Hallo Mitstreiter,
in Bezug auf Dienst zu ungünstigen Zeiten und Wechselschichtzulage, finde ich leider keine länderübergreifende Übersicht und auch die im Internet zu findenden Gesetzestexte sind offenbar nicht mehr alle auf dem neuesten Stand.
Aus diesem Grund möchte ich hier eine Umfrage starten, um die jeweiligen länderspezifischen Regelungen in Erfahrung zu bringen. Ich würde mich freuen, wenn diese hier (evtl. nach unten stehendem Muster) vervollständigt werden.
Ich beginne für Sachsen mit den Zulagen Stand 01.01.2024
DUZ: (§6 Sächsische Erschwerniszulagen und Mehrarbeitszeitvergütungsverordnung)
Nachtschicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr - 1,60 €/h
Sonntags- und Feiertagsdienste 00:00- 24:00 Uhr 3,20 €/h
Samstagsdienste von 13:00 - 20:00 Uhr 0,64 €/h -> Polizei, Feuerwehr 0,77 €/h
Wechselschichtzulage: (§8a Sächsische Erschwerniszulagen und Mehrarbeitszeitvergütungsverordnung)
Voraussetzung:
> mindestens 5 Nachtschichtstunden im Kalendermonat zwischen 20:00 und 06:00 Uhr
> mindestens 4 Dienstpaare mit einer Differenz zwischen den Dienstbeginnzeiten von mind. 7h bis max. 17h
-Dienstpaare müssen nicht an aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden, betrachtet wird der gesamte Monat -
(Bsp.: Dienstbeginn Mo:06:00 Uhr, Di: 09:00 Uhr - kein Dienstpaar, da Differenz nur 3h;
Mo: 06:00 Uhr, Do: 14:00 Uhr - Dienstpaar ja, da Differenz Dienstbeginn 8h)
Höhe:
20:00 Uhr - 06:00 Uhr - Grundbetrag 2,40 €/h (gedeckelt auf 108€/Monat)
00:00 Uhr - 06:00 Uhr - Erhöhungsbetrag 1 €/h (für alle entsprechend geleisteten Stunden im Monat)
mindestens 3 Dienste an Sa, So und/oder FT - Zusatzbetrag 20 €
Danke vorab für eure Antworten