Autor Thema: [Allg] Besoldung bei Wechsel von Hessen nach Brandenburg  (Read 666 times)

Roncalli

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Besteht die Möglichkeit, dass ich bei einem Wechsel von einem Bundesland in ein anderes
unter Beibehaltung der Besoldungsgruppe direkt in eine deutlich höhere Stufe aufsteige, um das finanzielle Defizit aufzufangen, das diesem Fall entsteht? Laut Besoldungsrechner müsste ich von A15 Stufe 7 (in Hessen) in A15 Stufe 12 (in Brandenburg) kommen, um keinen finanziellen Nachteil zu haben. Wäre so etwas rechtlich zulässig?
« Last Edit: 27.03.2024 23:07 von Admin »

Tyrion

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Antw:Besoldung bei Wechsel von Hessen nach Brandenburg
« Antwort #1 am: 26.03.2024 07:32 »
Nein, die Stufe wird anhand der berücksichtigungsfähigen Vordienstzeiten ermittelt. Es kann aber eine Ausgleichszulage gewährt werden, wenn für die Personalgewinnung ein dienstliches Bedürfnis besteht (§ 51a BbgBesG). Diese würde sich aber jeweils nach Ablauf eines Jahres um 25 Prozent des Ausgangsbetrages vermindern.