Autor Thema: EG10 ohne Studium/AL2 - Auswirkungen und AuP  (Read 1706 times)

Wilhelm D

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Hallo,
für eine nach EG10 bewertete Stelle soll jemand eingestellt werden, der nur eine Ausbildung hat. Die Ausbildungs- und Prüfungspflicht gilt räumlich. Die Stelle ist im allgemeinen Teil (Büro-, Buchhalterei etc.) angesiedelt, jedoch allgemeiner Natur und nicht verwalterisch.
- Ist die Hochschulbildung die ab EG 9b gefordert ist eine solche „in der Person liegende“ Eigenschaft gem. Vorbemerkung Nr. 2 und der Beschäftigte wegen des Nichterfüllens eine EG niedriger eingruppiert (9c)?
- Muss gemäß Vorbemerkung Nr. 7 der Person die Möglichkeit gegeben werden die Qualifikation zu erreichen? Ein AL2 wäre nicht sinnvoll, da es sich nicht um eine verwalterische Tätigkeit handelt. Kann/Muss ein Studium angeboten werden?
Danke!

systemimmanent

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Antw:EG10 ohne Studium/AL2 - Auswirkungen und AuP
« Antwort #1 am: 27.03.2024 22:55 »
Hi und schwierige Frage, die öfters mal gestellt wird.
Aus meiner Sicht kann die Vorbemerkung Nr 2 der EGO nicht eröffnet werden, wenn man von der Ausbildung- und Prüfungspflicht NICHT befreit ist, bzw. diese gültig ist im jew. Bundesland.

Wie es sich genau mit Absatz 3 der Vorbemerkung 7 verhält kann ich nicht abschließend sagen. Um dennoch eine Antwort zu geben: Der Arbeitgeber besteht dann auf die Weiterbildung z.B. zum AL II und zahlt z.B. die Diff. EG9a zur EG11, in die es eigentlich gehen soll.

Andere User jedoch sind der Meinung, dass man eine EG niedriger eingruppiert wird, siehe hier...allerdings wie der User Spid schreibt steht das der Ausbildungs- und Prüfungspflicht unvereinbar gegenüber, wenn es über die 9a hinaus geht, wie im Bsp:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113192.0.html

Hier noch sinnverwandte Threads:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123013.0.html
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122888.0.html

Grüße!

JayW

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Antw:EG10 ohne Studium/AL2 - Auswirkungen und AuP
« Antwort #2 am: 28.03.2024 09:23 »
Also ich kann da von mir selbst berichten:
Ich habe auch "nur" eine Ausbildung und kein Studium und bin in ner EG10 eingestellt worden (IT Bereich)
In der Stellenbeschreibung stand aber auch sinngemäß etwas wie
"Studium oder gleichwertiger Nachweis der Fähigkeiten" - die habe ich durch 15 Jahre Berufserfahrung in der PW, so dass ich letztlich in ner EG10/6 gelandet bin.
Ende des Jahres wird es auch ne EG11 werden. Also denke ich schon dass das machbar ist.

VG

systemimmanent

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Antw:EG10 ohne Studium/AL2 - Auswirkungen und AuP
« Antwort #3 am: 28.03.2024 16:55 »
Also ich kann da von mir selbst berichten:
Ich habe auch "nur" eine Ausbildung und kein Studium und bin in ner EG10 eingestellt worden (IT Bereich)
In der Stellenbeschreibung stand aber auch sinngemäß etwas wie
"Studium oder gleichwertiger Nachweis der Fähigkeiten" - die habe ich durch 15 Jahre Berufserfahrung in der PW, so dass ich letztlich in ner EG10/6 gelandet bin.
Ende des Jahres wird es auch ne EG11 werden. Also denke ich schon dass das machbar ist.

Das hat aber nichts mit der Situationsbeschreibung des TE zu tun.
In seinem Szenario gilt aus meiner Sicht die Ausbildungs- und Prüfungspflicht - ergo EGO Vorbemerkung Nr. 7
Ob und wie die EGO Vorbemerkung Nr. 2 Anwendung findet ist fraglich.

VG
« Last Edit: 28.03.2024 17:03 von systemimmanent »