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Höhe Abschläge Rente
MoinMoin:
Ok, dann ist meine Unklarheit klar geworden, danke.
Faunus:
--- Zitat von: MoinMoin am 28.03.2024 12:48 ---Aber die Aussage von Faunus war doch " es spielt keine Rolle, ob dann erst 45 Jahre "angerechnete Zeiten" oder mehr aufgelaufen sind!"
Dann habe ich das halt falsch interpretiert.
--- End quote ---
jetzt verstehe ich Dein Prob
Im Mai 1965 geboren, mit 16 in eine Berufsfachschule (Sep. 1981) und ist mit 18 Jahren z.B Technischer Assistent..
Dieser arbeitet ohne eine schädliche Unterbrechung und erreicht die 45 Jahre dann schon mit 63 Jahre.
Ich meine, dass dieser Einzahler trotzdem erst mit 65 Jahren abschlagsfrei gehen kann.
@Rentenonkel kann da sicher mehr zu sagen
MoinMoin:
Ja, die Regelung ist: man kann zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen, wenn man die 45 Jahre voll hat.
Und nicht nach 45Jahre SV Zeit kann man abschlagsfrei in Rente gehen.
Und man kann mit 35Jahre SV Zeit 4 Jahre früher in Rente gehen, dann allerdings mit Abschlägen und da ist es dann egal, dass man 2 Jahre später 0 Abschlag hat, da hat man dann trotzdem 14,4% Abschlag, wenn dein Beispiel mit 63 in Rente geht.
Und 0 Abschlag wenn er mit 65 in Rente geht.
Faunus:
--- Zitat von: MoinMoin am 28.03.2024 12:48 ---
Dann habe ich das halt falsch interpretiert.
--- End quote ---
Ich gestehe, wie Du zu der Fehlinterpretation gekommen bis, k.A.!
Das was Du daraus gemacht hast, habe ich in keiner Weise geschrieben.
Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht ;)
BAT:
Immer auch die Steuerbelastung einbeziehen. Nicht immer nur das Brutto.
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