Besteht die Möglichkeit, dass ich bei einem Wechsel von einem Bundesland in ein anderes
unter Beibehaltung der Besoldungsgruppe direkt in eine deutlich höhere Stufe aufsteige, um das finanzielle Defizit aufzufangen, das diesem Fall entsteht? Laut Besoldungsrechner müsste ich von A15 Stufe 7 (in Hessen) in A15 Stufe 12 (in Brandenburg) kommen, um keinen finanziellen Nachteil zu haben. Wäre so etwas rechtlich zulässig?