Hallo zusammen, meine Frage wäre, ob es zulässig ist, dass Kollegen, die die gleiche Tätigkeitsbeschreibung haben unterschiedlich eingruppiert werden.
Meine Kollegin und ich arbeiten im Verwaltungsbereich einer Hochschule in Niedersachsen. Meine Tätigkeitsbeschreibung wurde überarbeitet und neubewertet mit einer E9a. Vorher hatte ich die E8. Da ich eine Ausbildung im öffentlichen Dienst abgeschlossen habe (aber keinen Angestellten Lehrgang 1), konnte ich trotzdem höhergruppiert werden.
Meine Kollegin hat ursprünglich eine Ausbildung zur Rechts- und Notarfachangestellten abgeschlossen und ist nun seit 9 Jahren im Job. Ist es daher korrekt, dass ihr immer wieder auf die Frage der Höhergruppierung geantwortet wird, dass es hier keine Möglichkeit gibt, da Ihre Ausbildung unzureichend wäre? Bleibt hier tatsächlich nur der Weg über den Angestelltenlehrgang? Mir geht das kaum in den Kopf, dass zwei Kollegen bei gleicher Eignung, Berufserfahrung und Tätigkeit unterschiedlich eingruppiert sind.
Meine Kollegin hat zwischenzeitlich eine Anpassung Ihrer Arbeitsplatzbeschreibung gefordert, da viele Tätigkeiten, die sie seit langem nicht mehr ausübt, die Bewertung runtergedrückt haben. Ergäbe die Bewertung eine E9 und nur die persönlichen Voraussetzungen wären tatsächlich nicht erfüllt, ist die Eingrupperung E8 korrekt?
Danke schonmal für eure Rückmeldungen.