW)

Nachtschicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr -                   1,28 €/h
Sonntags- und Feiertagsdienste 00:00- 24:00 Uhr             3,81 €/h
Samstagsdienste von 13:00 - 20:00 Uhr                           0,64 €/h -> Polizei, Feuerwehr 0,77 €/h



Wechselschichtzulage:
(§ 17 EZulVOBW)

pauschal 102,26 € (bei Dienst nach einem Schichtplan)

MasterNoname89

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Antw:Erschwerniszulagen im Vergleich
« Antwort #13 am: 29.03.2024 16:48 »
Wenn man in BW aber bspw eine Polizeizulage erhält, bekommt man von der Erschwerniszulage lediglich 50%. Dies ist entsprechend geregelt - ich schau mal nach, wenn ich Dienst habe - über diese Regelung bin ich erst vor kurzem gestolpert.


Baden Württemberg

Stand 01.01.2024


DUZ (§ 5 EZulVOBW)

Nachtschicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr -                   1,28 €/h
Sonntags- und Feiertagsdienste 00:00- 24:00 Uhr             3,81 €/h
Samstagsdienste von 13:00 - 20:00 Uhr                           0,64 €/h -> Polizei, Feuerwehr 0,77 €/h



Wechselschichtzulage:
(§ 17 EZulVOBW)

pauschal 102,26 € (bei Dienst nach einem Schichtplan)

Daher möchte ich das ja eigentlich nicht selbst heraussuchen, da solche Infos nur durch die jeweiligen Landesbeamten genau gesagt werden können.

Wenn es jedoch so ist, dann ist das schon ein starkes Stück. Ist die Nachtschicht für Polizei oder Feuerwehr weniger anstrengend? Ist Feiertags- und Wochenendarbeit für diese Beamten als selbstverständlich anzusehen?  >:(

Danke für die Antwort :)


EDIT: habe gerade nochmal nachgeschaut. Das trifft auf die Wechselschichtzulage zu. DUZ wird in voller Höhe gewährt. Dennoch eine Frechheit eigentlich, wobei § 48 ff. LBesGBW die entsprechenden Stellenzulagen als Entschädigung für die Erschwernisse des betreffenden Dienste vorsieht. Möglich, dass andere Länder dies ähnlich handhaben könnten.
« Last Edit: 29.03.2024 17:07 von MasterNoname89 »

Tyrion

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Antw:Erschwerniszulagen im Vergleich
« Antwort #14 am: 29.03.2024 18:08 »
Wenn man in BW aber bspw eine Polizeizulage erhält, bekommt man von der Erschwerniszulage lediglich 50%. Dies ist entsprechend geregelt - ich schau mal nach, wenn ich Dienst habe - über diese Regelung bin ich erst vor kurzem gestolpert.


Baden Württemberg

Stand 01.01.2024


DUZ (§ 5 EZulVOBW)

Nachtschicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr -                   1,28 €/h
Sonntags- und Feiertagsdienste 00:00- 24:00 Uhr             3,81 €/h
Samstagsdienste von 13:00 - 20:00 Uhr                           0,64 €/h -> Polizei, Feuerwehr 0,77 €/h



Wechselschichtzulage:
(§ 17 EZulVOBW)

pauschal 102,26 € (bei Dienst nach einem Schichtplan)

Daher möchte ich das ja eigentlich nicht selbst heraussuchen, da solche Infos nur durch die jeweiligen Landesbeamten genau gesagt werden können.

Wenn es jedoch so ist, dann ist das schon ein starkes Stück. Ist die Nachtschicht für Polizei oder Feuerwehr weniger anstrengend? Ist Feiertags- und Wochenendarbeit für diese Beamten als selbstverständlich anzusehen?  >:(

Danke für die Antwort :)


EDIT: habe gerade nochmal nachgeschaut. Das trifft auf die Wechselschichtzulage zu. DUZ wird in voller Höhe gewährt. Dennoch eine Frechheit eigentlich, wobei § 48 ff. LBesGBW die entsprechenden Stellenzulagen als Entschädigung für die Erschwernisse des betreffenden Dienste vorsieht. Möglich, dass andere Länder dies ähnlich handhaben könnten.

Die Regelung, dass Schicht- und Wechselschichtzulagen beim Zusammentreffen mit bestimmten besonderen Stellenzulagen (Polizeizulage, Feuerwehrzulage, JVA-Zulage, ...), die ja auch schon die besondere Erschwernisse in diesen Bereichen entschädigen sollen, nur zur Hälfte zustehen, gibt es schon seit Jahrzehnten bei Bund und Ländern. Es würde mich überraschen, wenn ein Land diese Regelung inzwischen in seiner Erschwerniszulagenverordnung gestrichen haben sollte.