Das Interessante daran ist, dass wenn sie tatsächlich es schaffen die Tätigkeiten so zu beschreiben, dass zwingend ein Studium der IT-Forensik benötigt wird und dadurch die Fallgruppe 2 der EG10 nicht anwendbar ist, dann müssen sie auch die Kollegen mit einen Wald und Wiesen Bachelor eine Eg niedriger eingruppieren, da dann eben nicht mehr eine Hochschulstudium und
entsprechenden Tätigkeiten reicht, da die entsprechenden Tätigkeiten TI-Forensik eben nicht Tätigkeiten eines Wirtschaftsinformatikers o.ä. entspricht
Damit du deine EG11 auch ohne Studium bekommst, muss du vor Gericht darlegen, dass die Eingruppierung der Tätigkeiten sich auch aus der EG6 aufbauend via, 7,8,9a,9b, Fg2 EG10 zur EG11 begründet.
Und der Ag müsste begründen warum dem nicht so ist.
Wenn der AG dann mit dem Erlass wedelt, freut sich der Richter, da der Erlass irrelevant nach der Übertragung der Tätigkeit ist und das Verfahren ist schnell zu deinen Gunsten entschieden.