Autor Thema: Höhergruppierung über E9a hinaus  (Read 1657 times)

w1lk9ngm1n

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Höhergruppierung über E9a hinaus
« am: 28.03.2024 13:49 »
Meine Ausbildung habe ich am 01.08.2002 begonnen und bin seither bei einer VG beschäftigt. Im nächsten Jahr erreiche ich 20 Dienstjahre (auf 3 verschiedenen Stellen, alle auf der Finanzabteilung) und habe keinen Angestelltenlehrgang II (auch nicht hierfür beworben).
 
In der Anlage 1 zur Entgeltordnung VKA gibt es die Nr. 7 "Ausbildung- und Prüfungspflicht". Wenn ich diesen richtig verstehe, falle ich, da ich in RLP beschäftigt bin schon mal unter die Nr. 1, für den Geltungsbereich. Der Abs. 5 beschreibt Beschäftigte, die eine 20-jährige Berufserfahrung bei einem Arbeitsgeber haben und unter den Geltungsbereich des TVÖD fallen.
 
Die 20 Jahre habe ich im nächsten Jahr erreicht und da ich auch dem TVÖD unterliege, hätte ich diese Voraussetzung doch ebenfalls erfüllt und könnte theoretisch ohne den Angestelltenlehrgang II in eine Entgeltgruppe über die E9a hinaus eingruppiert werden, oder?

Wie sieht das die Runde??? ::)

TVOEDAnwender

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 102
Antw:Höhergruppierung über E9a hinaus
« Antwort #1 am: 28.03.2024 16:52 »
Ja, wäre bei dir ab nächstes Jahr dann möglich.

Die Frage ist nur, ob der Arbeitgeber dir entsprechende Aufgaben überträgt. Darauf hast Du jedoch keinerlei Anspruch.

VFA West

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 428
Antw:Höhergruppierung über E9a hinaus
« Antwort #2 am: 28.03.2024 17:30 »
Es gibt vereinzelt Behörden, die höherwertige Aufgaben (ab E9b) auch für VFA's mit 20 Jahren Berufserfahrung ausschreiben.
Einfach mal umschauen.