Meine Ausbildung habe ich am 01.08.2002 begonnen und bin seither bei einer VG beschäftigt. Im nächsten Jahr erreiche ich 20 Dienstjahre (auf 3 verschiedenen Stellen, alle auf der Finanzabteilung) und habe keinen Angestelltenlehrgang II (auch nicht hierfür beworben).
In der Anlage 1 zur Entgeltordnung VKA gibt es die Nr. 7 "Ausbildung- und Prüfungspflicht". Wenn ich diesen richtig verstehe, falle ich, da ich in RLP beschäftigt bin schon mal unter die Nr. 1, für den Geltungsbereich. Der Abs. 5 beschreibt Beschäftigte, die eine 20-jährige Berufserfahrung bei einem Arbeitsgeber haben und unter den Geltungsbereich des TVÖD fallen.
Die 20 Jahre habe ich im nächsten Jahr erreicht und da ich auch dem TVÖD unterliege, hätte ich diese Voraussetzung doch ebenfalls erfüllt und könnte theoretisch ohne den Angestelltenlehrgang II in eine Entgeltgruppe über die E9a hinaus eingruppiert werden, oder?
Wie sieht das die Runde???