Autor Thema: [BY] Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?  (Read 16193 times)

Beamtenehepaar

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Okay. Ja, dass es Werbungskosten sind war mir klar. Aber bezahlen muss man es ja trotzdem erstmal. Sodass da 483 EUR auf alle Fälle erstmal besser sind als fast 2.000 EUR :)

Überwacher

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 50

II. Bericht:
Der federführende Ausschuss hat die Verfassungsstreitigkeit in seiner 7. Sitzung am 11. April 2024 beraten und einstimmig Zustimmung empfohlen.

Mich persönlich würde ja interessieren bezüglich was einstimmig Zugestimmt wurde. Wohl kaum das es Verfassungswidrig zu niedrig bemessen ist.
Damit würde man ja zugeben das das neue Gesetz nicht passt und würde nachbessern müssen.

Evtl. wissen wir heute mehr.

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 825

II. Bericht:
Der federführende Ausschuss hat die Verfassungsstreitigkeit in seiner 7. Sitzung am 11. April 2024 beraten und einstimmig Zustimmung empfohlen.

Mich persönlich würde ja interessieren bezüglich was einstimmig Zugestimmt wurde. Wohl kaum das es Verfassungswidrig zu niedrig bemessen ist.
Damit würde man ja zugeben das das neue Gesetz nicht passt und würde nachbessern müssen.

Evtl. wissen wir heute mehr.

Macht doch der Bund auch. Mit dem Rundschreiben von 2021 gesteht der Bund ein, dass nicht verfassungskonform besoldet wird, bleibt aber bis dato untätig. Den Bundesbeamten wird sogar versucht den weiteren Rechtsweg zu verbauen, in dem man sich weigert Widersprüche zu bescheiden.  :o

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 692

II. Bericht:
Der federführende Ausschuss hat die Verfassungsstreitigkeit in seiner 7. Sitzung am 11. April 2024 beraten und einstimmig Zustimmung empfohlen.

Mich persönlich würde ja interessieren bezüglich was einstimmig Zugestimmt wurde. Wohl kaum das es Verfassungswidrig zu niedrig bemessen ist.
Damit würde man ja zugeben das das neue Gesetz nicht passt und würde nachbessern müssen.

Evtl. wissen wir heute mehr.

II. Bericht:
Der federführende Ausschuss hat die Verfassungsstreitigkeit in seiner 7. Sitzung am 11. April 2024 beraten und einstimmig Zustimmung empfohlen.

Mich persönlich würde ja interessieren bezüglich was einstimmig Zugestimmt wurde. Wohl kaum das es Verfassungswidrig zu niedrig bemessen ist.
Damit würde man ja zugeben das das neue Gesetz nicht passt und würde nachbessern müssen.

Evtl. wissen wir heute mehr.

Die einstimmige Zustimmung betrifft m.E. nur die Benennung von Prozessbeobachtern oder -berichterstattern aus dem Parlament.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 884
Ob sich ein Landesverfassungsgericht traut eigene Rechtsdogmatiken zu entwickeln, die dann später vielleicht teilweise mit denen des BVerfG kollidieren?

Habe da mittlerweile so meine Zweifel, aber wäre durchaus schneller gegangen als die 20 Jahre die der Herr aus Brandenburg warten musste. Leider gibt es die Popularklage außerhalb Bayerns quasi nicht.

Illunis

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
So, jetzt hat mich der gelbe Brief auch erwischt. Die selben Standardbausteine ergänzt um ein paar zusätzliche ähnlich zu https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/martin-brunnhuber/fragen-antworten/das-lff-schreibt-dass-die-beamten-in-bayern-durch-die-fiktive-anrechnung-eines-partnereinkommens-wieder

Klagen werde ich auf jeden Fall (bin nur noch nicht sicher ob mit oder ohne RVS), was ich mich nur Frage:

Ich habe die Widersprüche damals unter Angabe des falschen (veralteten) Geschäftszeichen abgeschickt (Mitarbeiterportal und Einschreiben). Einige Wochen Später noch einmal unter dem aktuellen Geschäftszeichen über das Mitarbeiterportal, da ich keine Rückmeldung zum im Widerspruch geforderten Termin erhalten habe.

Der Bescheid bezieht sich jetzt nur auf  "Ihre Anträge auf amtsangemessene Besoldung vom <Datum erste online Einreichung über das Mitarbeiterportal>". Hat jemand eine Ahnung, ob die später verschickten damit auch hinfällig sind?

Und warum eigentlich Anträge?

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 692
Anscheinend werten sie deinen Widerspruch als Antrag. Das hätte Auswirkungen auf die Verjährung, da nur der Widerspruch die Verjährung hemmt, aber nicht der Antrag. Ich bin mir nicht sicher, ob das so einfach möglich ist, wenn du Widerspruch darüber geschrieben hast, nach m.E. ist das nicht rechtmäßig.
Wenn sie es als Antrag gewertet haben, müsste dann im Rechtsbehelf stehen, dass du gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen kannst. Wenn sie es als Widerspruch werten müsste im Rechtsbehelf stehen, dass du Klage erheben kannst. Was steht drin?

Kreuzschiene

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 42
Hätte eine kurze Frage zu den RSVs.
Ich bin Mitglied einer Gewerkschaft, was ja eine RSV inkludiert. Leider lehnen die bei mir die Unterstützung in dieser Sache ab.
Gibt es hier welche, bei denen die Gewerkschaft schon Hilfe zugesichert hat?

Allgäuer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 45
Der BDK hat seinen Mitgliedern Rechtsbeistand zugesichert. Der BBB nicht! Sonst sind mir keine weiteren Verbände bekannt.

Illunis

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
@lotsch
so war mein Widerspruch (im Prinzip die BDK Vorlage ergänzt um ein paar Kleinigkeiten):

W i d e r s p r u c h   gegen die Bezügemitteilungen ab   xxx
sowie
Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen meine Bezügemitteilung vom xxx form- und fristgerecht

Widerspruch

ein und beantrage die

Gewährung und Festsetzung einer amtsangemessenen Besoldung....

Widerspruchsbescheid:
Das Landesamt für Finanzen... erlässt folgenden Widerspruchsbescheid
1. Ihre (Leistungs-)Widersprüche vom xxx, in Form der o.g. Anträge auf amtsangemessene Alimentation, werden zurückgewiesen..


und die Rechtsbehelfsbelehrung lässt mir die Klage innerhalb eines Monats

derSchorsch

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 67
Hätte eine kurze Frage zu den RSVs.
Ich bin Mitglied einer Gewerkschaft, was ja eine RSV inkludiert. Leider lehnen die bei mir die Unterstützung in dieser Sache ab.
Gibt es hier welche, bei denen die Gewerkschaft schon Hilfe zugesichert hat?

Gehört deine Gewerkschaft / dein Verband zum BBB? Der BBB lehnt alles mit Bezug zur amtsangemessen Alimentation pauschal ab. Weil angeblich zu viele Mitglieder Rechtsschutz hierzu in Anspruch nehmen wollen.

Beamtenehepaar

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
BBB ganz schwache Gewerkschaft.... leider.

Kreuzschiene

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 42
Hätte eine kurze Frage zu den RSVs.
Ich bin Mitglied einer Gewerkschaft, was ja eine RSV inkludiert. Leider lehnen die bei mir die Unterstützung in dieser Sache ab.
Gibt es hier welche, bei denen die Gewerkschaft schon Hilfe zugesichert hat?

Gehört deine Gewerkschaft / dein Verband zum BBB? Der BBB lehnt alles mit Bezug zur amtsangemessen Alimentation pauschal ab. Weil angeblich zu viele Mitglieder Rechtsschutz hierzu in Anspruch nehmen wollen.

Ja, die scheinen da einfach nicht zu wollen. Oder sind die schon wieder zu stark mit der Politik "vernetzt"? Mich ärgert es schon ein wenig. Wofür hat man denn den Rechtsschutz, wenn man dann selbst in so offensichtichen Dingen keine Rückendeckung erhält.

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 692
Das Verhalten des BBB ist schwer zu verstehen und regt zu Spekulationen an. Dies ist meine Spekulation: Keine Musterwidersprüche, kein Rechtsschutz, nur lobende Worte für den Finanzminister und dessen Besoldungspolitik. Im Gegensatz dazu der Bay. Richterverein, der klar sagt, dass das BayBesG verfassungswidrig ist und scheinbar auch Musterverfahren durchführt (siehe Homepage), allerdings mehr oder weniger geheim. Da es seit 2022 immer wieder Absprachen zwischen dem BBB und dem Bay. Richterverein gibt, könnte ich mir vorstellen, dass man in Absprache mit dem Finanzministerium Massenwidersprüche verhindern wollte, um die Verwaltung nicht zu sehr zu belasten. Vielleicht gibt es das Versprechen des Finanzministeriums, wenn sich die Verfassungswidrigkeit herausstellen sollte, werde man für alle Beamten nachbessern, auf für jene, die keinen Widerspruch eingelegt haben. Ob man sich daran in einigen Jahren im Finanzministerium noch erinnert und ob man das dann, angesichts der riesigen Summen, noch finanziell für alle leisten kann, wird sich herausstellen, ist aber zu bezweifeln. Der BBB spielt auf jeden Fall mit seiner Glaubwürdigkeit gegenüber seinen Mitgliedern ein sehr riskantes Spiel. Bei einem Misserfolg steht wohl das Überleben des Verbandes auf dem Spiel.

Beamtenehepaar

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Ich vermute man hat dieses Thema beim BBB bewusst klein gehalten und im Gegenzug von der Politik die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung auf 40 Cent bekommen.

Toller Deal....