Autor Thema: Höhergruppierung für den alten Arbeitsplatz  (Read 908 times)

Alkalie

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Hallo,

ich habe am 15.05.2023 den Arbeitsplatz gewechselt (durch Bewerbung auf eine intern ausgeschriebene Stelle). Die alte Stelle war mit EG7 vergütet, die neue Stelle ist mit E8 vergütet.
Ich habe 2019 einen Höhergruppierungsantrag gestellt, der mir abgelehnt wurde.
Nun kam gestern eine interne Stellenausschreibung mit exakt den Tätigkeiten, die ich auf meiner alten Stelle gemacht habe, mit EG8 ausgeschrieben.
Hab ich die Möglichkeit einen Höhergruppierungsantrag für meinen alten Arbeitsplatz zu stellen?

Liebe Grüße

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung für den alten Arbeitsplatz
« Antwort #1 am: 28.03.2024 09:53 »
Nein, denn einen solchen Antrag gibt es nicht.
Du kannst aber das dir zustehende Entgelt einfordern und einklagen, allerdings nur für die letzten 6 Monate wg §37