Autor Thema: Frage zur Praxis von Stellenausschreibungen im ÖD - Erneute Ausschreibung  (Read 620 times)

Suka

  • Gast
Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage zur Praxis von Stellenausschreibungen im ÖD und freue mich, falls es hier jemanden mit Erfahrungen dazu gibt. Eine sehr spezifische Stellenausschreibung, auf die ich mich beworben hatte, wurde nach ca. vier Wochen und Absage ohne relevante Informationen, was die Absage oder eine Entscheidung für einen andere / n Bewerber / Besetzung betrifft, erneut mit - um eine höhere Entgeltgruppe - sowie minimal veränderter bzw. angepasster „Funktionsbezeichnung“ neu ausgeschrieben. Alles andere in der Stellenaus-/-beschreibung blieb gleich. Nun habe ich mich erneut und „noch detaillierter“ darauf beworben, da meine Qualifikationen und Berufserfahrungen zur Beschreibung sicher passen, falls sich nicht  „Der Top-Kandidat“ darauf bewirbt.

Macht eine erneute Bewerbung in so einem Falle überhaupt Sinn? Oder lässt diese erneute Ausschreibung eher nicht darauf bzw. auf was sonst schließen?

Danke euch! VG

Tagelöhner

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 893
Ich würde daraus schließen, dass es einen Wunschkandidaten gibt, der für das ursprünglich gebotene Gehalt bzw. die ausgeschriebene Funktion nicht kommt oder der Arbeitgeber die höhere Entgeltgruppe mit höherer verbundener Funktion verknüpfen muss, um sie zu rechtfertigen. Daher wird nun erneut ausgeschrieben, so dass sich der Wunschkandidat (nochmals) darauf bewerben kann.

Deine Chancen würde ich daher als eher gering einstufen, aber bewerben kostet ja fast nichts. Falls der Wunschkandidat absagt und Du im Auswahlverfahren dann nachrücken würdest, sie dich aber definitiv nicht einstellen wollen, werden sie schon Wege finden um das Auswahlverfahren rechtsicher abzubrechen.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Ich würde daraus schließen, dass es nicht genügend Bewerber gab und / oder man doch erkannt hat dass die Ausschreibung nicht 100%ig war

Suka

  • Gast
Falls es so wäre, gibt dann mit erneuter Bewerbung „Chancen“ oder würde das Verfahren dann wieder abgebrochen, weil es zu wenig Bewerber gab? Wie oft kann denn ein in Verfahren aus diesem Grund oder generell abgebrochen werden?

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Falls es so wäre, gibt dann mit erneuter Bewerbung „Chancen“ oder würde das Verfahren dann wieder abgebrochen, weil es zu wenig Bewerber gab? Wie oft kann denn ein in Verfahren aus diesem Grund oder generell abgebrochen werden?

1. von außen nicht zu beurteilen
2. beliebig oft

John Sheridan

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Auch schon erlebt:
GleiB, SBV, Personalrat und/oder Fachaufsicht hatten Einwände gegen die Ausschreibung, so dass angepasst und neu veröffentlicht wurde bzw. werden musste.
Von daher: einfach bewerben. Du kannst ja nur gewinnen bzw. hast nichts zu verlieren =)