Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Wie Verbeamtung rückgängig machen? / Tarifbeschäftigt nach Verbeamtung auf Probe
Chapman2023:
Gerade wegen der späten Verbeamtung und der bisher geringen Rentenansprüche sollte das seeehr genau überlegt sein; die Mindestpension muss doch um Einiges höher sein als die bisherigen erworbenen Rentenansprüche, die dann ohnehin neben der Pension parallel gezahlt werden..!
Die Einstufung in Stufe 1 kann angefochten werden, habe ich selber so exerziert; sollte in der 2 landen, am Ende war es knapp vor der 5.
VG
Organisator:
--- Zitat von: gonz81 am 25.03.2024 17:19 ---Die persönliche Situation ist, dass sie bisher nur sehr wenige Beitragsjahre in der gRV hat. Und da sie erst mit 49 Jahren verbeamtet wurde, wird es auf Mindestpension hinauslaufen und dann wird die Rente soweit ich informiert bin ja angerechnet.
--- End quote ---
Aus Sicht der Altersversorgung kann gar nichts besseres passieren, als eine späte Verbeamtung. Vergleiche mal, wie viel Rentenanwartschaften in 18 Jahren erwirtschaftbar sind und dazu die Mindestpension.
Imperator:
Als Bundesbeamtin gibt es dazu den §28 BBesG. Bei den Ländern wird es wahrscheinlich ähnlich geregelt sein (denke ich zumindest..)
(1) 1Beamten und Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 2 anerkannt:
1.
Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung oder für Soldaten nicht Voraussetzung für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13 sind,
2.
Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit,
3.
Zeiten von mindestens vier Monaten und insgesamt höchstens zwei Jahren, in denen Wehrdienst, soweit er nicht unter Nummer 2 fällt, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet wurde....
(2) 1Beamten können weitere hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit diese für die Verwendung förderlich sind.
Die Anerkennung der vorherigen Beschäftigungsjahre für die Stufenfestsetzung können auch noch nach Eintritt der Verbeamtung vollzogen werden. Beispiele dazu kenne ich aus meiner Behörde. Bei uns wird das so gehandhabt, dass Beamter X Nachweise über seine vorherige Beschäftigung im öffentlichen Dienst erbringt und diese bei der Personalabteilung einreicht.
Ndsftw:
Hallo Gonz,
wie habt ihr euch entschieden? Ich bin auch am überlegen, mein Beamtenverhältnis zu kündigen, wenn auch aus anderen Gründen.
Grüße
Landesdiener:
--- Zitat von: Ndsftw am 04.04.2024 13:37 ---Beamtenverhältnis zu kündigen
--- End quote ---
Hast du den einen Beamten-Vertrag ;D? Die Entlassung beantragen wäre das richtige Mittel.
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