Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Neue Stelle mit höherer EG
KlammeKassen:
Umgruppierung und Eingruppierung sind von der Zustimmungspflicht des PR erfasst. Wenn die Zustimmung für EG8 auf dieselbe Stelle vorliegt, müsste er der Umgruppierung/Herabgruppierung zustimmen.
Wenn die Stelle nun mit veränderten Aufganen einhergeht, müsste sie neu bewertet werden, auch da ist der PR in der Zustimmungfpflicht
MoinMoin:
--- Zitat von: E15TVL am 19.05.2024 15:21 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 19.05.2024 15:05 ---Sehe ich anders, der PR hat einer Übertragung von Tätigkeiten die zu einer EG8 führen zugestimmt.
--- End quote ---
Das hast Du jetzt wie herausgefunden?
--- End quote ---
In dem bei der Mitbestimmung klar drauf steht, worauf sich die Mitbestimmung bezieht.
und wenn da steht, der pr stimmt der Einstellung von Person a mit Tätigkeiten b in der eg c zu
dann kann der ag nicht einfach a b c ändern ohne eine neue Mitbestimmung zu starten.
Ich weiß natürlich nicht wie die Mitbestimmungen in anderen Ländern funktioniert und welchen Text die da unterschreiben.
Toni2000:
Hallo,
Vielen Dank vorab für die bisherigen Antworten.
die Situation ist sehr komplex.
Der PR wusste von der Änderung nix.
Aber ich müsste in meinen Ausführungen konkreter werden.
Als Quereinsteiger habe ich im Außendienst bekonnenen (01.04.2022)
Im Dezember wurde mir die Außendiendsstelle Meldeamt angeboten, worüber ich sehr dankbar war und bin.
Ich wurde dann ab Januar Stundenweise vom Mitarbeiter der Haupstelle und einer weiteren Mitarbeiterin "angelernt". Parallel dazu weiter die Tätigkeit im Außendienst( ink.Bereitschaft und Wochenendarbeit)
Ab März 2023 hab ich dann eigenständig die Außenstelle Meldeamt 1x in der Woche übernommen ( jeden Freitag).
Zusätzlich Urlaubs und krankheitvertretung.
Eine wirksame vorübergehende Übertragung höherwertiger Aufgaben habe ich nie bekommen. Somit auch keine Zulage.
Im Februar wurde die Stelle Meldeamt intern ausgeschrieben (Mitarbeiter ist in Rente ab 01.06.2024), darauf habe ich mich beworben und die Stelle auch bekommen???
Wie schon erwähnt, wurde mir die EG 7/3 vergangene Woche angeboten.
Habe nach eine Stufenlaufzeitverkürzung gefragt, weil ich im April 2025 in die nächte Stufe kommen würde.
Dazu wurde der kommunale AG Verband gefragt???
Bisher habe ich garnichts, bin seit Ende April ständig im Meldeamt.
Bin ein wenig frustiert, 1 Jahr lang zwei unterschiedliche Tätigkeiten, Weiterbildungen werden abgelehnt.
Was kann/sollte ich machen???
KlammeKassen:
--- Zitat von: Toni2000 am 23.05.2024 17:11 ---Hallo,
Vielen Dank vorab für die bisherigen Antworten.
die Situation ist sehr komplex.
Der PR wusste von der Änderung nix.
Aber ich müsste in meinen Ausführungen konkreter werden.
Als Quereinsteiger habe ich im Außendienst bekonnenen (01.04.2022)
Im Dezember wurde mir die Außendiendsstelle Meldeamt angeboten, worüber ich sehr dankbar war und bin.
Ich wurde dann ab Januar Stundenweise vom Mitarbeiter der Haupstelle und einer weiteren Mitarbeiterin "angelernt". Parallel dazu weiter die Tätigkeit im Außendienst( ink.Bereitschaft und Wochenendarbeit)
Ab März 2023 hab ich dann eigenständig die Außenstelle Meldeamt 1x in der Woche übernommen ( jeden Freitag).
Zusätzlich Urlaubs und krankheitvertretung.
Eine wirksame vorübergehende Übertragung höherwertiger Aufgaben habe ich nie bekommen. Somit auch keine Zulage.
Im Februar wurde die Stelle Meldeamt intern ausgeschrieben (Mitarbeiter ist in Rente ab 01.06.2024), darauf habe ich mich beworben und die Stelle auch bekommen???
Wie schon erwähnt, wurde mir die EG 7/3 vergangene Woche angeboten.
Habe nach eine Stufenlaufzeitverkürzung gefragt, weil ich im April 2025 in die nächte Stufe kommen würde.
Dazu wurde der kommunale AG Verband gefragt???
Bisher habe ich garnichts, bin seit Ende April ständig im Meldeamt.
Bin ein wenig frustiert, 1 Jahr lang zwei unterschiedliche Tätigkeiten, Weiterbildungen werden abgelehnt.
Was kann/sollte ich machen???
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Wenn du die Aufgaben übertragen bekommst und die richtigen Ausbildungsvoraussetzungen erfüllst, musst du auch so bezahlt werden.
Stufenlaufzeitverkürzung ist mit erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen möglich (wird soweit ich weiß, aber nahezu nirgendwo gemacht; bei uns jedenfalls nicht). Da du neu auf die "Stelle" kommst, ist es natürlich schwierig zu sagen, dass du dort sehr gute Leistungen gebracht hast....
Und ja, viele Arbeitgeber im kommunalen Bereich sichern sich immer beim kommunalen Arbeitgeberverband ab, weil nur "erlaubte außer- und übertarifliche Leistungen" gezahlt werden dürfen.
FearOfTheDuck:
Du schreibst, dir seien die Aufgaben nicht wirksam vorübergehend übertragen worden. Sind sie dir denn entsprechend dauerhaft übertragen worden? Wohl nicht, denn du schreibst, dir werden die Höhergruppierung soll zum 01.06.2024 stattfinden (?).
Wenn dir die Aufgaben erst zum 01.06.2024 übertragen werden, ergeben sich für den Zeitraum davor keine Ansprüche.
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