Autor Thema: Übernimmt verdi Kosten für Rechtsschutzfall rückwirkend?  (Read 4882 times)

werdie

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Hallo,

Problem 1: ich habe heute in meiner Post die Kündigung zum Probezeitende erhalten.

Problem 2: ich habe keine RSV und bin nicht in der verdi.

Nun habe ich gehört, dass die verdi auch Kosten für einen Rechtsschutzfall übernimmt, der vor Mitgliedschaft eingetreten ist.

Stimmt das?

Danke.

VG

Faunus

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Wenn die Kündigung in der Probezeit mit verkürzte gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen stattgefunden hat... das Recht hat auch der AG ohne Begründung sich vom AN zu trennen.
Ich bin jetzt nicht bei verdi, aber ich vermute sowenig wie eine Rechtschutzversicherung keinen Erfolg sehen könnte und daher bestenfalls eine einmalige Beratung finanziert so wenig wird die Rechtsabt. von verdi eine Erfolg sehen.

Bei verdi anrufen und fragen!
« Last Edit: 30.03.2024 17:10 von Faunus »

ike

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Es ist völlig sinnfrei gegen eine Kündigung in der Probezeit vorzugehen.

Ozymandias

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Es ist völlig sinnfrei gegen eine Kündigung in der Probezeit vorzugehen.

Höchstens kann man schauen, ob diese unwirksam war, wegen Zustellung/Schriftform/Bevollmächtigt/Unterhscrift, etc.
Das wars dann aber auch schon in der Probezeit und der AG kann bei Unwirksamkeit einfach eine neue korrekt machen.

ike

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Ja, theoretisch, Sucher kann man das machen.
Nur wenn ein Arbeitsverhältnis schon so beginnt, ist es auch kein Spaß.
Man hat halt den Makel, gekündigt geworden zu sein im Lebenslauf.

Magda

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Hallo,

Problem 1: ich habe heute in meiner Post die Kündigung zum Probezeitende erhalten.

Problem 2: ich habe keine RSV und bin nicht in der verdi.

Nun habe ich gehört, dass die verdi auch Kosten für einen Rechtsschutzfall übernimmt, der vor Mitgliedschaft eingetreten ist.

Stimmt das?

Danke.

VG
Du hast eine 3-monatige Wartezeit, danach kannst du Rechtschutz bei der ver.di beantragen und wenn der Antrag bewilligt wird, vertreten sie dich. Ab Mitgliedschaft steht dir aber eine telefonische Rechtsberatung zu.

Faunus

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Hallo,

Problem 1: ich habe heute in meiner Post die Kündigung zum Probezeitende erhalten.

Problem 2: ich habe keine RSV und bin nicht in der verdi.

Nun habe ich gehört, dass die verdi auch Kosten für einen Rechtsschutzfall übernimmt, der vor Mitgliedschaft eingetreten ist.

Stimmt das?

Danke.

VG
Du hast eine 3-monatige Wartezeit, danach kannst du Rechtschutz bei der ver.di beantragen und wenn der Antrag bewilligt wird, vertreten sie dich. Ab Mitgliedschaft steht dir aber eine telefonische Rechtsberatung zu.

Also der Rechtsfall (hier: Kündigung) ist vor der 3-monatigen Wartezeit eingetreten und Verdi wird dann auch vor Beginn der 3-monatigen Wartezeit tätig, wenn der Antrag dazu bewillifgt wird?

Habe ich das so richtig verstanden?

Magda

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Hallo,

Problem 1: ich habe heute in meiner Post die Kündigung zum Probezeitende erhalten.

Problem 2: ich habe keine RSV und bin nicht in der verdi.

Nun habe ich gehört, dass die verdi auch Kosten für einen Rechtsschutzfall übernimmt, der vor Mitgliedschaft eingetreten ist.

Stimmt das?

Danke.

VG
Du hast eine 3-monatige Wartezeit, danach kannst du Rechtschutz bei der ver.di beantragen und wenn der Antrag bewilligt wird, vertreten sie dich. Ab Mitgliedschaft steht dir aber eine telefonische Rechtsberatung zu.

Also der Rechtsfall (hier: Kündigung) ist vor der 3-monatigen Wartezeit eingetreten und Verdi wird dann auch vor Beginn der 3-monatigen Wartezeit tätig, wenn der Antrag dazu bewillifgt wird?

Habe ich das so richtig verstanden?
Nein. Die 3 monatige Wartezeit muss eingehalten werden, aber als Mitglied hat man ab Tag 1 bereits Anspruch auf die Rechtsberatung der ver.di. Der TE könnte sich also in seinem konkreten Fall beraten lassen und ggf. erstmal im Alleingang die ersten Schritten veranlassen.

Ob das im Falle einer Kündigung sinnvoll oder möglich ist, kann ich nicht beurteilen. Der Rechtschutzfall darf jedenfalls schon eingetreten sein und muss nicht erst nach der Wartezeit entstanden sein, damit die ver.di die Vertretung übernimmt.

Bei mir war's so: Grund für den Rechtstreit trat ein > ver.di Mitgliedschaft > nach Ablauf der 3-Monate: Antrag auf Rechtschutz, Bewilligung und dann Klage durch ver.di beim Verwaltungsgericht.