Autor Thema: Wie Verbeamtung rückgängig machen? / Tarifbeschäftigt nach Verbeamtung auf Probe  (Read 5170 times)

gonz81

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Hallo zusammen,

ich schreibe dies im Auftrag meiner Freundin. Sie war einige Jahre im ÖD des Bundes als Tarifbeschäftigte angestellt und hatte sich nun im Februar auf Probe verbeamten lassen, ohne die Stelle zu wechseln. Leider erhielt sie im Vorfeld unklare Auskünfte was die Eingruppierung angeht.

Nun ist sie wider erwarten auf A9 Stufe 1, vorher war sie E9c Stufe 3, beides auf 65 %. Aufgrund Risikozuschlags in den PKV'en hatte sie sich entschieden, freiwillig in der GKV zu bleiben. Unterm Strich hat sie je Monat nun über 300 € netto weniger zum Leben, als zur Zeit der Tarifbeschäftigung. Alles in allem und nach vielen Durchrechnen und dem Vergleich der Renten und Pensionsansprüche möchte sie die Verbeamtung nun dringend wieder "rückgängig" machen.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie sie wieder in ihre Tarifbeschäftigung unter Beibehaltung der Stelle zurückwechseln kann, ohne dass sie ihre Stelle verliert, also ohne dass die Stelle neu ausgeschrieben werden muss und sie sich neu darauf bewerben muss?

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Ja. Die gibt es. Einfach den Dienstherren fragen.
Rechtliche und formelle Details dazu gibt im BBG bzw. der BLV.

Asperatus

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Die Nichtigkeit oder Rücknahme der Ernennung sind in § 13 f BBG geregelt, kommen hier aller Wahrscheinlichkeit nach jedoch nicht in Betracht. Realistisch wäre die Entlassung auf Verlangen nach § 33 BBG. Zur Frage der Rückkehr auf die TB-Stelle sollte tatsächlich das Gespräch mit der Personalverwaltung gesucht werden mangels gesetzlicher Regelungen.

Zur Frage der PKV: Schon mal über die Inanspruchnahme der Öffnungsaktion nachgedacht? https://www.pkv.de/positionen/krankenversicherung-fuer-beamtinnen-und-beamte/ Nur innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Verbeamtung möglich. Risikozuschlag max. 30%, keine Leistungsausschlüsse. Ist dies ggf. günstiger als freiwillig GKV?

Weitere Frage: Ist die Stufenfestsetzung überhaupt schon wirksam erfolgt? Vielleicht ist Stufe 1 nur vorläufig. Bei E9c Stufe 3 sollte etwas anerkannt werden können.

Auch zu bedenken: Wie ist die Beförderungssituation in der Behörde / auf der Stelle? Ist es ein gebündelter Posten? Wie realistisch schnell ist der Aufstieg in A10 und A11? Wie realistisch wäre ein Wechsel in E10 oder E11?

Zum Vergleich Rente / Pension: Wurde bedacht, dass im Alter bisherige Rentenansprüche parallel zur Pension gezahlt werden? (Anrechnung erst, wenn das Pensionshöchstniveau überschritten würde)

Ich würde mir sehr genau überlegen, das Beamtenverhältnis wieder zu verlassen.

gonz81

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Danke für Eure Antworten. Zu den Fragen:

Schon mal über die Inanspruchnahme der Öffnungsaktion nachgedacht? https://www.pkv.de/positionen/krankenversicherung-fuer-beamtinnen-und-beamte/ Nur innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Verbeamtung möglich. Risikozuschlag max. 30%, keine Leistungsausschlüsse. Ist dies ggf. günstiger als freiwillig GKV?
Ja, über alles wurde nachgedacht und aufgrund der Versorgung der Angehörigen mit besonderem Krankheitsbedarf kamen wir zum Schluss, dass die Familienversicherung der GKV tatsächlich die bessere/kostengünstigere Wahl ist.

Ist die Stufenfestsetzung überhaupt schon wirksam erfolgt? Vielleicht ist Stufe 1 nur vorläufig. Bei E9c Stufe 3 sollte etwas anerkannt werden können.
Das, sowie die Beförderungssituation, werden wir nochmal hinterfragen, aber in der Rückrechnung für den Monat März, die nun vorliegt, steht nichts von "vorläufig".

Die persönliche Situation ist, dass sie bisher nur sehr wenige Beitragsjahre in der gRV hat. Und da sie erst mit 49 Jahren verbeamtet wurde, wird es auf Mindestpension hinauslaufen und dann wird die Rente soweit ich informiert bin ja angerechnet.

clarion

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Die Rente kommt bei Mindestpension oben drauf. Angerechnet wird sie nur dann, wenn Rente plus Pension den Höchstsatz von 71,5% der zuletzt innegehabten Besoldungsgruppe überschreitet.

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht,  wie man so blauäugig in die Verbeamtung stolpert. 

Bei der Stufenfestsetzung müsste aber die als Tarifbeschäftigte zurück gelegte Zeit berücksichtigt werden. Nochmal nachkaken!

Chapman2023

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Gerade wegen der späten Verbeamtung und der bisher geringen Rentenansprüche sollte das seeehr genau überlegt sein; die Mindestpension muss doch um Einiges höher sein als die bisherigen erworbenen Rentenansprüche, die dann ohnehin neben der Pension parallel gezahlt werden..!

Die Einstufung in Stufe 1 kann angefochten werden, habe ich selber so exerziert; sollte in der 2 landen, am Ende war es knapp vor der 5.

VG

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Die persönliche Situation ist, dass sie bisher nur sehr wenige Beitragsjahre in der gRV hat. Und da sie erst mit 49 Jahren verbeamtet wurde, wird es auf Mindestpension hinauslaufen und dann wird die Rente soweit ich informiert bin ja angerechnet.

Aus Sicht der Altersversorgung kann gar nichts besseres passieren, als eine späte Verbeamtung. Vergleiche mal, wie viel Rentenanwartschaften in 18 Jahren erwirtschaftbar sind und dazu die Mindestpension.

Imperator

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Als Bundesbeamtin gibt es dazu den §28 BBesG. Bei den Ländern wird es wahrscheinlich ähnlich geregelt sein (denke ich zumindest..)

(1) 1Beamten und Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 2 anerkannt:

1.
Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung oder für Soldaten nicht Voraussetzung für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13 sind,

2.
Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit,

3.
Zeiten von mindestens vier Monaten und insgesamt höchstens zwei Jahren, in denen Wehrdienst, soweit er nicht unter Nummer 2 fällt, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet wurde....

(2) 1Beamten können weitere hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit diese für die Verwendung förderlich sind.

Die Anerkennung der vorherigen Beschäftigungsjahre für die Stufenfestsetzung können auch noch nach Eintritt der Verbeamtung vollzogen werden. Beispiele dazu kenne ich aus meiner Behörde. Bei uns wird das so gehandhabt, dass Beamter X Nachweise über seine vorherige Beschäftigung im öffentlichen Dienst erbringt und diese bei der Personalabteilung einreicht.

Ndsftw

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Hallo Gonz,

wie habt ihr euch entschieden? Ich bin auch am überlegen, mein Beamtenverhältnis zu kündigen, wenn auch aus anderen Gründen.

Grüße

Landesdiener

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Beamtenverhältnis zu kündigen
Hast du den einen Beamten-Vertrag ;D? Die Entlassung beantragen wäre das richtige Mittel.

Beamter

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Hallo Gonz,

wie habt ihr euch entschieden? Ich bin auch am überlegen, mein Beamtenverhältnis zu kündigen, wenn auch aus anderen Gründen.

Grüße

Vielleicht besser.

Tagelöhner

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Es macht sich auch hier im Forum immer bemerkbarer, dass die sog. Bestenauslese immer weniger zum Tragen kommt bzw. Beamtenfrischlinge offensichtlich nicht mal das kleine Einmaleins der Grundlagen ihres Dienstverhältnisses kennen.   ::)

Bastel

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Es macht sich auch hier im Forum immer bemerkbarer, dass die sog. Bestenauslese immer weniger zum Tragen kommt bzw. Beamtenfrischlinge offensichtlich nicht mal das kleine Einmaleins der Grundlagen ihres Dienstverhältnisses kennen.   ::)

Wenn der Dienstherr sich nicht um einen kümmert, muss man es eben selbst in die Hand nehmen. Von warmen Worten und „Wertschätzung“ kann ich keine Familie ernähren.

Saggse

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Es macht sich auch hier im Forum immer bemerkbarer, dass die sog. Bestenauslese immer weniger zum Tragen kommt bzw. Beamtenfrischlinge offensichtlich nicht mal das kleine Einmaleins der Grundlagen ihres Dienstverhältnisses kennen.   ::)

Wenn der Dienstherr sich nicht um einen kümmert, muss man es eben selbst in die Hand nehmen. Von warmen Worten und „Wertschätzung“ kann ich keine Familie ernähren.
Wertschätzung ist keine Einbahnstraße, und zur Wertschätzung, die ein Beamter seinem Dienstherrn, dem er ja immerhin einen Eid geleistet hat, entgegenbringen sollte, gehört meiner Meinung nach auch, dass er sich wenigstens mal mit den elementaren Grundzügen dieses Dienst- und Treueverhältnisses auseinander setzt und den Unterschied zwischen einer Kündigung und einer Entlassung kennt. Dies gilt zumindest, wenn er sich öffentlich dazu äußert, da dies letztlich auch für den Dienstherrn irgendwo potenziell rufschädigend ist. (Damit will ich nicht sagen, dass da noch viel übrig ist, was man schädigen könnte... ;-)) Ja, das ist nur eine persönliche Meinung, und vielleicht bin ich ja wirklich ein alter weißer Mann, der das alles viel zu verbissen sieht... :)

Julianx1

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Wenn ich so manche Kommentare lese packe ich mich an die Birne. Da wundert es nicht warum im Behördenapparat nichts mehr geht.

Es ist doch völlig egal wie er es nennt! Ob er es kündigen nennt oder seine Entlassung beantragt, die man im Normalfall eh nicht ablehnen kann. Es gibt Beamte, die einen Vorbereitungsdienst durchlaufen haben. Ist zwar schon 30 Jahre her, aber da hat man schließlich von allem etwas gelernt und nichts wirklich richtig. Anschließend nennt man sich DiplomVerwirrt ohne je eine Diplomarbeit geschrieben zu haben. Und dann gibt's da noch eine Menge junge Leute, die bestens qualifiziert nach dem Studium in den ÖD als tarifliche Beschäftigte kommen. Und zum Glück kommen die überhaupt noch. Und weil man mit dem starren Entgeltsystem und ner Flotte verkrusteter Beamter keinen mehr reißen kann als Arbeitgeber gibt man den jungen Leuten die Möglichkeit einer Verbeamtung. Und jetzt kommt ihr daher und verlangt, dass die Grundsätze des Djungels von Dienstrechtsnormen geläufig sein sollen??? Insbesondere die Normen, die man nur ein mal im beruflichen Leben benötigt....... Sehr befremdend