Autor Thema: Neue Stelle mit höherer EG  (Read 5459 times)

Toni2000

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Neue Stelle mit höherer EG
« am: 24.03.2024 17:57 »
Hallo,
ich habe mich auf eine andere Stelle(EG 8) beworben und diese auch bekommen.
Aktuell habe ich die EG 5/3, wobei der Stufenaufsteig im April 2025 wäre.
Da ich die neue Stelle schon im Mai 2024 antrete, frage ich mich jetzt wie ich mich verhalten soll.
Beim Wechsel der EG beginnt die Stufenlaufzeit neu.
Für eure Hilfe bedanke ich mich schon einmal.

FearOfTheDuck

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #1 am: 24.03.2024 18:29 »
Sind es verschiedene AG?

Beim selben AG, wäre es von Bedeutung, ob sich eine andere EG ergibt...
Denn es ist zuerst mal korrekt, dass bei einer höheren EG die Laufzeit von vorne beginnt.

MoinMoin

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #2 am: 24.03.2024 18:41 »
Toni kommt in die EG8

Stufe 3 wenn es eine Höhergruppierung ist und Stufe 1 wenn es eine neuer AG ist.

Wenn es eine HG ist, kann man ja seinen Ag davon versuchen zu überzeugen, dass man bis April 2025 unentgeltlich die höherwertige Tätigkeiten macht und sich erst dann diese Tätigkeiten übertragen lässt.
(also auf 12x 380€ verzichtet) Damit man dann 24*150€ mehr bekommt und nochmal  24* 150€ mehr und dann 24x 50€)

Wie man sich verhalten soll:
Einen netten Ausstand für die EX Kollegen geben und ein Sektfrühstück für die neuen.


Toni2000

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #3 am: 26.03.2024 06:10 »
Vielen Dank,
es wäre eine HG weil der AG sich nicht ändert.
@MoinMoin : würdest du mir bitte genauer erklären wie ich auf die von dir erwähnten Beträge komme?
Dankeschön :)

MoinMoin

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #4 am: 26.03.2024 08:19 »
Es sind die Differenzen zwischen eg5 und eg8
hG jetzt eg8s3 vs eg5s3 und dann eg8s4 wenn du erst in 12 Monaten hg machst.
und dann hingste halt mit den stufenanstiegen um 24 Monate hinterher.

Toni2000

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #5 am: 26.03.2024 08:51 »
Vielen Dank.

Toni2000

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #6 am: 19.05.2024 07:39 »
Es sind die Differenzen zwischen eg5 und eg8
hG jetzt eg8s3 vs eg5s3 und dann eg8s4 wenn du erst in 12 Monaten hg machst.
und dann hingste halt mit den stufenanstiegen um 24 Monate hinterher.
Sind es verschiedene AG?

Beim selben AG, wäre es von Bedeutung, ob sich eine andere EG ergibt...
Denn es ist zuerst mal korrekt, dass bei einer höheren EG die Laufzeit von vorne beginnt.

Toni2000

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #7 am: 19.05.2024 09:48 »
Guten Morgen,
ich brauch nochmal euren Rat.

Ende April habe ich die neue Stelle angetreten.
Letzte Woche wurde mir eine Änderung/ Ergänzung meines AV vorgelegt,
Ab 01.06.2024 von EG 5/3 auf EG 7/3. Die Stufenlaufzeit beginnt neu.
Mein Kollege (Rentenbeginn 01.06.2024) war in EG 8.
Die Begründung für die Änderung der EG  ist, dass einige Aufgaben auf einen anderen Mitrbeiter übertragen wurden. Allerdings war das 2019 und die EG 8 wurde trotzdem nicht geändert.
Ich habe die gleichen Aufgabenvzu 100%  übertragen bekommen wie mein Vorgänger.
Ist das so rechtens bzw tariflich korrekt.

Danke für Euren Rat


MoinMoin

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #8 am: 19.05.2024 09:58 »
Ja
wenn deine auszuübenden Tätigkeiten zur EG7 führen, dann ist das so.
Möglicherweise hat dein Vorgänger ungerechtfertigt die 8 weiterhin bezahlt bekommen.

Toni2000

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #9 am: 19.05.2024 10:06 »
Danke für die promte Antwort :)

eine Anmerkung noch:
Stelle steht mit EG 8 im Stellenplan
PR Zustimmung EG 8
Hauptamtsleitung ändert auf EG 7

Ändert das die Lage

E15TVL

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #10 am: 19.05.2024 11:07 »
Stellenpläne sind tariflich unbeachtlich. „Du“ könntest genauso auf einer E 15 oder A 16 geführt werden und trotzdem nur in E 7 eingruppiert sein. Und wo der PR alles so zustimmt, ist tariflich genauso egal. Eingruppierung ist keine basisdemokratische Abstimmung  ;)

FearOfTheDuck

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #11 am: 19.05.2024 15:01 »
Schön gesagt. Im Prinzip regiert hier der Eingruppierungsgott (nein, nicht spid, sondern die Tarifautomatik), auch wenn manche AG und ihre Personaler manchmal nicht so recht an ihn glauben. ;)

MoinMoin

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #12 am: 19.05.2024 15:05 »
Stellenpläne sind tariflich unbeachtlich. „Du“ könntest genauso auf einer E 15 oder A 16 geführt werden und trotzdem nur in E 7 eingruppiert sein. Und wo der PR alles so zustimmt, ist tariflich genauso egal. Eingruppierung ist keine basisdemokratische Abstimmung  ;)
Sehe ich anders, der PR hat einer Übertragung von Tätigkeiten die zu einer EG8 führen zugestimmt.
Da muss die Änderung abermals durch den PR.
Wahrscheinlich hat der PR keine Information darüber, dass sie hintergangen werden.

MoinMoin

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #13 am: 19.05.2024 15:08 »
Danke für die promte Antwort :)

eine Anmerkung noch:
Stelle steht mit EG 8 im Stellenplan
PR Zustimmung EG 8
Hauptamtsleitung ändert auf EG 7

Ändert das die Lage
Und was hat der PR dazu zu sagen?
Wissen sie davon?

E15TVL

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #14 am: 19.05.2024 15:21 »
Sehe ich anders, der PR hat einer Übertragung von Tätigkeiten die zu einer EG8 führen zugestimmt.
Das hast Du jetzt wie herausgefunden?