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Höhe Abschläge Rente

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Faunus:
Zum einen können für Schul- und Studienzeiten, die ab dem 16. Lebensjahr nicht für die Rente angerechnet wurden, bis zum vollendeten 45. Lebensjahr freiwillige Rentenbeiträge nachzahlt werden und zum anderen können für Schul- und Studienzeiten insgesamt bis zu acht Jahre angerechnet werden.

Das geht sehr wohl 5 Jahre früher gesund und munter - allerdings mit Abschlägen - in den Ruhestand zu gehen.

Ohne Abschläge kann z.B. der Jahrgang 1964 (Regelaltersrente 67 Jahre) erst mit 65 Jahren gehen und es spielt keine Rolle, ob dann erst 45 Jahre "angerechnete Zeiten"  oder mehr aufgelaufen sind!
Wer mit 64 Jahren bei diesem Jahrgang ohne Abschläge gehen will, kann dass nur im ÖD über das Sabbatical. ALG wird die letzten 3 Jahre nicht mehr als förderlich für die Rente verrechnet.


MoinMoin:

--- Zitat von: Faunus am 28.03.2024 10:39 ---Zum einen können für Schul- und Studienzeiten, die ab dem 16. Lebensjahr nicht für die Rente angerechnet wurden, bis zum vollendeten 45. Lebensjahr freiwillige Rentenbeiträge nachzahlt werden und zum anderen können für Schul- und Studienzeiten insgesamt bis zu acht Jahre angerechnet werden.

--- End quote ---
Für die abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren?
Kannst du das erläutern?
Ich habe diese Zeiten natürlich gemeldet und dadurch meine Ansprüche bei der Erwerbsunfähigkeitsrente hoch poliert.
Aber als Zeiten für die 45 Jahre werden sie leider nicht gezählt.
und nachversichern kann ich sie jetzt nicht mehr, da schon fern der 50  ::)



--- Zitat ---Das geht sehr wohl 5 Jahre früher gesund und munter - allerdings mit Abschlägen - in den Ruhestand zu gehen.

Ohne Abschläge kann z.B. der Jahrgang 1964 (Regelaltersrente 67 Jahre) erst mit 65 Jahren gehen und es spielt keine Rolle, ob dann erst 45 Jahre "angerechnete Zeiten"  oder mehr aufgelaufen sind!

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Also Jahrgang 64 kann abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen?
Das ist mir auch neu.

TV-Ler:

--- Zitat von: MoinMoin am 28.03.2024 12:19 ---
--- Zitat von: Faunus am 28.03.2024 10:39 ---Zum einen können für Schul- und Studienzeiten, die ab dem 16. Lebensjahr nicht für die Rente angerechnet wurden, bis zum vollendeten 45. Lebensjahr freiwillige Rentenbeiträge nachzahlt werden und zum anderen können für Schul- und Studienzeiten insgesamt bis zu acht Jahre angerechnet werden.

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Für die abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren?
Kannst du das erläutern?
Ich habe diese Zeiten natürlich gemeldet und dadurch meine Ansprüche bei der Erwerbsunfähigkeitsrente hoch poliert.
Aber als Zeiten für die 45 Jahre werden sie leider nicht gezählt.
und nachversichern kann ich sie jetzt nicht mehr, da schon fern der 50  ::)



--- Zitat ---Das geht sehr wohl 5 Jahre früher gesund und munter - allerdings mit Abschlägen - in den Ruhestand zu gehen.

Ohne Abschläge kann z.B. der Jahrgang 1964 (Regelaltersrente 67 Jahre) erst mit 65 Jahren gehen und es spielt keine Rolle, ob dann erst 45 Jahre "angerechnete Zeiten"  oder mehr aufgelaufen sind!

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Also Jahrgang 64 kann abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen?
Das ist mir auch neu.

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Ja, AB Jahrgang 1964 kann man erst wieder mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Die Jahrgänge davor profitieren ja noch von der auslaufenden abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren...

MoinMoin:
Also jeder auch Jahrgang kann zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen, wenn die 45 Jahre SV Zeit vorliegt, so weit so klar.

Aber die Aussage von Faunus war doch " es spielt keine Rolle, ob dann erst 45 Jahre "angerechnete Zeiten"  oder mehr aufgelaufen sind!"
Dann habe ich das halt falsch interpretiert.

Bleibt aber die Frage wie man seine Ausbildungszeit dort mit inkludiert bekommt.
(da ist bei mir offenbar der Zug abgefahren)

Faunus:

--- Zitat von: MoinMoin am 28.03.2024 12:19 ---
--- Zitat von: Faunus am 28.03.2024 10:39 ---Zum einen können für Schul- und Studienzeiten, die ab dem 16. Lebensjahr nicht für die Rente angerechnet wurden, bis zum vollendeten 45. Lebensjahr freiwillige Rentenbeiträge nachzahlt werden und zum anderen können für Schul- und Studienzeiten insgesamt bis zu acht Jahre angerechnet werden.

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Für die abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren?
Kannst du das erläutern?
Ich habe diese Zeiten natürlich gemeldet und dadurch meine Ansprüche bei der Erwerbsunfähigkeitsrente hoch poliert.
Aber als Zeiten für die 45 Jahre werden sie leider nicht gezählt.
und nachversichern kann ich sie jetzt nicht mehr, da schon fern der 50  ::)

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Erklären kann ich es nicht. Mein Vater hat da etwas angeschoben und ich habe halt mit 35/40 dgemacht was Papa sagt, um meine Ruhe zu bekommen. Heute bin ich ihm dankbar dafür.
Ich kann mich nur noch schemenhaft erinnern, dass ich wegen 2 Jahren Schule und 1 Monat Arbeitslosigkeit zur Anerkennung einen Schriftverkehr hatte... das war unterirdisch! Aber ich habe nicht locker gelassen.
Seit dem ich dann noch die Abschläge auf  "63 in Rente gehen" mit 51?52 (müsste ich nachsehen) bezahlt hatte, sind die Abrechnungen alle 3 Jahre fast fehlerfrei.


--- Zitat von: MoinMoin am 28.03.2024 12:19 ---
--- Zitat von: Faunus am 28.03.2024 10:39 ---Das geht sehr wohl 5 Jahre früher gesund und munter - allerdings mit Abschlägen - in den Ruhestand zu gehen.

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Ohne Abschläge kann z.B. der Jahrgang 1964 (Regelaltersrente 67 Jahre) erst mit 65 Jahren gehen und es spielt keine Rolle, ob dann erst 45 Jahre "angerechnete Zeiten"  oder mehr aufgelaufen sind!

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Also Jahrgang 64 kann abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen?
Das ist mir auch neu.
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Wenn er die 45 Jahre hat = besonders langjährige Versicherte!

Der Jahrgang 1963 kann abschlagsfrei mit mit 66 Jahren und 10 Monate und mit 63 Jahren mit dem Maximalabschlag von 13,80 (46 Monate x 0,3%)

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