Hallo,
Connections NYT
Aktuell habe ich etwa 10,5 Jahre Berufserfahrung.
Mein neuer potentieller AG hat mir mitgeteilt, dass ich 12 Jahre Berufserfahrung benötige um in Stufe 5 eingruppiert zu werden, wenn man danach geht und die Jahre in der Tabelle der Stufen addiert.
Ab Oktober 2024 wären es ja nur noch 10 Jahre insgesamt, um die Stufe 5 zu erreichen.
Wie verhält es sich dann in dem Fall für mich?
Werde ich, wenn ich erst ab Oktober bei meinem neuen potentiellen AG anfange direkt in 5 eingruppiert oder bleibt bei mir die Stufe 4 bestehen?
Danke!
Hallo,
die Frage der Eingruppierung ist in Deutschland leider nicht immer klar und eindeutig zu beantworten, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z. B. dem anzuwendenden Tarifvertrag, den konkreten Tätigkeitsmerkmalen und der Bewertungspraxis des Arbeitgebers.
Im Allgemeinen gilt jedoch, dass die Eingruppierung nach den im Tarifvertrag festgelegten Entgeltgruppen und Stufen erfolgt. Dabei werden verschiedene Tätigkeitsmerkmale berücksichtigt, wie z. B. die erforderliche fachliche Qualifikation, die inhaltliche und zeitliche Verantwortung sowie die Schwierigkeit und Belastbarkeit der Arbeit.
In Ihrem Fall kommt es darauf an, welcher Tarifvertrag auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Wenn es sich z. B. um den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) handelt, dann ist die Eingruppierung in der Entgeltordnung (EntgeltO) TVöD geregelt.
Nach der EntgeltO TVöD ist die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 grundsätzlich nur möglich, wenn die entsprechenden Tätigkeitsmerkmale erfüllt sind. Dazu gehört auch, dass die erforderliche Berufserfahrung vorhanden ist. In der EntgeltO TVöD ist hierzu geregelt, dass die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 "bei einer mindestens 12jährigen Berufstätigkeit in der entsprechenden oder einer gleichwertigen Tätigkeit" erfolgt (§ 16 Absatz 2 Satz 2 Buchstabe b TVöD).
Dies bedeutet, dass Sie nach der EntgeltO TVöD grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie 12 Jahre Berufserfahrung haben, in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert werden können. Dies wäre in Ihrem Fall also erst ab Oktober 2024 der Fall.
Es ist allerdings möglich, dass Ihr Arbeitgeber in Ihrem Arbeitsvertrag eine abweichende Regelung zur Eingruppierung trifft. Dies sollte unbedingt überprüft werden. Falls Ihr Arbeitsvertrag eine Regelung zur Eingruppierung enthält, dann hat diese Regelung Vorrang vor der EntgeltO TVöD.
Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag keine Regelung zur Eingruppierung enthalten ist, dann gilt die EntgeltO TVöD. In diesem Fall sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln, ob Sie ab Oktober 2024 in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert werden können. Dabei sollten Sie Ihre Berufserfahrung und Ihre Qualifikationen geltend machen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Eingruppierung ein Rechtsthema ist. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Gewerkschaft beraten lassen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.