Autor Thema: Regelung Einstufung ab Oktober 2024  (Read 3431 times)

Beere89

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Regelung Einstufung ab Oktober 2024
« am: 28.03.2024 17:58 »
Hallo,

Aktuell habe ich etwa 10,5 Jahre Berufserfahrung.
Mein neuer potentieller AG hat mir mitgeteilt, dass ich 12 Jahre Berufserfahrung benötige um in Stufe 5 eingruppiert zu werden, wenn man danach geht und die Jahre in der Tabelle der Stufen addiert.
Ab Oktober 2024 wären es ja nur noch 10 Jahre insgesamt, um die Stufe 5 zu erreichen.
Wie verhält es sich dann in dem Fall für mich?
Werde ich, wenn ich erst ab Oktober bei meinem neuen potentiellen AG anfange direkt in 5 eingruppiert oder bleibt bei mir die Stufe 4 bestehen?

Danke!

systemimmanent

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Antw:Regelung Einstufung ab Oktober 2024
« Antwort #1 am: 28.03.2024 18:28 »
Hi,

bitte präzisieren:
1.) hast du 10 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst oder bist du Quereinsteiger?
2.) hast du, bezugnehmend auf die neue Stelle, einschlägige Berufserfahrung vorzuweisen?

Einschlägig heißt identischer Aufgabenbereich.

VG

systemimmanent

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Antw:Regelung Einstufung ab Oktober 2024
« Antwort #2 am: 28.03.2024 18:51 »
Gundsätzlich gilt § 16 TvöD

§ 16
Stufen der Entgelttabelle
(1) Die Entgeltgruppen 2 bis 15 umfassen sechs Stufen.
(2) 1Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine
einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügt die/der Beschäftigte über eine
einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung
in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindes-
tens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. Unabhängig
davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbe-
darfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stu-
fenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätig-
keit förderlich ist.

Beere89

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Regelung Einstufung ab Oktober 2024
« Antwort #3 am: 28.03.2024 20:00 »
Hi,

bitte präzisieren:
1.) hast du 10 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst oder bist du Quereinsteiger?
2.) hast du, bezugnehmend auf die neue Stelle, einschlägige Berufserfahrung vorzuweisen?

Einschlägig heißt identischer Aufgabenbereich.

VG


1. ja, öffentlicher Dienst
2. Ja, genau.


Mich verunsichert nur, dass der neue potentielle AG sagt man stuft mich in 5 ein, wenn ich 12 Jahre Berufserfahrung habe, da sie  da strikt nach der Tabelle (Stufen Tvöd SuE) gehen.
Hatte schon mal angefragt; wie es ab Oktober oder später für mich aussieht, wenn ich dann dort starte.
Leider hab ich noch immer keine Gewissheit und daher dachte ich erkundige ich mich hier.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Regelung Einstufung ab Oktober 2024
« Antwort #4 am: 28.03.2024 20:57 »
Tariflich ist einschlägige Berufserfahrung nur bis zu 3 Jahren relevant, danach geht es nur um förderliche Zeiten, die genutzt werden können.
Also dein AG kann machen was er möchte und du kannst verlangen was du willst.
Und du wirst dort eingestuft, was du verhandelst.

Beere89

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Regelung Einstufung ab Oktober 2024
« Antwort #5 am: 29.03.2024 08:02 »
Tariflich ist einschlägige Berufserfahrung nur bis zu 3 Jahren relevant, danach geht es nur um förderliche Zeiten, die genutzt werden können.
Also dein AG kann machen was er möchte und du kannst verlangen was du willst.
Und du wirst dort eingestuft, was du verhandelst.

Ganz dem ist leider nicht so.
Versuchen kann man es vlt., aber scheint nicht üblich zu sein die Stufe komplett so zu übernehmen, wie es ist.
Wäre nicht der erste Träger, der mir dies verneint hat.
Die Stufe wird mitgenommen. Aber leider nicht die dazugehörigen Jahre / Monate.
Wenn man also kurz vor einem Stufenaufstieg steht sollte man sich gut überlegen, ob man mit einem AG-Wechsel nicht noch wartet.
Hab versucht, zu verhandeln und ganz klar gesagt, dass ich unter den Bedingungen das ich meine aktuelle Stufe wieder bekomme aber da sozusagen bei Null anfange, nicht antreten werde.
Keine Chance. Es sind Regelungen / Auflagen sagte man mir.

Grundsätzlich glaube ich aber auch das es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, demnach, was ich so gelesen habe. Hier, in NRW scheint es recht "streng" geregelt zu sein..

systemimmanent

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Antw:Regelung Einstufung ab Oktober 2024
« Antwort #6 am: 29.03.2024 19:40 »
Tariflich ist einschlägige Berufserfahrung nur bis zu 3 Jahren relevant, danach geht es nur um förderliche Zeiten, die genutzt werden können.
Also dein AG kann machen was er möchte und du kannst verlangen was du willst.
Und du wirst dort eingestuft, was du verhandelst.

Ganz dem ist leider nicht so.
Versuchen kann man es vlt., aber scheint nicht üblich zu sein die Stufe komplett so zu übernehmen, wie es ist.
Wäre nicht der erste Träger, der mir dies verneint hat.
Die Stufe wird mitgenommen. Aber leider nicht die dazugehörigen Jahre / Monate.
Wenn man also kurz vor einem Stufenaufstieg steht sollte man sich gut überlegen, ob man mit einem AG-Wechsel nicht noch wartet.
Hab versucht, zu verhandeln und ganz klar gesagt, dass ich unter den Bedingungen das ich meine aktuelle Stufe wieder bekomme aber da sozusagen bei Null anfange, nicht antreten werde.
Keine Chance. Es sind Regelungen / Auflagen sagte man mir.

Grundsätzlich glaube ich aber auch das es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, demnach, was ich so gelesen habe. Hier, in NRW scheint es recht "streng" geregelt zu sein..

Nochmal: Einstufung hängt einzig und allein vom AG ab mit der Einschränkung, dass einschlägige Berufserfahrung obligatorisch zu berücksichtigen ist.
Ich kenne 2 Fälle, in denen Personen ohne einschlägige Berufserfahrung (Quereinsteiger) in Stufe 2 und Stufe 3 kamen. Ob und in wie weit der AG bereit ist dem potenziellen AN entgegenzukommen hängt von seiner Flexibilität ab. Herrscht beim AG akuter Personalmangel, der auf Sicht nur schwer zu kompensieren ist, ist der Grad der Flexibilität sicherlich höher ;)

VG

helendam

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Regelung Einstufung ab Oktober 2024
« Antwort #7 am: 22.04.2024 05:35 »
Hallo,
Connections NYT
Aktuell habe ich etwa 10,5 Jahre Berufserfahrung.
Mein neuer potentieller AG hat mir mitgeteilt, dass ich 12 Jahre Berufserfahrung benötige um in Stufe 5 eingruppiert zu werden, wenn man danach geht und die Jahre in der Tabelle der Stufen addiert.
Ab Oktober 2024 wären es ja nur noch 10 Jahre insgesamt, um die Stufe 5 zu erreichen.
Wie verhält es sich dann in dem Fall für mich?
Werde ich, wenn ich erst ab Oktober bei meinem neuen potentiellen AG anfange direkt in 5 eingruppiert oder bleibt bei mir die Stufe 4 bestehen?

Danke!
Hallo,

die Frage der Eingruppierung ist in Deutschland leider nicht immer klar und eindeutig zu beantworten, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z. B. dem anzuwendenden Tarifvertrag, den konkreten Tätigkeitsmerkmalen und der Bewertungspraxis des Arbeitgebers.

Im Allgemeinen gilt jedoch, dass die Eingruppierung nach den im Tarifvertrag festgelegten Entgeltgruppen und Stufen erfolgt. Dabei werden verschiedene Tätigkeitsmerkmale berücksichtigt, wie z. B. die erforderliche fachliche Qualifikation, die inhaltliche und zeitliche Verantwortung sowie die Schwierigkeit und Belastbarkeit der Arbeit.

In Ihrem Fall kommt es darauf an, welcher Tarifvertrag auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Wenn es sich z. B. um den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) handelt, dann ist die Eingruppierung in der Entgeltordnung (EntgeltO) TVöD geregelt.

Nach der EntgeltO TVöD ist die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 grundsätzlich nur möglich, wenn die entsprechenden Tätigkeitsmerkmale erfüllt sind. Dazu gehört auch, dass die erforderliche Berufserfahrung vorhanden ist. In der EntgeltO TVöD ist hierzu geregelt, dass die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 "bei einer mindestens 12jährigen Berufstätigkeit in der entsprechenden oder einer gleichwertigen Tätigkeit" erfolgt (§ 16 Absatz 2 Satz 2 Buchstabe b TVöD).

Dies bedeutet, dass Sie nach der EntgeltO TVöD grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie 12 Jahre Berufserfahrung haben, in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert werden können. Dies wäre in Ihrem Fall also erst ab Oktober 2024 der Fall.

Es ist allerdings möglich, dass Ihr Arbeitgeber in Ihrem Arbeitsvertrag eine abweichende Regelung zur Eingruppierung trifft. Dies sollte unbedingt überprüft werden. Falls Ihr Arbeitsvertrag eine Regelung zur Eingruppierung enthält, dann hat diese Regelung Vorrang vor der EntgeltO TVöD.

Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag keine Regelung zur Eingruppierung enthalten ist, dann gilt die EntgeltO TVöD. In diesem Fall sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln, ob Sie ab Oktober 2024 in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert werden können. Dabei sollten Sie Ihre Berufserfahrung und Ihre Qualifikationen geltend machen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Eingruppierung ein Rechtsthema ist. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Gewerkschaft beraten lassen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,557
Antw:Regelung Einstufung ab Oktober 2024
« Antwort #8 am: 22.04.2024 18:09 »
Gut getarnt, dieser Bot...

SamFisher

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 55
Antw:Regelung Einstufung ab Oktober 2024
« Antwort #9 am: 22.04.2024 19:08 »
So sieht ein typischer ChatGPT Text aus.

Auf den ersten Blick sehr fundiert. Referenzen, korrekt Abkürzungen, vermeintlich richtige Zitate, usw.

Aber auf den zweiten Blick vollkommener Unsinn, weil Stufe und Gruppe verwechselt wurde.