Autor Thema: Rückwirkende korrigierte Höhergruppierung / Stufenlaufzeit  (Read 720 times)

MaHo

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Hallo, ich habe am 14.09.20 beim Land NRW begonnen und wurde in EG 10, Stufe 4 eingestellt. Vom 01.04. - 31.08. war ich bei einer Kommune ebenfalls in EG 10, Stufe 4 eingruppiert.  Bei Neueinstellung beim Land wurde eine Zulage in Höhe der Differenz von EG 10, St. 4 TV-L zu EG 10, Stufe 4 TVÖD gewährt und die Stufenlaufzeit der kommunalen Beschäftigung anerkannt. Letztes Jahr bin ich nach einer Tätigkeitsbewertung rückwirkend zum 14.09.20 in die EG 11 höhergruppiert worden. Nun heißt es, dass dadurch die Anerkennung der Stufenlaufzeit nicht mehr gilt und regulär der Wechsel in Stufe 5 in 09/24 erfolgt.

Ich sehe da den Zusammenhang zu der Höhergruppierung nicht, die ja nicht erfolgt ist, da neue Tätigkeiten dazu gekommen sind, sondern von Beginn wegen falscher Bewertung.

Wie sehr ihr das?

Vielen Dank vorab für eure Mphe!

MoinMoin

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Ich sehe das so, dass es eine reine freiwillige Geschichte seitens des Ags ist und er sich jetzt umentschieden hat.
Auch kann ich die Argumentation seitens des Ags sehr gut nachvollziehen, dass er sagt: Du bis nicht EG gleich übernommen worden, sondern man hat dir eine HG gegeben und da fängt die Stufenlaufzeit halt tariflich von vorne an.