Hallo,
für eine nach EG10 bewertete Stelle soll jemand eingestellt werden, der nur eine Ausbildung hat. Die Ausbildungs- und Prüfungspflicht gilt räumlich. Die Stelle ist im allgemeinen Teil (Büro-, Buchhalterei etc.) angesiedelt, jedoch allgemeiner Natur und nicht verwalterisch.
- Ist die Hochschulbildung die ab EG 9b gefordert ist eine solche „in der Person liegende“ Eigenschaft gem. Vorbemerkung Nr. 2 und der Beschäftigte wegen des Nichterfüllens eine EG niedriger eingruppiert (9c)?
- Muss gemäß Vorbemerkung Nr. 7 der Person die Möglichkeit gegeben werden die Qualifikation zu erreichen? Ein AL2 wäre nicht sinnvoll, da es sich nicht um eine verwalterische Tätigkeit handelt. Kann/Muss ein Studium angeboten werden?
Danke!