Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung in E11 ohne Studium?
MoinMoin:
--- Zitat von: lowsounder am 25.03.2024 13:21 ---Entscheidend ist es in welcher Fallgruppe bei der EG 10 du landest (da die EGs auf sich aufbauen: E11 = E10 + besondere Leitungen).
E10 Fallgruppe 1: Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der
Fachrichtung Digitale Forensik) und entsprechender Tätigkeit
E10: Fallgruppe 2: Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b,
deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
Jetzt muss geprüft werden wo dich deine Tätigkeiten hinführen. Landest du in der FG 1, dann erfüllst du die persönlichen Voraussetzungen nicht und dir wird am ende eine EG abgezogen.
Stellt sich aber heraus, dass deine Tätigkeiten sich auch in der FG 2 wiederfinden (über den langen Weg von der EG 6 hin zur EG10), dann sollte dir nichts abgezogen werden.
Wie du siehst, ist die FG1 für Personaler viel viel entspannter... von daher solltest du das definitiv prüfen lassen.
--- End quote ---
Genau: Und jeder Wald und Wiesen Informatiker, der als Forensiker arbeitet fehlt ebenso die Voraussetzung in der Person!
Also man könnte von eine Gericht überprüfen lassen, ob es korrekt ist, dass man nicht Fg2 ist.
Dnjl:
Bei uns, eine Behörde in NRW, sind die IT-Forensiker mit E12 bewertet. Kein Studium notwendig. Daher keine -1 für nicht studierte.
Die Tätigkeitsdarstellung wurde entsprechend formuliert und von der Oberbehörde auch so bewertet.
Es kommt wohl auf die Behörde an, wie diese die Voraussetzungen definiert. Bei mir dann eher lockerer...
RandomDude:
Hallo,
ein kleines Update - ich habe mal unsere Personaler angeschrieben mit dem Hinweis auf die Änderung der Entgeltordnung 2021, und dass durch die Fallgruppe 2 bei entsprechenden Aufgaben einer Höhergruppierung nichts im Wege stehen sollte.
Dazu noch die Bitte, die Eingruppierung erneut zu überprüfen.
Die Antwort war kurz und knapp;
1. Korrekt, die EGO wurde geändert.
2. Korrekt, durch die FG2 ist eine Höhergruppierung im Prinzip möglich.
3. ABER: es gäbe einen Erlass einer höheren Dienststelle, der für die Eingruppierung in E11 zwingend den Ausbildungsstrang (ergo FG1) vorschreibt, andernfalls die "minus 1" Regelung greift.
Mal ganz naiv gefragt: Geht das?
Kann ein Erlass den TV-L "aushebeln"?
MeinerEiner:
Nein, das geht nicht und die Geschichte von diesem Erlass klingt nach einer neuen kreativen Möglichkeit den Arbeitnehmer abzuwimmeln. Den Erlass würde ich mir als Erstes mal zeigen lassen.
MoinMoin:
Korrekt, der Erlass kann das Tarifrecht nicht aushebeln und es wäre nett, wenn man diesen von einem ArbG zerlegen lassen würde.
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