Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung in E11 ohne Studium?
RandomDude:
--- Zitat von: MeinerEiner am 09.04.2024 06:39 ---Nein, das geht nicht und die Geschichte von diesem Erlass klingt nach einer neuen kreativen Möglichkeit den Arbeitnehmer abzuwimmeln. Den Erlass würde ich mir als Erstes mal zeigen lassen.
--- End quote ---
Ich habe bereits darum gebeten, mir den Erlass zukommen zu lassen - oder zumindest mitzuteilen, wo ich den finden kann.
Meine Vermutung ist auch, dass der deutlich vor 2021 datiert ist, und somit durch die Änderungen im TV-L eigentlich nicht mehr gültig sein kann.
Bevor ich damit allerdings zum Anwalt gehe, versuche ich es über den Personalrat.
MoinMoin:
Ich hoffe du hast schon das dir mutmaßlich zustehende Entgelt der EG11 schriftlich und §37 konform eingefordert.
Ansonsten solltest du das noch nachholen.
RandomDude:
Bislang nicht, und "§37 konform"?
Im Sinne von, einfach schonmal fordern damit es schriftlich hinterlegt ist wegen der 6-monatigen Ausschlussfrist?
MoinMoin:
Ja, du musst konkret das Entgelt der EG11 einfordern, ein "bitte überprüfen sie meine Eingruppierung" ist nicht §37 TV-L wirksam.
Und nur, wenn du es eingefordert hast, wird dir ab diesen Zeitpunkt 6 Monate rückwirkend das Geld nachgezahlt, wenn du Recht bekommst.
MoinMoin:
--- Zitat von: RandomDude am 09.04.2024 06:28 ---1. Korrekt, die EGO wurde geändert.
2. Korrekt, durch die FG2 ist eine Höhergruppierung im Prinzip möglich.
3. ABER: es gäbe einen Erlass einer höheren Dienststelle, der für die Eingruppierung in E11 zwingend den Ausbildungsstrang (ergo FG1) vorschreibt, andernfalls die "minus 1" Regelung greift.
--- End quote ---
bisserl offtopic:
Die Kollegen, die keinen Bachelor in IT Forensik haben, haben streng genommen ebenfalls keine einschlägige abgeschlossene Hochschulbildung.
Und müssten demnach auch ein Stufe runter 8) :o ;D
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