Autor Thema: Schwangerschaft Neueinstellung TVöD  (Read 4236 times)

ultranoob

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Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
« am: 27.03.2024 16:49 »
Hallo zusammen,

seit geraumer Zeit bin ich stiller Mitleser der Beiträge (v. a. von Swen) des Forums und finde den Austausch echt klasse, zumal sie mich als Landesbeamten teils auch tangieren  ;D

Da ich nun selbst ein Anliegen habe, habe ich dies zum Anlass genommen, mich hier anzumelden.

Anliegen:

Seit gestern wissen meine Frau und ich, dass wir Nachwuchs erwarten. Nun ist es so, dass sie eine (gute bis sehr gute) Chance hätte, eine Stelle bei der Stadt zu bekommen (Ausschreibung läuft noch; ich gehe von einer Einstellung zum 01.06. aus).

1.) Gehe ich recht in der Annahme, die Schwangerschaft vor einer möglichen Vertragsunterzeichnung nicht zu thematisieren?
2.) Wenn ja, wann sollte die Schwangerschaft dem Dienstherrn mitgeteilt werden?
3.) Der Geburtstermin würde ca. auf einen Monat vor Ende der Probezeit fallen. Was macht das generell mit der Probezeit; würde diese nach der Elternzeit weiterlaufen? Könnte der Dienstherr "sauer" auf meine Frau sein und sie nach der Elternzeit (mit vorgeschobenen Gründen) entlassen?
4.) Ist in Anbetracht der oben geschilderten Situation von einer Bewerbung bei der Stadt abzuraten?

Ich hoffe, ihr könnt mir bzw. uns ein wenig weiterhelfen. Ggf. gibt es Personen, die eine ähnliche Situation "gemeistert" haben...

Badener

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Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
« Antwort #1 am: 27.03.2024 16:59 »
Probezeit sind max. 6 Monate, von denen deine Frau 2,5 Monate "ausfallen" würde.

Wie der AG damit umgeht ist schwer zu sagen. Begeistert, wird aber niemand sein.

Weitere Frage ist wie das Team bzw. die Kollegen die Sache aufnehmen. Da muss man mit entsprechenden Reaktionen, auch dann zum Wiedereinstieg nach der Elternzeit, umgehen können.
« Last Edit: 27.03.2024 17:14 von Badener »

MarieH

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Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
« Antwort #2 am: 27.03.2024 19:03 »
1.) Ich würde die Schwangerschaft nicht thematisieren.

2.) Nach Dienstantritt, am besten am 1. Arbeitstag, weil

3.) bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag dann auch während der Probezeit Kündigungsschutz besteht.

Wir hatten dies hier schon häufiger. In der ersten Woche Schwangerschaft mitgeteilt, teilweise sogar direkt ins Beschäftigungsverbot. Probezeitkündigung ist dann nicht mehr möglich.

4.) Definitiv nicht. Weshalb sollte von einer Bewerbung abgesehen werden?

ultranoob

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Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
« Antwort #3 am: 27.03.2024 20:50 »
Vielen Dank soweit für die Antworten :)

Meine Frau ist diesbezüglich der skeptische Part - auch wegen ihres Gewissens. Ich bin ähnlich - wie Marie - der Auffassung, dass es dem Arbeitgeber relativ egal sein kann, da meine Frau nach der Elternzeit eh noch über 30 Jahre arbeiten muss und Mutterschutz + Elternzeit dann nur einen verschwindend geringen Anteil in Relation ausmachen; zumal meine Frau die Stelle im öD auch nicht als Übergangslösung ansehen würde.

@Marie: Würde denn die Probezeit nach der Elternzeit weitergeführt werden und wäre dann noch eine Probezeitkündigung möglich?

Saggse

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Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
« Antwort #4 am: 28.03.2024 09:55 »
Meine Frau ist diesbezüglich der skeptische Part - auch wegen ihres Gewissens.
Anlass für ein schlechtes Gewissen würde ich nur sehen, wenn Sie ihre Arbeitsleistung derart schlecht einschätzt, dass sie die Schwangerschaft "missbraucht", um eine ansonsten überwiegend wahrscheinliche und begründete Kündigung innerhalb der Probezeit zu verhindern.

Zitat
Ich bin ähnlich - wie Marie - der Auffassung, dass es dem Arbeitgeber relativ egal sein kann, da meine Frau nach der Elternzeit eh noch über 30 Jahre arbeiten muss und Mutterschutz + Elternzeit dann nur einen verschwindend geringen Anteil in Relation ausmachen; zumal meine Frau die Stelle im öD auch nicht als Übergangslösung ansehen würde.
Ich glaube nicht, dass sie die - ohnehin bedeutungslosen - Befindlichkeiten des Arbeitgebers von denen im Falle einer späteren Schwangerschaft unterscheiden. Frauen in einem gewissen Alter werden nun mal hin und wieder schwanger und genießen dann einen gewissen gesetzlichen Schutz. Der Arbeitgeber hat da schlicht nix zu melden.

Zitat
@Marie: Würde denn die Probezeit nach der Elternzeit weitergeführt werden und wäre dann noch eine Probezeitkündigung möglich?
Nein, das Arbeitsverhältnis ruht - die Probezeit nicht. (Im Beamtenverhältnis gelten andere Regeln, aber darum geht es ja hier nicht..)

ultranoob

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Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
« Antwort #5 am: 28.03.2024 21:06 »
Anlass für ein schlechtes Gewissen würde ich nur sehen, wenn Sie ihre Arbeitsleistung derart schlecht einschätzt, dass sie die Schwangerschaft "missbraucht", um eine ansonsten überwiegend wahrscheinliche und begründete Kündigung innerhalb der Probezeit zu verhindern.
Das ist definitiv nicht der Fall! :D Viel mehr hat sogar der Dienstherr Interesse an der Einstellung meiner Frau. Im Idealfall hätte das sogar schon vor geraumer Zeit geschehen sollen, aber die Mühlen im öD mahlen langsam...

Zitat
Nein, das Arbeitsverhältnis ruht - die Probezeit nicht. (Im Beamtenverhältnis gelten andere Regeln, aber darum geht es ja hier nicht..)
Ich gehe davon aus, dass der Vertrag ab dem 01.06. beginnt. Die Probezeit würde demzufolge am 30.11. enden. Die Geburt des Kindes fällt Pi mal Daumen auch auf Ende November. Der Mutterschutz würde somit Anfang/Mitte Oktober greifen (d. h. das Nachgehen der Arbeit in der Probezeit findet vom 01.06. bis zum 30.09. statt = 4 Monate = 2/3 der Probezeit). Da ich nun kein Jurist bin und auch nur begrenzte Kompetenzen in dem Bereich verfüge, interessiert mich, wo genau zu entnehmen ist, dass die verbleibenden zwei Monate der Probezeit nicht nach der Elternzeit weitergeführt werden respektive der Mutterschutz der Probezeit angerechnet wird (Stichwort: "Die Probezeit [ruht] nicht."). (Natürlich habe ich schon ein wenig im Internet recherchiert, aber bin nicht viel schlauer geworden.)

Vielen Dank soweit und vorab!

ultranoob

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Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
« Antwort #6 am: 31.03.2024 16:54 »
So... ich meine, eine Antwort auf meine Frage gefunden zu haben und teile sie einfach mal (ggf. interessiert es ja auch noch sonst wen) ;D

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) (vom 13. September 2005, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 21. vom 22. April 2023)

Zitat
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

(3) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen wird.
Und dazu zählt dann wohl auch die Probezeit (?)

Darüber hinaus:
Zitat
Eine Reihe von Unterbrechungen sind nach TVöD und TV-L unschädlich, so beispielsweise bei Mutterschutz, Urlaub oder Krankheit bis 39 Wochen. Auch Zeiten in denen das Arbeitsverhältnis ruht wegen bspw. Elternzeit, Pflegezeit, Rente auf Zeit und Sonderurlaub, bei dem ein dienstliches oder betriebliches Interesse vorliegt, haben keine negativen Auswirkungen.
[https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/b/beschaeftigungszeiten.html]

Auf die konkrete Situation angewendet:
  • Die Probezeit besteht vom 01.06. bis zum 30.11.
  • Meine Frau geht Anfang/Mitte Oktober in Mutterschutz.
  • Es fehlen noch sechs Wochen zum Bestehen der Probezeit.
  • Jene sechs Wochen "laufen weiter", da der Mutterschutz zur Beschäftigungszeit zählt - auch wenn diese unterbrochen wird (s. o.). Damit sollte die Probezeit dann bestanden sein und nach Wiederaufnahme der Arbeit nach Elternzeit nicht fortgesetzt werden (dürfen).

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

Frohe Ostern!

clarion

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Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
« Antwort #7 am: 31.03.2024 23:32 »
Hallo,

Der Arbeitsgeber hätte, wenn es keine gravierenden Probleme in der Schwangerschaft gibt, ca. vier Monate Zeit, Deine Frau kennenzulernen. Das muss doch reichen.

MarieH

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Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
« Antwort #8 am: 01.04.2024 01:20 »
Hallo,

Der Arbeitsgeber hätte, wenn es keine gravierenden Probleme in der Schwangerschaft gibt, ca. vier Monate Zeit, Deine Frau kennenzulernen. Das muss doch reichen.


Die Probezeit wird nicht unterbrochen und nach der Elternzeit weitergeführt.

Die Probezeit endet am 30.11., eine Kündigung ist durch die Schwangerschaft jedoch ausgeschlossen.

Am ersten Arbeitstag bzw. nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages schriftlich die Personalsachbearbeitung über deine Schwangerschaft informieren.

Passiert inzwischen häufig, zumindest bei uns in den Stadtstaaten.


MarieH

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Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
« Antwort #9 am: 01.04.2024 01:44 »
So... ich meine, eine Antwort auf meine Frage gefunden zu haben und teile sie einfach mal (ggf. interessiert es ja auch noch sonst wen) ;D

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) (vom 13. September 2005, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 21. vom 22. April 2023)

Zitat
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

(3) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen wird.
Und dazu zählt dann wohl auch die Probezeit (?)

Darüber hinaus:
Zitat
Eine Reihe von Unterbrechungen sind nach TVöD und TV-L unschädlich, so beispielsweise bei Mutterschutz, Urlaub oder Krankheit bis 39 Wochen. Auch Zeiten in denen das Arbeitsverhältnis ruht wegen bspw. Elternzeit, Pflegezeit, Rente auf Zeit und Sonderurlaub, bei dem ein dienstliches oder betriebliches Interesse vorliegt, haben keine negativen Auswirkungen.
[https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/b/beschaeftigungszeiten.html]

Auf die konkrete Situation angewendet:
  • Die Probezeit besteht vom 01.06. bis zum 30.11.
  • Meine Frau geht Anfang/Mitte Oktober in Mutterschutz.
  • Es fehlen noch sechs Wochen zum Bestehen der Probezeit.
  • Jene sechs Wochen "laufen weiter", da der Mutterschutz zur Beschäftigungszeit zählt - auch wenn diese unterbrochen wird (s. o.). Damit sollte die Probezeit dann bestanden sein und nach Wiederaufnahme der Arbeit nach Elternzeit nicht fortgesetzt werden (dürfen).

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

Frohe Ostern!

Ergänzung/Korrektur:

Gemäß § 17 MuSchG ist die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin unzulässig.

Kündigungsschutz besteht ab 01.06. bis zur Rückkehr nach der Elternzeit.

Es gibt in diesem Falle keine "Bewährungszeit"/Probezeit, die dem Arbeitgeber eine Kündigungsmöglichkeit bietet.

TVOEDAnwender

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Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
« Antwort #10 am: 01.04.2024 09:23 »
Die Probezeit gibt es schon. Wie auch die Wartefrist nach dem KSchG (die das eigentlich wichtigere ist...). Diese wird nur durch den besonderen Kündigungsschutz für schwangere überlagert.

RsQ

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Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
« Antwort #11 am: 01.04.2024 10:38 »
Rechtlich dürfte die Lage (wie ja bereits mehrfach dargestellt) absolut kein Problem sein.

Ich kann aber nachvollziehen, dass das zwischenmenschlich etwas unangenehm ist, wenn man gerade anfängt und sofort mit der "Schwanger!"-Botschaft um die Ecke kommen muss. Das finden manche auf AG-Seite vielleicht nicht witzig, aber (gerade im öD) sollte jeder damit professionell umgehen können (zumal das nun wahrlich regelmäßig mal passiert). Einen idealen Start am neuen Arbeitsplatz wünscht man sich natürlich anders. Trotzdem (bzw. gerade deshalb): Gutes Gelingen!

mumble

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Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
« Antwort #12 am: 02.04.2024 13:14 »
Also bei uns bekommen die Kolleginnen in den seltensten Fällen ihren vorherigen Job wieder. Meist wird dann jemand neues eingestellt und die vorherige, ja dann meistens in Teiltzeit, bekommt andere Aufgaben.

ultranoob

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Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
« Antwort #13 am: 03.04.2024 13:26 »
Vielen Dank für die Ergänzungen resp. Korrekturen, @MarieH und TVOEDAnwender :D

Trotzdem (bzw. gerade deshalb): Gutes Gelingen!
Auch dir vielen Dank!

Im Laufe des Jahres werde ich ein Update geben ;)
Im Allgemeinen sind das bis hierher auch nur theoretische Annahmen. Vieles steht noch in den Sternen - meine Frau muss die Stelle nämlich auch erstmal bekommen...

Also bei uns bekommen die Kolleginnen in den seltensten Fällen ihren vorherigen Job wieder. Meist wird dann jemand neues eingestellt und die vorherige, ja dann meistens in Teiltzeit, bekommt andere Aufgaben.
Damit hätte meine Frau grundsätzlich kein Problem, zumal - wie bereits erwähnt - noch über 30 Jahre gerabeitet werden muss. Sicherlich wird meine Frau nur den geringsten Teil ihres (Arbeits-)Lebens in Teilzeit + Mutterschutz und Elternzeit verbringen :o

Philipp

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Antw:Schwangerschaft Neueinstellung TVöD
« Antwort #14 am: 05.04.2024 12:20 »
Größte Hürde sähe ich darin, dass sie eben noch im besten Fall da jahrelang arbeitet, aber ihren Einstieg bei den Kolleginnen und Kollegen eventuell maximal verhaut.
Das rechtliche, und die monatliche Bezahlung ist das eine - aber in einem Team zu arbeiten, wo man von Anfang an der Buhmann (oder dann Buhfrau) ist, weil die Abteilung sich von der Neueinstellung vielleicht eine Arbeitsentlastung verspricht - die dann nicht kommt - muss man wollen.

Ich habe einige Mitarbeiter die ein gutes Team, das man gerne 39 Stunden die Woche um sich hat, mehr schätzen als ein paar Euro mehr verdienst. Was mir als Vorgesetzter auch entgegenkommt, da ich nicht wie in einigen Branchen ständig mit Gehaltsforderungen und Job-Hoppern umgehen muss.