Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Neue Stelle mit höherer EG
E15TVL:
Stellenpläne sind tariflich unbeachtlich. „Du“ könntest genauso auf einer E 15 oder A 16 geführt werden und trotzdem nur in E 7 eingruppiert sein. Und wo der PR alles so zustimmt, ist tariflich genauso egal. Eingruppierung ist keine basisdemokratische Abstimmung ;)
FearOfTheDuck:
Schön gesagt. Im Prinzip regiert hier der Eingruppierungsgott (nein, nicht spid, sondern die Tarifautomatik), auch wenn manche AG und ihre Personaler manchmal nicht so recht an ihn glauben. ;)
MoinMoin:
--- Zitat von: E15TVL am 19.05.2024 11:07 ---Stellenpläne sind tariflich unbeachtlich. „Du“ könntest genauso auf einer E 15 oder A 16 geführt werden und trotzdem nur in E 7 eingruppiert sein. Und wo der PR alles so zustimmt, ist tariflich genauso egal. Eingruppierung ist keine basisdemokratische Abstimmung ;)
--- End quote ---
Sehe ich anders, der PR hat einer Übertragung von Tätigkeiten die zu einer EG8 führen zugestimmt.
Da muss die Änderung abermals durch den PR.
Wahrscheinlich hat der PR keine Information darüber, dass sie hintergangen werden.
MoinMoin:
--- Zitat von: Toni2000 am 19.05.2024 10:06 ---Danke für die promte Antwort :)
eine Anmerkung noch:
Stelle steht mit EG 8 im Stellenplan
PR Zustimmung EG 8
Hauptamtsleitung ändert auf EG 7
Ändert das die Lage
--- End quote ---
Und was hat der PR dazu zu sagen?
Wissen sie davon?
E15TVL:
--- Zitat von: MoinMoin am 19.05.2024 15:05 ---Sehe ich anders, der PR hat einer Übertragung von Tätigkeiten die zu einer EG8 führen zugestimmt.
--- End quote ---
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