Also ich habe nachlesen müssen was " UZwGBw" ist:
Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen
Dort steht unter §1 Berechtigte Personen
(3) Wer, ohne Soldat zu sein, mit militärischen Wachaufgaben der Bundeswehr beauftragt ist (zivile Wachperson), hat in rechtmäßiger Erfüllung dieser Aufgaben die Befugnisse nach diesem Gesetz, soweit sie ihm durch das Bundesministerium der Verteidigung oder eine von diesem bestimmte Stelle übertragen werden. Zivile Wachpersonen, denen Befugnisse nach diesem Gesetz übertragen werden, müssen daraufhin überprüft werden, ob sie persönlich zuverlässig, körperlich geeignet und im Wachdienst ausreichend vorgebildet sind sowie gute Kenntnisse der Befugnisse nach diesem Gesetz besitzen. Sie sollen das 20. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Die "zivile Wachperson" kann ein Mitarbeiter des Bundes (= Tarifbeschäftigter) sein oder aber ein Mitarbeiter (MA) einer Fremdfirma.
Das ist hier nicht geregelt. Mit wem habt ihr den Vertrag geschlossen? Darauf kommt es an!
Es werden inzwischen viele Dienstleistungen (DL) vom Öffentlichen Dienst bei Firmen eingekauft, die diese DL über ihre eigenen MA erbringt, die widerum nach Haus-, Mantel- oder sonstige Tarife/Vereinbarungen bezahlt werden.