Autor Thema: [Allg] Krankenhaustagegeld Debeka  (Read 1290 times)

JohZi

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[Allg] Krankenhaustagegeld Debeka
« am: 25.03.2024 11:45 »
Hallo,

weiß jemand, ob der Tarif KHT der Debeka auch bei Rehas/Kuren greift oder geht es da rein um Krankenhausaufenthalte?

In den Tarifbedingungen steht folgendes:
"2. Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag des
Krankenhausaufenthaltes ohne Kostennachweis gezahlt
2.1 bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung wegen
Krankheit oder Unfallfolgen (§ 4 Abs. 4 und 5 MB/KK 2009)"


Ist mit stationärer Heilbehandlung auch Kur und Reha gemeint?

Vielen Dank :)
« Last Edit: 19.04.2024 15:55 von Admin »

Karsten

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Antw:Krankenhaustagegeld Debeka
« Antwort #1 am: 25.03.2024 14:12 »
Nein gilt dafür nicht.

Hierfür benötigt man eine zusätzliche "Kurtagegeld-Versicherung", welche man bei einer anderen Versicherung abschließen müsste. Die Debeka selbst hat einen solchen Baustein nicht.

Allerdings sollte die Nachfrage gering sein, weil bei Beamten während der Kur die Bezüge fortgezahlt werden.

Bauernopfer

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Antw:Krankenhaustagegeld Debeka
« Antwort #2 am: 25.03.2024 17:31 »
Hallo,

weiß jemand, ob der Tarif KHT der Debeka auch bei Rehas/Kuren greift oder geht es da rein um Krankenhausaufenthalte?

In den Tarifbedingungen steht folgendes:
"2. Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag des
Krankenhausaufenthaltes ohne Kostennachweis gezahlt
2.1 bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung wegen
Krankheit oder Unfallfolgen (§ 4 Abs. 4 und 5 MB/KK 2009)"


Ist mit stationärer Heilbehandlung auch Kur und Reha gemeint?

Vielen Dank :)
Ich habe bei der Debeka den Krankenhaustagegeldtarif TK25. An einen stationären Klinikaufenthalt (Knie-TEP) schloß sich direkt eine 3-wöchige Reha an. Die Debeka hatte damals sowohl für die Zeit im KH als auch für den Reha-Aufenthalt pro Tag 25 € erstattet.

Karsten

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Antw:Krankenhaustagegeld Debeka
« Antwort #3 am: 26.03.2024 13:42 »
Hallo,

weiß jemand, ob der Tarif KHT der Debeka auch bei Rehas/Kuren greift oder geht es da rein um Krankenhausaufenthalte?

In den Tarifbedingungen steht folgendes:
"2. Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag des
Krankenhausaufenthaltes ohne Kostennachweis gezahlt
2.1 bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung wegen
Krankheit oder Unfallfolgen (§ 4 Abs. 4 und 5 MB/KK 2009)"


Ist mit stationärer Heilbehandlung auch Kur und Reha gemeint?

Vielen Dank :)
Ich habe bei der Debeka den Krankenhaustagegeldtarif TK25. An einen stationären Klinikaufenthalt (Knie-TEP) schloß sich direkt eine 3-wöchige Reha an. Die Debeka hatte damals sowohl für die Zeit im KH als auch für den Reha-Aufenthalt pro Tag 25 € erstattet.

Bei dieser Reha handelte es sich garantiert um eine Anschlussheilbehandlung (Anschlussrehabilitation). Diese wird als fortwährende stationäre Behandlung gewertet, da sie im unmittelbaren Zusammenhang mit der stationären Behandlung steht.

Erkennen kann man es daran, dass gesetzlich Versicherte maximal 28 Tage je 10 € Zuzahlungen für jeden Behandlungstag im Krankenhaus leisten müssen und für eine Rehabilitation nochmals max. 10 € für maximal 42 Tage. Eine Anrechnung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Im WorstCase müssen also 700 € Zuzahlung geleistet werden.

Handelt es sich aber um eine Anschlussheilbehandlung, direkt nachdem KH-Aufenthalt (Anschlussreha), so gilt die 28 Tage Grenze des Krankenhauses. Heißt, wenn man bereits 280 € Zuzahlung geleistet hat, muss man für die Anschlussreha keine weitere Zuzahlung leisten.

Thomber

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Antw:Krankenhaustagegeld Debeka
« Antwort #4 am: 26.03.2024 13:57 »
Private Reha ist immer ein Zuzahl-Geschäft.

Beihilfe zahlt 50%, wie immer.
Debeka zahlt einen Festbetrag pro Tag. (Bei mir waren es 47€.) Es gibt für Unterkunft, Arzthonorar und Physio-Therapeuten KEINEN Cent dann mehr.   Wer sich also täglich durchkneten lässt, fühlt sich sicherlich gut, aber muss dann alles selbst Zahlen.    Für 3 Wochen Reha kann man ganz grob mit 700€ "Selbstbeteiligung" rechnen.

Bauernopfer

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Antw:Krankenhaustagegeld Debeka
« Antwort #5 am: 26.03.2024 14:14 »
Hallo,

weiß jemand, ob der Tarif KHT der Debeka auch bei Rehas/Kuren greift oder geht es da rein um Krankenhausaufenthalte?

In den Tarifbedingungen steht folgendes:
"2. Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag des
Krankenhausaufenthaltes ohne Kostennachweis gezahlt
2.1 bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung wegen
Krankheit oder Unfallfolgen (§ 4 Abs. 4 und 5 MB/KK 2009)"


Ist mit stationärer Heilbehandlung auch Kur und Reha gemeint?

Vielen Dank :)
Ich habe bei der Debeka den Krankenhaustagegeldtarif TK25. An einen stationären Klinikaufenthalt (Knie-TEP) schloß sich direkt eine 3-wöchige Reha an. Die Debeka hatte damals sowohl für die Zeit im KH als auch für den Reha-Aufenthalt pro Tag 25 € erstattet.

Bei dieser Reha handelte es sich garantiert um eine Anschlussheilbehandlung (Anschlussrehabilitation). Diese wird als fortwährende stationäre Behandlung gewertet, da sie im unmittelbaren Zusammenhang mit der stationären Behandlung steht.

Erkennen kann man es daran, dass gesetzlich Versicherte maximal 28 Tage je 10 € Zuzahlungen für jeden Behandlungstag im Krankenhaus leisten müssen und für eine Rehabilitation nochmals max. 10 € für maximal 42 Tage. Eine Anrechnung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Im WorstCase müssen also 700 € Zuzahlung geleistet werden.

Handelt es sich aber um eine Anschlussheilbehandlung, direkt nachdem KH-Aufenthalt (Anschlussreha), so gilt die 28 Tage Grenze des Krankenhauses. Heißt, wenn man bereits 280 € Zuzahlung geleistet hat, muss man für die Anschlussreha keine weitere Zuzahlung leisten.
Wie von mir oben geschrieben, handelte es sich um eine obligatorische Anschlußheilbehandlung, es war keine Zuzahlung notwendig, auch die Beihilfe erstattete anstandslos. Ich habe in der Reha drei Wochen lang ganztägig, an den Samstagen bis 12.30 Uhr, einen prall gefüllten Tagesplan an diversen Stationen abgearbeitet.