Autor Thema: Höhergruppierung in E11 ohne Studium?  (Read 3432 times)

RandomDude

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Höhergruppierung in E11 ohne Studium?
« am: 25.03.2024 11:31 »
Hallo,

ich arbeite im IT-Bereich, genauer der IT-Forensik in einer Behörde.
Meine Stelle ist E11 bewertet, durch das mir fehlende Studium und die minus-1-Regel wurde ich E10 eingruppiert.

Nun habe ich mehrfach gelesen, dass in meinem Bereich die persönlichen Vorraussetzungen (z.b. Studium) seit kurzem nicht mehr (zwingend?) greifen.

Kann mir hier jemand helfen das ganze entweder richtig zu verstehen sofern ich irre, oder mich auf etwas verweisen mit dem ich unsere Personaler auf eine Höhergruppierung ansprechen kann?

Plötze

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Antw:Höhergruppierung in E11 ohne Studium?
« Antwort #1 am: 25.03.2024 11:46 »
Servus,

schwierige Geschichte. Laut TV-L (bzw. den Zusätzen) ist theoretisch mit Ausbildung bis E13 möglich. Hängt letztendlich an der deiner TB und der Bewertung selbiger durch deine Personaler, wenn du schon auf einer 11er sitzt.
([SN])

Ohne genaue Kenntnis der tatsächlich erbrachten Arbeiten und der dazugehörigen TB lässt sich das nicht bewerten. Leider gibt's da nicht DAS Buzzword :-D

RandomDude

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Antw:Höhergruppierung in E11 ohne Studium?
« Antwort #2 am: 25.03.2024 12:15 »

Ohne genaue Kenntnis der tatsächlich erbrachten Arbeiten und der dazugehörigen TB lässt sich das nicht bewerten.

TB?

Was die tatsächlich erbrachten Arbeiten angeht; Ich mache exakt das gleiche wie mehrere Kollegen auf der gleichen Stelle, die E11 bekommen. Einziger Unterschied zwischen uns ist der bei mir nicht vorhandene Studienabschluss.

Faunus

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Antw:Höhergruppierung in E11 ohne Studium?
« Antwort #3 am: 25.03.2024 12:29 »
TB= TarifBeschäftigter
TB = TätigkeitsBeschreinung
TB = ICAO-Code von Barbados
usw. ;)

lowsounder

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Antw:Höhergruppierung in E11 ohne Studium?
« Antwort #4 am: 25.03.2024 13:21 »
Entscheidend ist es in welcher Fallgruppe bei der EG 10 du landest (da die EGs auf sich aufbauen: E11 = E10 + besondere Leitungen).

E10 Fallgruppe 1: Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der
Fachrichtung Digitale Forensik) und entsprechender Tätigkeit

E10: Fallgruppe 2: Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b,
deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.

Jetzt muss geprüft werden wo dich deine Tätigkeiten hinführen. Landest du in der FG 1, dann erfüllst du die persönlichen Voraussetzungen nicht und dir wird am ende eine EG abgezogen.

Stellt sich aber heraus, dass deine Tätigkeiten sich auch in der FG 2 wiederfinden (über den langen Weg von der EG 6 hin zur EG10), dann sollte dir nichts abgezogen werden.

Wie du siehst, ist die FG1 für Personaler viel viel entspannter... von daher solltest du das definitiv prüfen lassen.



MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung in E11 ohne Studium?
« Antwort #5 am: 25.03.2024 14:20 »
Entscheidend ist es in welcher Fallgruppe bei der EG 10 du landest (da die EGs auf sich aufbauen: E11 = E10 + besondere Leitungen).

E10 Fallgruppe 1: Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der
Fachrichtung Digitale Forensik) und entsprechender Tätigkeit

E10: Fallgruppe 2: Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b,
deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.

Jetzt muss geprüft werden wo dich deine Tätigkeiten hinführen. Landest du in der FG 1, dann erfüllst du die persönlichen Voraussetzungen nicht und dir wird am ende eine EG abgezogen.

Stellt sich aber heraus, dass deine Tätigkeiten sich auch in der FG 2 wiederfinden (über den langen Weg von der EG 6 hin zur EG10), dann sollte dir nichts abgezogen werden.

Wie du siehst, ist die FG1 für Personaler viel viel entspannter... von daher solltest du das definitiv prüfen lassen.
Genau: Und jeder Wald und Wiesen Informatiker, der als Forensiker arbeitet fehlt ebenso die Voraussetzung in der Person!

Also man könnte von eine Gericht überprüfen lassen, ob es korrekt ist, dass man nicht Fg2 ist.

Dnjl

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Antw:Höhergruppierung in E11 ohne Studium?
« Antwort #6 am: 27.03.2024 08:13 »
Bei uns, eine Behörde in NRW, sind die IT-Forensiker mit E12 bewertet. Kein Studium notwendig. Daher keine -1 für nicht studierte.
Die Tätigkeitsdarstellung wurde entsprechend formuliert und von der Oberbehörde auch so bewertet.

Es kommt wohl auf die Behörde an, wie diese die Voraussetzungen definiert. Bei mir dann eher lockerer...

RandomDude

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Antw:Höhergruppierung in E11 ohne Studium?
« Antwort #7 am: 09.04.2024 06:28 »
Hallo,

ein kleines Update - ich habe mal unsere Personaler angeschrieben mit dem Hinweis auf die Änderung der Entgeltordnung 2021, und dass durch die Fallgruppe 2 bei entsprechenden Aufgaben einer Höhergruppierung nichts im Wege stehen sollte.
Dazu noch die Bitte, die Eingruppierung erneut zu überprüfen.

Die Antwort war kurz und knapp;

1. Korrekt, die EGO wurde geändert.
2. Korrekt, durch die FG2 ist eine Höhergruppierung im Prinzip möglich.
3. ABER: es gäbe einen Erlass einer höheren Dienststelle, der für die Eingruppierung in E11 zwingend den Ausbildungsstrang (ergo FG1) vorschreibt, andernfalls die "minus 1" Regelung greift.

Mal ganz naiv gefragt: Geht das?
Kann ein Erlass den TV-L "aushebeln"?

MeinerEiner

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Antw:Höhergruppierung in E11 ohne Studium?
« Antwort #8 am: 09.04.2024 06:39 »
Nein, das geht nicht und die Geschichte von diesem Erlass klingt nach einer neuen kreativen Möglichkeit den Arbeitnehmer abzuwimmeln. Den Erlass würde ich mir als Erstes mal zeigen lassen.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung in E11 ohne Studium?
« Antwort #9 am: 09.04.2024 06:47 »
Korrekt, der Erlass kann das Tarifrecht nicht aushebeln und es wäre nett, wenn man diesen von einem ArbG zerlegen lassen würde.

RandomDude

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Antw:Höhergruppierung in E11 ohne Studium?
« Antwort #10 am: 09.04.2024 07:32 »
Nein, das geht nicht und die Geschichte von diesem Erlass klingt nach einer neuen kreativen Möglichkeit den Arbeitnehmer abzuwimmeln. Den Erlass würde ich mir als Erstes mal zeigen lassen.

Ich habe bereits darum gebeten, mir den Erlass zukommen zu lassen - oder zumindest mitzuteilen, wo ich den finden kann.
Meine Vermutung ist auch, dass der deutlich vor 2021 datiert ist, und somit durch die Änderungen im TV-L eigentlich nicht mehr gültig sein kann.

Bevor ich damit allerdings zum Anwalt gehe, versuche ich es über den Personalrat.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung in E11 ohne Studium?
« Antwort #11 am: 09.04.2024 08:09 »
Ich hoffe du hast schon das dir mutmaßlich zustehende Entgelt der EG11 schriftlich und §37 konform eingefordert.
Ansonsten solltest du das noch nachholen.

RandomDude

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Antw:Höhergruppierung in E11 ohne Studium?
« Antwort #12 am: 09.04.2024 08:18 »
Bislang nicht, und "§37 konform"?

Im Sinne von, einfach schonmal fordern damit es schriftlich hinterlegt ist wegen der 6-monatigen Ausschlussfrist?

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung in E11 ohne Studium?
« Antwort #13 am: 09.04.2024 08:33 »
Ja, du musst konkret das Entgelt der EG11 einfordern, ein "bitte überprüfen sie meine Eingruppierung" ist nicht §37 TV-L wirksam.
Und nur, wenn du es eingefordert hast, wird dir ab diesen Zeitpunkt 6 Monate rückwirkend das Geld nachgezahlt, wenn du Recht bekommst.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung in E11 ohne Studium?
« Antwort #14 am: 09.04.2024 08:37 »
1. Korrekt, die EGO wurde geändert.
2. Korrekt, durch die FG2 ist eine Höhergruppierung im Prinzip möglich.
3. ABER: es gäbe einen Erlass einer höheren Dienststelle, der für die Eingruppierung in E11 zwingend den Ausbildungsstrang (ergo FG1) vorschreibt, andernfalls die "minus 1" Regelung greift.
bisserl offtopic:
Die Kollegen, die keinen Bachelor in IT Forensik haben, haben streng genommen ebenfalls keine einschlägige abgeschlossene Hochschulbildung.
Und müssten demnach auch ein Stufe runter  8) :o ;D