Autor Thema: Neue Stelle mit höherer EG  (Read 11284 times)

KlammeKassen

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #15 am: 20.05.2024 09:09 »
Umgruppierung und Eingruppierung sind von der Zustimmungspflicht des PR erfasst. Wenn die Zustimmung für EG8 auf dieselbe Stelle vorliegt, müsste er der Umgruppierung/Herabgruppierung zustimmen.

Wenn die Stelle nun mit veränderten Aufganen einhergeht, müsste sie neu bewertet werden, auch da ist der PR in der Zustimmungfpflicht

MoinMoin

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #16 am: 20.05.2024 09:33 »
Sehe ich anders, der PR hat einer Übertragung von Tätigkeiten die zu einer EG8 führen zugestimmt.
Das hast Du jetzt wie herausgefunden?
In dem bei der Mitbestimmung klar drauf steht, worauf sich die Mitbestimmung bezieht.

und wenn da steht, der pr stimmt der Einstellung von Person a mit Tätigkeiten b in der eg c zu

dann kann der ag nicht einfach a b c ändern ohne eine neue Mitbestimmung zu starten.

Ich weiß natürlich nicht wie die Mitbestimmungen in anderen Ländern funktioniert und welchen Text die da unterschreiben.

Toni2000

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #17 am: 23.05.2024 17:11 »
Hallo,
Vielen Dank vorab für die bisherigen Antworten.
die Situation ist sehr komplex.
Der PR wusste von der Änderung nix.
Aber ich müsste in meinen Ausführungen konkreter werden.
Als Quereinsteiger habe ich im Außendienst bekonnenen (01.04.2022)
Im Dezember wurde mir die Außendiendsstelle Meldeamt angeboten, worüber ich sehr dankbar war und bin.
Ich wurde dann ab Januar Stundenweise vom Mitarbeiter der Haupstelle und einer weiteren Mitarbeiterin "angelernt". Parallel dazu weiter die Tätigkeit im Außendienst( ink.Bereitschaft und Wochenendarbeit)
Ab März 2023 hab ich dann eigenständig die Außenstelle Meldeamt 1x in der Woche übernommen ( jeden Freitag).
Zusätzlich Urlaubs und krankheitvertretung.
Eine wirksame vorübergehende Übertragung höherwertiger Aufgaben habe ich nie bekommen. Somit auch keine Zulage.
Im Februar wurde die Stelle Meldeamt intern ausgeschrieben (Mitarbeiter ist in Rente ab 01.06.2024), darauf habe ich mich beworben und die Stelle auch bekommen???
Wie schon erwähnt, wurde mir die EG 7/3 vergangene Woche angeboten.
Habe nach eine Stufenlaufzeitverkürzung gefragt, weil ich im April 2025 in die nächte Stufe kommen würde.
Dazu wurde der kommunale AG Verband gefragt???
Bisher habe ich garnichts, bin seit Ende April ständig im Meldeamt.
Bin ein wenig frustiert, 1 Jahr lang zwei unterschiedliche Tätigkeiten, Weiterbildungen werden abgelehnt.
Was kann/sollte ich machen???

KlammeKassen

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #18 am: 23.05.2024 20:45 »
Hallo,
Vielen Dank vorab für die bisherigen Antworten.
die Situation ist sehr komplex.
Der PR wusste von der Änderung nix.
Aber ich müsste in meinen Ausführungen konkreter werden.
Als Quereinsteiger habe ich im Außendienst bekonnenen (01.04.2022)
Im Dezember wurde mir die Außendiendsstelle Meldeamt angeboten, worüber ich sehr dankbar war und bin.
Ich wurde dann ab Januar Stundenweise vom Mitarbeiter der Haupstelle und einer weiteren Mitarbeiterin "angelernt". Parallel dazu weiter die Tätigkeit im Außendienst( ink.Bereitschaft und Wochenendarbeit)
Ab März 2023 hab ich dann eigenständig die Außenstelle Meldeamt 1x in der Woche übernommen ( jeden Freitag).
Zusätzlich Urlaubs und krankheitvertretung.
Eine wirksame vorübergehende Übertragung höherwertiger Aufgaben habe ich nie bekommen. Somit auch keine Zulage.
Im Februar wurde die Stelle Meldeamt intern ausgeschrieben (Mitarbeiter ist in Rente ab 01.06.2024), darauf habe ich mich beworben und die Stelle auch bekommen???
Wie schon erwähnt, wurde mir die EG 7/3 vergangene Woche angeboten.
Habe nach eine Stufenlaufzeitverkürzung gefragt, weil ich im April 2025 in die nächte Stufe kommen würde.
Dazu wurde der kommunale AG Verband gefragt???
Bisher habe ich garnichts, bin seit Ende April ständig im Meldeamt.
Bin ein wenig frustiert, 1 Jahr lang zwei unterschiedliche Tätigkeiten, Weiterbildungen werden abgelehnt.
Was kann/sollte ich machen???

Wenn du die Aufgaben übertragen bekommst und die richtigen Ausbildungsvoraussetzungen erfüllst, musst du auch so bezahlt werden.
Stufenlaufzeitverkürzung ist mit erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen möglich (wird soweit ich weiß, aber nahezu nirgendwo gemacht; bei uns jedenfalls nicht). Da du neu auf die "Stelle" kommst, ist es natürlich schwierig zu sagen, dass du dort sehr gute Leistungen gebracht hast....

Und ja, viele Arbeitgeber im kommunalen Bereich sichern sich immer beim kommunalen Arbeitgeberverband ab, weil nur "erlaubte außer- und übertarifliche Leistungen" gezahlt werden dürfen.

FearOfTheDuck

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #19 am: 23.05.2024 20:56 »
Du schreibst, dir seien die Aufgaben nicht wirksam vorübergehend übertragen worden. Sind sie dir denn entsprechend dauerhaft übertragen worden? Wohl nicht, denn du schreibst, dir werden die Höhergruppierung soll zum 01.06.2024 stattfinden (?).

Wenn dir die Aufgaben erst zum 01.06.2024 übertragen werden, ergeben sich für den Zeitraum davor keine Ansprüche.

MoinMoin

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #20 am: 23.05.2024 23:54 »
Hallo,
Vielen Dank vorab für die bisherigen Antworten.
die Situation ist sehr komplex.
Der PR wusste von der Änderung nix.
Aber ich müsste in meinen Ausführungen konkreter werden.
Als Quereinsteiger habe ich im Außendienst bekonnenen (01.04.2022)
Im Dezember wurde mir die Außendiendsstelle Meldeamt angeboten, worüber ich sehr dankbar war und bin.
Ich wurde dann ab Januar Stundenweise vom Mitarbeiter der Haupstelle und einer weiteren Mitarbeiterin "angelernt". Parallel dazu weiter die Tätigkeit im Außendienst( ink.Bereitschaft und Wochenendarbeit)
Ab März 2023 hab ich dann eigenständig die Außenstelle Meldeamt 1x in der Woche übernommen ( jeden Freitag).
Zusätzlich Urlaubs und krankheitvertretung.
Eine wirksame vorübergehende Übertragung höherwertiger Aufgaben habe ich nie bekommen. Somit auch keine Zulage.
Im Februar wurde die Stelle Meldeamt intern ausgeschrieben (Mitarbeiter ist in Rente ab 01.06.2024), darauf habe ich mich beworben und die Stelle auch bekommen???
Wie schon erwähnt, wurde mir die EG 7/3 vergangene Woche angeboten.
Habe nach eine Stufenlaufzeitverkürzung gefragt, weil ich im April 2025 in die nächte Stufe kommen würde.
Dazu wurde der kommunale AG Verband gefragt???
Bisher habe ich garnichts, bin seit Ende April ständig im Meldeamt.
Bin ein wenig frustiert, 1 Jahr lang zwei unterschiedliche Tätigkeiten, Weiterbildungen werden abgelehnt.
Was kann/sollte ich machen???
Die Tätigkeiten klarstellen, die dir übertragen wurden und diese ausüben.

bekean

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #21 am: 10.06.2024 05:32 »
Hallo,
Vielen Dank vorab für die bisherigen Antworten.
die Situation ist sehr komplex. drift hunters
Der PR wusste von der Änderung nix.
Aber ich müsste in meinen Ausführungen konkreter werden.
Als Quereinsteiger habe ich im Außendienst bekonnenen (01.04.2022)
Im Dezember wurde mir die Außendiendsstelle Meldeamt angeboten, worüber ich sehr dankbar war und bin.
Ich wurde dann ab Januar Stundenweise vom Mitarbeiter der Haupstelle und einer weiteren Mitarbeiterin "angelernt". Parallel dazu weiter die Tätigkeit im Außendienst( ink.Bereitschaft und Wochenendarbeit)
Ab März 2023 hab ich dann eigenständig die Außenstelle Meldeamt 1x in der Woche übernommen ( jeden Freitag).
Zusätzlich Urlaubs und krankheitvertretung.
Eine wirksame vorübergehende Übertragung höherwertiger Aufgaben habe ich nie bekommen. Somit auch keine Zulage.
Im Februar wurde die Stelle Meldeamt intern ausgeschrieben (Mitarbeiter ist in Rente ab 01.06.2024), darauf habe ich mich beworben und die Stelle auch bekommen???
Wie schon erwähnt, wurde mir die EG 7/3 vergangene Woche angeboten.
Habe nach eine Stufenlaufzeitverkürzung gefragt, weil ich im April 2025 in die nächte Stufe kommen würde.
Dazu wurde der kommunale AG Verband gefragt???
Bisher habe ich garnichts, bin seit Ende April ständig im Meldeamt.
Bin ein wenig frustiert, 1 Jahr lang zwei unterschiedliche Tätigkeiten, Weiterbildungen werden abgelehnt.
Was kann/sollte ich machen???
Die Tätigkeiten klarstellen, die dir übertragen wurden und diese ausüben.
Bereite dich gründlich auf das Gespräch vor und argumentiere für eine angemessene Vergütung und die Anerkennung deiner Leistungen und Erfahrungen. Verhandle gegebenenfalls über eine Stufenlaufzeitverkürzung, um deine Einkommenssituation zu verbessern.

Toni2000

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #22 am: 25.07.2024 19:10 »
Hallo zusammen,
jezt bin ich auf eure Einschätzung und Vorgehensweise angewiesen.
Nachdem ich jetzt seit Ende April die neue Stelle beim bisherigen AG angetreten habe wude in nicht höhergruppiert.
Den Änderungsvertrag hatte ich ja nicht unterzeichnet, weil 1. die EG nach unten "gesetzt" wurde und 2.meine Stufenlaufzeit von neuen beginnen würde.
Da ich bis heute keine Antwort erhalten hatte, habe ich beim Personalamt um die Stellenbeschreibung gebeten. (es gibt keine).
Ich habe angekündigt, nur noch Tätigkeiten entsprechend meine EG 5 auszuführen, mir liegt ja keine wirsame Übertragung der Tätigkeiten vor.
Jetzt liegt mir der gleiche Änderungsvertrag vor und soll rückwirkend zu 01.06.2024 gelten. Damit beginne ich mit der Stufenlaufzeit von vor.
 Als Notiz in der PA
nach Ablauf von 18 Monaten kann der Antrag auf Stufenlaufzeitverkürzung gestellt werden.
Ich habe versucht genau das mit meiner aktuellen EG 5/3, hier habe ich schon meher als die Hälte rum, es wären nur noch 8 Monate. Hier kann ich auch "die erheblich überdurchschnittliche Leistung belegen.
Also kurz: Wenn ich jetzt in die EG5/4,ab 01.08.2024 kommen könnte und ich im Anschluß den ÄV am 01.09.2024 unterschreibe erhalte ich dann die EG7/4 rückwirkend zum 01.06.2024.???
Finaziell macht das Schon einen Unterschied.