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Öffentlicher Dienst ?

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Faunus:

--- Zitat von: TV-Ler am 29.03.2024 18:33 ---Die Frage "Öffentlicher Dienst?" stellen, heißt sie zu beantworten!
Gäbe es im Arbeitsvertrag irgendeinen Hinweis (bspw. "Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ...") auf eine Tätigkeit öD, würde sich die Frage nicht stellen...

--- End quote ---


?

JulianK:
Hallo danke für die vielen Antworten
Nein im Arbeitsvertrag steht dort nichts drin.

Die frage bezieht sich eher auf auf das UZwGBw

Dort steht drin

Ist berechtigt.......zu betreten und hat dort hoheitliche Befugnisse nach dem UZwGBw
Während der Wahrnehmung militärischer Wachaufgaben.

In dieser Zeit sind wir angehörige der Streitkräfte der Bundeswehr

Es wäre ja dann "öffentlicher dienst"

Wie uns auch die rechte des UZwGBw,nicht vom Chef aberkannt werden können.

Müsste dann nicht eigentlich dieser Beruf,Öffentlicher Dienst sein?

Allein schon wegen der Hoheitliche Befugnisse?

Und nach Gesetzgebung wären wir ja eigentlich,in der Zeit Angehörige der Bundeswehr.

Danke schon mal für die weiteren Antworten

TV-Ler:

--- Zitat von: JulianK am 29.03.2024 21:06 ---In dieser Zeit sind wir angehörige der Streitkräfte der Bundeswehr

--- End quote ---
Woraus leitest du das ab?

SamFisher:
Ihr seid keine Angehörigen der Bundeswehr. Ihr seid nicht mal Soldaten gleichgestellt.

Ihr habt nur die gleichen Befugnisse wie Soldaten im Rahmen der Tätigkeiten des Gesetzes. Wobei strenggenommen Soldaten diese Befugnisse auch nur dann haben, wenn sie Aufgaben im Rahmen des Gesetzes warhnehmen.

FearOfTheDuck:
Oder auch die sonstigen Erkenntnisse...

Die Frage, die du nicht beantwortest, ist: Wer ist dein Arbeitgeber? Dann lässt sich auch sagen, ob dieser ÖD Dienst ist.

Und den AG kannst du sehr wohl aus deinem Arbeitsvertrag rauslesen. Oder hat dir dein Arbeitsverhältnis das Phantom in der dunklen Ecke des Parks zugerufen? ;)

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