Autor Thema: Verwaltungsorgane und Personalrat bei Kündigungen  (Read 421 times)

lande

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Hallo,

wie ist das bei Kündigungen in der Probezeit (von Schwerbehinderten), müssen da sog. Verwaltungsorgane (Kreisausschuss, Gemeindevorstand, Magistrat ...) angehört werden und diese mit Mehrheit bejahen und muss der Personalrat mind. angehört werden und evtl. auch noch zustimmen?

Welche entsprechenden Rechtsgrundlagen greifen da bitte?

Danke.

Gruß

clarion

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Antw:Verwaltungsorgane und Personalrat bei Kündigungen
« Antwort #1 am: 29.03.2024 12:49 »
Hallo, der Tarifvertrag greift da. Probezeitkündigungen sind ohne Begründung möglich, wurde Schwerbehindertenvertretung involviert?

lande

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Antw:Verwaltungsorgane und Personalrat bei Kündigungen
« Antwort #2 am: 29.03.2024 12:53 »
Hallo, der Tarifvertrag greift da. Probezeitkündigungen sind ohne Begründung möglich, wurde Schwerbehindertenvertretung involviert?

Gibt keine SBV.

MoinMoin

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Antw:Verwaltungsorgane und Personalrat bei Kündigungen
« Antwort #3 am: 29.03.2024 13:39 »
Hallo, der Tarifvertrag greift da. Probezeitkündigungen sind ohne Begründung möglich, wurde Schwerbehindertenvertretung involviert?
Wieso bzgl. der Vertretungen der TV greifen soll ist mir nicht klar.
Aber ansonsten greifen natürlich die entsprechenden Personalvertretungsgesetze.
In NI ist bei einer Probezeitkündigung der PR nicht beteiligt.