Autor Thema: Habe ich ein Recht auf meine BAK  (Read 1273 times)

DerSchmitti

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Habe ich ein Recht auf meine BAK
« am: 25.03.2024 17:16 »
Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage, die ich mir durch die Suchfunktion oder durch googeln nicht beantworten konnte:
- Ich arbeite in einem Landesministerium und habe meine Personalabteilung um Zusendung meiner BAK gebeten. Daraufhin bekam ich die Antwort, dass das grundsätzlich nicht gemacht wird. Ist das rechtens und welche Möglichkeit gäbe es ggf?
Danke schon mal im Voraus.
DS

McOldie

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Antw:Habe ich ein Recht auf meine BAK
« Antwort #1 am: 25.03.2024 17:23 »
Was ist eine BAK? :(

IT404

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Antw:Habe ich ein Recht auf meine BAK
« Antwort #2 am: 25.03.2024 18:38 »
Hallo,
mit BAK ist in diesem Zusammenhang bestimmt die „Beschreibung des Aufgabenkreises“ gemeint, also im Prinzip deine Arbeitsplatzbeschreibung/Tätigkeitsdarstellung.

Da man nach den Tätigkeiten, die einem von der zuständigen, in der Regel Personalabteilung, nicht nur vorübergehend übertragen worden sind, eingruppiert ist, sollte so ein Dokument eigentlich bei dir unterschrieben vorliegen.

Eine Kopie davon ist wahrscheinlich auch in deiner Personalakte zu finden, welche du sonst auch einsehen könntest?

Es wäre sinnvoll, mal beim Personalrat oder Vorgesetzten nachzuhaken.
Die können dir sicherlich Einsicht gewähren oder dir zumindest genau erklären, was deine eingeuppierungsrelevanten Tätigkeiten sind.

Ich bin kein Experte im Tarif- Personal-wirrwarr, aber vielleicht hilft ein ruhiges Gespräch mit dem Chef/Personalrat.
Hoffe, das hilft dir weiter! Lg

MeinerEiner

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Antw:Habe ich ein Recht auf meine BAK
« Antwort #3 am: 25.03.2024 19:49 »
Falls es sich bei der BAK um die Tätigkeitsbeschreibung handelt, könnte es sein, dass diese gar nicht existiert und dir deswegen keine Ausführung zukommt oder dir vorliegt.

Du hast grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in deine Personalakte und musst das auch nie begründen. Dort wird sie dann wahrscheinlich auch fehlen.

Um sich die Rechtsmeinung zu deiner Eingruppierung zu bilden, muss sich der AG nur auf die Angaben nach dem Nachweisgesetz beziehen.

Dokumentiere einfach deine Tätigkeiten, die Du so machst mit entsprechenden Zeitanteilen und lasse Dir das von der Personalstelle abzeichnen oder wer auch immer bei euch dazu berechtigt ist. Mal sehen, welche neue kreative Ausrede dann folgt.

Tagelöhner

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Antw:Habe ich ein Recht auf meine BAK
« Antwort #4 am: 25.03.2024 20:21 »
Ob sich zur Bildung der Rechtsmeinung über die korrekte Eingruppierung ein Bezug auf die geforderte kurze Charakterisierung der zu leistenden Tätigkeiten nach dem NachwG ausreicht, wage ich zu bezweifeln.

Schließlich ist die korrekte Eingruppierung auch ein Ergebnis von Zeitanteilen der jeweiligen Arbeitsvorgänge sowie womöglich Heraushebungsmerkmalen gegenüber niedrigeren Entgeltgruppen und allgemein die Füllung der typischen unbestimmten Rechtsbegriffe des TV-L mit "Leben. Das geht über die Forderung des NachwG meiner Meinung nach deutlich hinaus.

MeinerEiner

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Antw:Habe ich ein Recht auf meine BAK
« Antwort #5 am: 28.03.2024 08:09 »
Das mag theoretisch erst einmal einleuchtend sein, aber inwieweit gibt es diesbezüglich eine allgemeine oder spezielle Dokumentationspflicht, auf die sich der Arbeitnehmer auch beziehen kann, um den Sachverhalt zu beurteilen?

DerSchmitti

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Antw:Habe ich ein Recht auf meine BAK
« Antwort #6 am: 29.03.2024 09:36 »
Danke für die Antworten. In meinem Fall gibt es tatsächlich eine BAK, aber offensichtlich auch den Unwillen diese auszuhändigen, aus welchen Gründen auch immer. Mir wurde stattdessen mein Anforderungsprofil zugesendet. Ich werde daher mal einen Blick in meine Personalakte werfen.

ike

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Antw:Habe ich ein Recht auf meine BAK
« Antwort #7 am: 29.03.2024 09:58 »
Trick / Work Around: lasse dir ein (einfaches) Zwischenzeugnis ausstellen.
Da steht dann zumindest auch schon mal drin, was Du machst und siehst, ob dies von Deinen tatsächlichen Aufgaben abweicht.