Autor Thema: Nach Freistellung aus dem Haus geworfen, weil Personalakteneinsicht  (Read 3988 times)

joshua

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Hallo,

ich weiß zwar nicht, ob ich hier richtig bin, da ich aber ausm ÖD komme, da noch bin, ich habe eine Kündigung erhalten und bin aktuell freigestellt.

Ich wollte diese Woche zur Personalerin, um meine Personalakte einzusehen. Dachte, dass ich das nicht vorher ankündige, um keine schlafenden Hunde zu wecken.

Bin also ins Gebäude, das für jedermann zu gewissen Zeiten offen ist, bin dann zur Personalerin und sagte, dass ich in meine Personalakte schauen möchte und da ich freigestellt bin, habe ich viel Zeit und würde auch entsprechend warten, bis die Akte fertig ist.

Das würde so nicht gehen, ich müsste das vorher anmelden und dann müsste die PA noch vorbereitet werden, man müsste Zeit dafür haben, die man jetzt nicht hat etc. pp. und wurde dann aus den Haus verwiesen.

Da ich kein Hausverbot hatte, sagte ich nochmal, dass ich Zeit hätte, ich das Recht hätte, in meine PA zu schauen und dass das ja hier nicht so lange dauern kann, weil die PA ja eigentlich aktuell sein müsste.

Die Personalerin rief dann erst den hauseigenen Ordnungsamtsmitarbeiter, mit dem ich mich super verstehe, der dann auch sagte, dass die Personalerin keine rechtliche Handhabe hätte. Daraufhin rief sie erst den Dienststellenleiter und dann die Polizei.

Da ich dann nicht noch mehr Probleme versursachen wollte, bin ich dann raus und habe auf die Polizei gewartet und denen gesagt, um was es geht. Das wurde dann vom Ordnungsamtsmitarbeiter und der Personalerin bestätigt. Wo denn dann das Problem liegen würde?

Und wie komme ich nun an meine PA?

Ich habe noch immer kein schriftliches Hausverbot erteilt bekommen.

Wie sieht da die rechtliche Lage bitte aus?

Danke.

LG

Faunus

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Die ganzen Hintergründe sind erst Mal zweitrangig, da Du scheinbar kein  Betretungsverbot  hast und zwar freigestellt bist, aber immer noch angestellt.

Die Einsicht der Personalakte ist zu jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen vom AG dem AN zu gewähren. Diese kann während der Arbeitszeit und bei fortlaufender Entgeltzahlung vom AN durchgeführt werden. Persönlich habe ich mich aber immer aus Höflichkeit telefonisch angekündigt und wurde (fast) umgehend zur Abt. gebeten. Ich hatte aber auch nie "Schwierigkeiten" mit meinem AG.

joshua

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Die ganzen Hintergründe sind erst Mal zweitrangig, da Du scheinbar kein  Betretungsverbot  hast und zwar freigestellt bist, aber immer noch angestellt.

Die Einsicht der Personalakte ist zu jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen vom AG dem AN zu gewähren. Diese kann während der Arbeitszeit und bei fortlaufender Entgeltzahlung vom AN durchgeführt werden. Persönlich habe ich mich aber immer aus Höflichkeit telefonisch angekündigt und wurde (fast) umgehend zur Abt. gebeten. Ich hatte aber auch nie "Schwierigkeiten" mit meinem AG.

Aus welcher Rechtsgrundlage geht das bitte hervor?

Faunus

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TVÖD §3 Absatz 5 bzw. TV-L §3 Absatz 6
Wenn Du eine Rechtsschutz hast, lass Dich beraten, wie da weiter vorzugehen ist. Da scheint mehr im Argen zu sein.






Tagelöhner

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Wäre interessant geworden, wenn Du hartnäckiger geblieben wärst und am selben Tag noch einen Anwalt hinzugezogen und nicht das Feld verlassen hättest.

Tiffy

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An den Threaderöffner: Vergiss das althergebrachte Recht auf Personalakteneinsicht und beruf Dich auf die Wahrnehmung Deines Auskunftsanspruches und Erhalt der Erstkopie gemäß Artikel 15 DSGVO mit Blick auf Deine Personalakte. Dieser Anspruch ist durchgreifender und weitreichender als das Recht auf Personalakteneinsicht, welches dem Arbeitgeber nämlich Willkür und Schikane ermöglicht (nur zu bestimmten Zeiten, nur mit Vorlauf, nur auf Antrag, nur unter Aufsicht, nur in den Räumen des Arbeitgebers etc.).
« Last Edit: 31.03.2024 12:24 von Tiffy »

joshua

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Wäre interessant geworden, wenn Du hartnäckiger geblieben wärst und am selben Tag noch einen Anwalt hinzugezogen und nicht das Feld verlassen hättest.

Was hàtte dann passieren können?

joshua

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An den Threaderöffner: Vergiss das althergebrachte Recht auf Personalakteneinsicht und beruf Dich auf die Wahrnehmung Deines Auskunftsanspruches und Erhalt der Erstkopie gemäß Artikel 15 DSGVO mit Blick auf Deine Personalakte. Dieser Anspruch ist durchgreifender und weitreichender als das Recht auf Personalakteneinsicht, welches dem Arbeitgeber nämlich Willkür und Schikane ermöglicht (nur zu bestimmten Zeiten, nur mit Vorlauf, nur auf Antrag, nur unter Aufsicht, nur in den Räumen des Arbeitgebers etc.).

Wie sollte man das formulieren, dass man 1. asap PA-Einsicht erhält, am besten sofort, also hier und jetzt (sollte ja eigentlich kein Problem sein!?) und 2. z. B. eine Kopie sämtlicher Mails, in deren Text mein Name erwähnt wird? Letzteres wird wohl nicht von jetzt auf gleich gehen!? Welche Frist ist da angemessen? 7 Tage? 14 Tage?

clarion

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Der Rechtsgrundlage ist schon genannt worden. Am Dienstag vor die Tür stellen und Akteneinsicht verlangen.

Sofern Mails nicht in der (digitalen PA) abgelegt sind,  dürfte es schwierig sein, tatsächlich die Mails zu erhalten. Bei uns wird vom PA per Mail gefragt, Probezeit läuft bald ab, hat sich der / die MA bewährt.  Der / Die Vorgesetzte/r schreibt zurück Ja oder Nein, und wenn es weitere Informationen auszutauschen gäbe,  würde das telefonisch passieren.

Max

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PA Einsicht einfach per Email in einen zeitnahen Termin bitten.
Du kannst eine Anfrage nach Art. 15 DSGVO versuchen und hier auch auf emails verweisen. 

Tiffy

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Wie sollte man das formulieren, dass man 1. asap PA-Einsicht erhält, am besten sofort, also hier und jetzt (sollte ja eigentlich kein Problem sein!?) und 2. z. B. eine Kopie sämtlicher Mails, in deren Text mein Name erwähnt wird?
Na ja, Du bist doch der deutschen Sprache so halbwegs mächtig und wir haben Dir ja die Rechtsgrundlage(n) bereits genannt. Schreibe an den Leiter des Personalbüros und CC an den Justitiar bzw. Datenschutzbeauftragten Eurer Einrichtung, dass Du vom o.g. Auskunftsanspruch Gebrauch machst und konkretisiere ihn mit Blick auf die Personalakte und die mit Dir geführte dienstliche Korrespondenz, soweit archiviert und arbeitsvertraglich relevant. Schlage vor, dass man Dir in beiderseitigem Interesse keine kostenträchtigen und zeitraubenden Papierausdrucke, sondern eine zeitgemäße Dateiversion auf einer DVD, einem USB-Stick oder in einer Cloud zur Verfügung stellt.

egotrip

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Ich würde ja gerne noch einmal oben anfangen, und zwar ganz unabhängig davon, ob und in welcher Art es eine Grundlage zur Einsicht gibt.

Man hat also eine Kündigung, einhergehend mit einer Freistellung, erhalten.
Dann wurde man "aus dem Haus geworfen" beim Versuch, sein Recht geltend zu machen.

Mich beschleicht das Gefühl, dass die Freistellung nicht ohne Grund erfolgt ist, und dass man dem ehemaligen Mitarbeiter mitteilte, er würde alle erforderlichen Unterlagen per Postweg bekommen.

Wenn man, wie man ja selbst schreibt "nicht noch mehr Probleme verursachen" möchte, nimmt man sich einen Rechtsbeistand und fordert eine Abschrift an.
Spätestens beim Kündigungsschutzverfahren wäre das wahrscheinlich eh angebracht.

"Recht" hin oder her, manchmal hilft einem auch ein anständiges Verhalten und ein anständiger Ton weiter.

cyrix42

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Schlage vor, dass man Dir in beiderseitigem Interesse keine kostenträchtigen und zeitraubenden Papierausdrucke, sondern eine zeitgemäße Dateiversion auf einer DVD, einem USB-Stick oder in einer Cloud zur Verfügung stellt.

Wie viele Leute sollen die Personalakte denn noch mitlesen? Je nach Cloud-Anbieter sind das ja nicht nur externe Firmen, sondern hochoffiziell auch Geheimdienste und Co.

Manchmal bin ich schon erstaunt, wenn man sich einerseits auf Datenschutz berufen möchte, um dann andererseits die sensiblen eigenen Daten so freizügig zu verteilen...

hoschiming

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Na, wenn nach diesem Verlangen und dieser Aufforderung nach § 15 DSGVO bzgl. PA und Mails nicht auf wundersame Weise der Server abgeschmiert ist und ausgerechnet die Mails vom TE nicht mehr wiederherzustellen sind.

MoinMoin

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Schlage vor, dass man Dir in beiderseitigem Interesse keine kostenträchtigen und zeitraubenden Papierausdrucke, sondern eine zeitgemäße Dateiversion auf einer DVD, einem USB-Stick oder in einer Cloud zur Verfügung stellt.

Wie viele Leute sollen die Personalakte denn noch mitlesen? Je nach Cloud-Anbieter sind das ja nicht nur externe Firmen, sondern hochoffiziell auch Geheimdienste und Co.

Manchmal bin ich schon erstaunt, wenn man sich einerseits auf Datenschutz berufen möchte, um dann andererseits die sensiblen eigenen Daten so freizügig zu verteilen...
Schon mal was von verschlüsselte Dateien gehört?
Dessen PW telefonisch mitgeteilt wird?