Autor Thema: Einsicht Stellenbewertung-->weitere Vorgehensweise  (Read 969 times)

Peter240396

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Hallo Zusammen,

ich habe 2021 eine Stelle als Bauingenieur bei einer Stadt angenommen. Jedoch bin ich selber Bautechniker. Die Stelle wurde aber nie geändert und meine Stellenbeschreibung entspricht immer noch sowie bei der Stellenausschreibun "Bauingenieur". Nach langen drumherum, wurde meine Stelle jetzt erneuert bewertet. Hier kam eine 9b heraus. Eine Einsicht der Stellenbewertung bekomme ich nicht. Die Stelle steht bei unseren Haushaltsplan als eine EG 10 drin. Ich würde gerne einfach eine faire Stellenbewertung erhalten (Arbeitsplatz Interview).

Was habe ich denn hier noch für möglichkeiten?

Vielen Dank vorab.

Viele Grüße

MoinMoin

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Antw:Einsicht Stellenbewertung-->weitere Vorgehensweise
« Antwort #1 am: 28.03.2024 14:54 »
Eingruppierungsfeststellungsklage auf Basis deiner nachweisbaren, auszuübenden Tätigkeiten und einer von dir gemachten (oder beauftragten) Eingruppierungseinschätzung.

heike2106

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Antw:Einsicht Stellenbewertung-->weitere Vorgehensweise
« Antwort #2 am: 28.03.2024 15:00 »
wenn deine Stelle jetzt neu bewertet wurde, wird sich dies auch im Stellenplan/Haushaltsplan im Folgejahr ändern.
Entweder die Bewertung ergab, dass die auszuübende Tätigkeit einer EG 9b entspricht und kein Ingenieursstudium dafür gefordert wird oder aber dein AG irrt sich jetzt (vllt. absichtlich) in der Eingruppierung um weniger zahlen zu müssen.

-> Eingruppierungsfeststellungsklage

Organisator

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Antw:Einsicht Stellenbewertung-->weitere Vorgehensweise
« Antwort #3 am: 28.03.2024 15:56 »
Da die Stellenbewertung lediglich die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung darstellt, muss er die Inhalte der Stellenbewertung keinen Dritten zugänglich machen.

Wenn du jedoch begründete Zweifel an der Meinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung hast, gibt es hierzu nur eine Stelle, die die Eingruppierung feststellen kann. Das Arbeitsgericht, Siehe hierzu die Vorpostings.