Autor Thema: Wird passives Einkommen bei Pension angerechnet?  (Read 2057 times)

DrStrange

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Hallo,

vielleicht gibts schon eine Thread dazu, dann bin ich für einen Link dankbar.
Was mich umtreibt ist die Frage, ob passive Einkommen (Immobilien und Ausschüttungen aus Aktien) bei der Pension angerechnet werden und diese dann gemindert wird.
Aufgrund der Diskussion, dass man fürs Alter extra was sparen soll, habe ich mir Gedanken gemacht. Angenommen, man erreicht ein passives Einkommen, welches die zustehende Pension übersteigt, gibt es dann Abzüge bei der Pension oder kann ich munter sparen/anlegen/investieren und die Pension wird dennoch in voller Höhe ausbezahlt?


Tagelöhner

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Antw:Wird passives Einkommen bei Pension angerechnet?
« Antwort #1 am: 28.03.2024 17:03 »
Sind das jetzt schon diffuse komische Angstzustände, dass die antikapitalistischen Kräfte die Axt an deine auskömmliche Beamtenpension legen werden? Die Frage hätte ich nicht von dir erwartet Doktor Komisch.  ;D

Ozymandias

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Antw:Wird passives Einkommen bei Pension angerechnet?
« Antwort #2 am: 28.03.2024 17:08 »
Nein.

Bei den ganzen Politrentnern, die im Bundestag hocken, werden z.B die Pension teilweise gekürzt, da  Erwerbseinkommen im öffentlichen Dienst angerechnet werden, egal wie alt man ist.

Die einzige Auswirkung kann es bei Witwen/Witerrenten geben, je nachdem wann man geheiratet hat.
Bei den jungen Leuten führen Miet- und Kapitaleinkünfte zu geringerer Hinterbliebenenrente falls der Partner stirbt.

DrStrange

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Antw:Wird passives Einkommen bei Pension angerechnet?
« Antwort #3 am: 28.03.2024 17:17 »
Naja, ich traue den Politikern alles zu  ;)

Gut, dann steht dem Plan nichts im Weg. Danke!

Warum auch immer die Witwenrente gekürzt wird, wenn man als Lebender Verzicht geübt hat um vorzusorgen.

Ozymandias

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Antw:Wird passives Einkommen bei Pension angerechnet?
« Antwort #4 am: 28.03.2024 18:23 »
Warum auch immer die Witwenrente gekürzt wird, wenn man als Lebender Verzicht geübt hat um vorzusorgen.

Ja das ist halt so. Aber nur bei Anwendung von neuem Recht.

Hat man seine Miet- und Kapitaleinkünfte oder auch "Erwerbseinkommen als GGF" hingegen in einer GmbH, zählt es natürlich nicht mehr. Dann macht man statt einer Ausschüttung eben ein Darlehen.


Asperatus

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Antw:Wird passives Einkommen bei Pension angerechnet?
« Antwort #5 am: 28.03.2024 20:24 »
Hallo,

vielleicht gibts schon eine Thread dazu, dann bin ich für einen Link dankbar.
Was mich umtreibt ist die Frage, ob passive Einkommen (Immobilien und Ausschüttungen aus Aktien) bei der Pension angerechnet werden und diese dann gemindert wird.
Aufgrund der Diskussion, dass man fürs Alter extra was sparen soll, habe ich mir Gedanken gemacht. Angenommen, man erreicht ein passives Einkommen, welches die zustehende Pension übersteigt, gibt es dann Abzüge bei der Pension oder kann ich munter sparen/anlegen/investieren und die Pension wird dennoch in voller Höhe ausbezahlt?

Die Regelungen zur Anrechnung des Ruhegehalts bei verschiedenen Konstellationen finden sich in §§ 53 ff. BeamtVG. Versorgungsbezüge können bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit sowie aus Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft gekürzt werden. Im Umkehrschluss sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte nach § 22 EStG nicht anrechenbar.

Vorsicht wäre aus meiner Sicht bei bestimmten Anlageformen, die als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft gelten. Zum Beispiel zählen Einkommen aus Private Equity Fonds oder Stillen Beteiligungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Auch wäre es denkbar, sein Immobilieneigentum als Gewerbebetrieb zu organisieren. Hier sollten die evtl. steuerrechtlichten Vorteile mit evtl. Nachteilen bei der Anrechung auf die Pension abgewogen werden.