Autor Thema: Fachbediensteter für das Finanzwesen  (Read 1202 times)

Chaot

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Fachbediensteter für das Finanzwesen
« am: 26.03.2024 10:47 »
Hallo Leute,

mal eine Frage bezüglich des Fachbediensteten für das Finanzwesen. Stimmt es, dass man als Verwaltungsfachwirt diese Position nicht einnehmen kann (zumindest in BaWü)?

Wenn ich jedoch die Voraussetzungen GemO usw. zusammentrage, gibt es hier keinen offensichtlichen Hinderungsgrund da es in §116 II GemO nur heißt, der Fachbedienstete für das Finanzwesen muß die Befähigung zum Gemeindefachbediensteten (§ 58 der Gemeindeordnung) oder eine abgeschlossene wirtschaftswissenschaftliche Vorbildung nachweisen.

§ 58 GemO
Gemeindefachbediensteter
1 Zur fachgemäßen Erledigung der Verwaltungsgeschäfte müssen die Gemeinden mindestens einen Bediensteten mit der Befähigung zum gehobenen oder höheren Verwaltungsdienst (Gemeindefachbediensteter) haben. 2Satz 1 findet keine Anwendung auf Gemeinden, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehören, wenn diese der Gemeinde einen Gemeindefachbediensteten zur Erledigung der Verwaltungsgeschäfte zur Verfügung stellt.


Um Umkehrschluss sollte dann doch auch ein Verwaltungsfachwirt (Ist ja für die Befähigung Aufgaben im gehobenen Dienst wahrzunehmen erforderlich) auch entsprechend die Tätigkeit des Fachbediensteten für das Finanzwesen ausführen können.

Gibt es hier nähere Erläuterungen zu dem Thema warum das in diesem Fall nicht Funktioniert?

Badener

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Antw:Fachbediensteter für das Finanzwesen
« Antwort #1 am: 26.03.2024 10:53 »
Ein Verwaltungsfachwirt hat keine Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes.


Organisator

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Antw:Fachbediensteter für das Finanzwesen
« Antwort #3 am: 26.03.2024 12:19 »
Hier muss ich widersprechen

https://www.karriere.bva.bund.de/Webs/Karriere/DE/Benefits/Perspektiven/Verwaltungsfachwirt/verwaltungsfachwirt_node.html#:~:text=Die%20Fortbildung%20zur%20Verwaltungsfachwirtin%20bzw,Funktionsebene%20des%20gehobenen%20Dienstes%20entspricht.

Leider mit einer nicht hilfreichen Quelle, denn dort wird (abgesehen von der verfälscht verkürzten Überschrift) von der "Funktionsebene des g.D." gesprochen, jedoch nicht von der Laufbahnbefähigung. Bis auf wenige Bundesländer ist weder dort noch beim Bund der Verwaltungsfachwirt als Bildungsvoraussetzung für den g.D.  (Beamtenlaufbahn) anerkannt.

ohjeee

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Antw:Fachbediensteter für das Finanzwesen
« Antwort #4 am: 26.03.2024 13:56 »
gibts denn brauchbare Qualifizierungslehrgänge in BaWü auch für Quereinsteiger (insb. gD Justizdienst)?