Hallo,
ein kleines Update - ich habe mal unsere Personaler angeschrieben mit dem Hinweis auf die Änderung der Entgeltordnung 2021, und dass durch die Fallgruppe 2 bei entsprechenden Aufgaben einer Höhergruppierung nichts im Wege stehen sollte.
Dazu noch die Bitte, die Eingruppierung erneut zu überprüfen.
Die Antwort war kurz und knapp;
1. Korrekt, die EGO wurde geändert.
2. Korrekt, durch die FG2 ist eine Höhergruppierung im Prinzip möglich.
3. ABER: es gäbe einen Erlass einer höheren Dienststelle, der für die Eingruppierung in E11 zwingend den Ausbildungsstrang (ergo FG1) vorschreibt, andernfalls die "minus 1" Regelung greift.
Mal ganz naiv gefragt: Geht das?
Kann ein Erlass den TV-L "aushebeln"?