Hallo. Ich bitte um Informationen, ob die mir vorliegenden Informationen/ meine Gedankengänge korrekt sind und was ihr empfehlen würdet. Ich wurde kürzlich im gD beim Bund verbeamtet und versuche mir einen Überblick zu Thema VBL, Rente und Pension zu verschaffen. Folgende Informationen beschreiben meine derzeitige Situation:
VBL: eingezahlt habe ich 55 Monate. Habe gelesen, dass es eine Wartezeit für die Unverfallbarkeit von 36 und/ oder 60 Monaten gibt. Mitglied bei der VBL bin ich seit 2019. Ersteres erfülle ich somit, zweiteres jedoch nicht, sodass ich nicht weiß ob ich überhaupt Anspruch auf Auszahlung der betrieblichen Rente durch die VBL habe. Eingezahlt habe ich bisher circa 3.400€
Rente: Ich habe die Wartezeit von 60 Monaten erreicht, sodass ich einen rentenansprch habe. Erhalten würde ich stand heute eine rente von 210€ monatlich. Eingezahlt habe ich bisher ca. 21.000€ und der arbeitgeber ca. 21.200€
Ich wurde verbeamtet mit 30 Jahren und plane 35 Jahre (bis 65) zu arbeiten.
Meine Fragen sind:
Lohnt es sich die gesetzliche Rente später „normal“ auszahlen zu lassen, da ich nicht den Höchstsatz der Versorgung erreiche?
Oder lohnt es sich mir meine Rentenansprüche einmalig als Kapitalleistung auszahlen zu lassen?
Oder soll/ kann ich die Zeiten in der ich in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt habe als pensionsfähige Dienstzeiten anerkennen lassen (geht wohl nur, wenn ich mir die Rente nicht als Beitragserstattung auszahlen lasse)? Ich war bis Januar 2020 bei einer Kommune im gD für 9 Monate und am April 2020 bei meinem derzeitigen Dienstherren als Angestellter im gD für 3 Jahre und 10 Monate tätig. Insgesamt war ich somit 4 Jahre und 7 Monate Vollzeit im gD, zudem habe ich studiert, welches noch mit 855 Tagen gewertet wird (falls ich das richtig verstanden habe). Damit komme ich locker über 5 Jahre Dienstzeit, hätte somit über 40 Jahre pensionsfähige Dienstzeit und einen Anspruch auf den Höchstsatz.
Kurz gesagt: Was würdet ihr in dieser Situation tun, um finanziell möglichst gut da zustehen (Annahme: Pensionseintritt mit 65).