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[Allg] Erschwerniszulagen im Vergleich

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MasterNoname89:
Baden Württemberg

Stand 01.01.2024


DUZ (§ 5 EZulVOBW)

Nachtschicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr -                   1,28 €/h
Sonntags- und Feiertagsdienste 00:00- 24:00 Uhr             3,81 €/h
Samstagsdienste von 13:00 - 20:00 Uhr                           0,64 €/h -> Polizei, Feuerwehr 0,77 €/h



Wechselschichtzulage: (§ 17 EZulVOBW)

pauschal 102,26 € (bei Dienst nach einem Schichtplan)

MasterNoname89:
Niedersachsen

Stand 01.01.2024


DUZ (§ 5 NEZulVO)

Nachtschicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr -                   1,80 €/h
Sonntags- und Feiertagsdienste 00:00- 24:00 Uhr             3,20 €/h
Samstagsdienste von 13:00 - 20:00 Uhr                           0,80 €/h



Wechselschichtzulage: (§ 17 NEZulVO)

pauschal 102,26 € (bei Dienst nach einem Schichtplan)

bazilloBW:
Wenn man in BW aber bspw eine Polizeizulage erhält, bekommt man von der Erschwerniszulage lediglich 50%. Dies ist entsprechend geregelt - ich schau mal nach, wenn ich Dienst habe - über diese Regelung bin ich erst vor kurzem gestolpert.



--- Zitat von: MasterNoname89 am 29.03.2024 10:56 ---Baden Württemberg

Stand 01.01.2024


DUZ (§ 5 EZulVOBW)

Nachtschicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr -                   1,28 €/h
Sonntags- und Feiertagsdienste 00:00- 24:00 Uhr             3,81 €/h
Samstagsdienste von 13:00 - 20:00 Uhr                           0,64 €/h -> Polizei, Feuerwehr 0,77 €/h



Wechselschichtzulage: (§ 17 EZulVOBW)

pauschal 102,26 € (bei Dienst nach einem Schichtplan)

--- End quote ---

MasterNoname89:

--- Zitat von: bazilloBW am 29.03.2024 12:30 ---Wenn man in BW aber bspw eine Polizeizulage erhält, bekommt man von der Erschwerniszulage lediglich 50%. Dies ist entsprechend geregelt - ich schau mal nach, wenn ich Dienst habe - über diese Regelung bin ich erst vor kurzem gestolpert.



--- Zitat von: MasterNoname89 am 29.03.2024 10:56 ---Baden Württemberg

Stand 01.01.2024


DUZ (§ 5 EZulVOBW)

Nachtschicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr -                   1,28 €/h
Sonntags- und Feiertagsdienste 00:00- 24:00 Uhr             3,81 €/h
Samstagsdienste von 13:00 - 20:00 Uhr                           0,64 €/h -> Polizei, Feuerwehr 0,77 €/h



Wechselschichtzulage: (§ 17 EZulVOBW)

pauschal 102,26 € (bei Dienst nach einem Schichtplan)

--- End quote ---

--- End quote ---

Daher möchte ich das ja eigentlich nicht selbst heraussuchen, da solche Infos nur durch die jeweiligen Landesbeamten genau gesagt werden können.

Wenn es jedoch so ist, dann ist das schon ein starkes Stück. Ist die Nachtschicht für Polizei oder Feuerwehr weniger anstrengend? Ist Feiertags- und Wochenendarbeit für diese Beamten als selbstverständlich anzusehen?  >:(

Danke für die Antwort :)


EDIT: habe gerade nochmal nachgeschaut. Das trifft auf die Wechselschichtzulage zu. DUZ wird in voller Höhe gewährt. Dennoch eine Frechheit eigentlich, wobei § 48 ff. LBesGBW die entsprechenden Stellenzulagen als Entschädigung für die Erschwernisse des betreffenden Dienste vorsieht. Möglich, dass andere Länder dies ähnlich handhaben könnten.

Tyrion:

--- Zitat von: MasterNoname89 am 29.03.2024 16:48 ---
--- Zitat von: bazilloBW am 29.03.2024 12:30 ---Wenn man in BW aber bspw eine Polizeizulage erhält, bekommt man von der Erschwerniszulage lediglich 50%. Dies ist entsprechend geregelt - ich schau mal nach, wenn ich Dienst habe - über diese Regelung bin ich erst vor kurzem gestolpert.



--- Zitat von: MasterNoname89 am 29.03.2024 10:56 ---Baden Württemberg

Stand 01.01.2024


DUZ (§ 5 EZulVOBW)

Nachtschicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr -                   1,28 €/h
Sonntags- und Feiertagsdienste 00:00- 24:00 Uhr             3,81 €/h
Samstagsdienste von 13:00 - 20:00 Uhr                           0,64 €/h -> Polizei, Feuerwehr 0,77 €/h



Wechselschichtzulage: (§ 17 EZulVOBW)

pauschal 102,26 € (bei Dienst nach einem Schichtplan)

--- End quote ---

--- End quote ---

Daher möchte ich das ja eigentlich nicht selbst heraussuchen, da solche Infos nur durch die jeweiligen Landesbeamten genau gesagt werden können.

Wenn es jedoch so ist, dann ist das schon ein starkes Stück. Ist die Nachtschicht für Polizei oder Feuerwehr weniger anstrengend? Ist Feiertags- und Wochenendarbeit für diese Beamten als selbstverständlich anzusehen?  >:(

Danke für die Antwort :)


EDIT: habe gerade nochmal nachgeschaut. Das trifft auf die Wechselschichtzulage zu. DUZ wird in voller Höhe gewährt. Dennoch eine Frechheit eigentlich, wobei § 48 ff. LBesGBW die entsprechenden Stellenzulagen als Entschädigung für die Erschwernisse des betreffenden Dienste vorsieht. Möglich, dass andere Länder dies ähnlich handhaben könnten.

--- End quote ---

Die Regelung, dass Schicht- und Wechselschichtzulagen beim Zusammentreffen mit bestimmten besonderen Stellenzulagen (Polizeizulage, Feuerwehrzulage, JVA-Zulage, ...), die ja auch schon die besondere Erschwernisse in diesen Bereichen entschädigen sollen, nur zur Hälfte zustehen, gibt es schon seit Jahrzehnten bei Bund und Ländern. Es würde mich überraschen, wenn ein Land diese Regelung inzwischen in seiner Erschwerniszulagenverordnung gestrichen haben sollte.

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